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Thema: Wem gehört das Logo? vom 28.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wem gehört das Logo?
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lindstrom
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2007
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Verfasst Mi 28.11.2007 14:56
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Wem gehört das Logo?

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Hallo,

ich habe eine Laienfrage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Meine Freundin ist Lehrerin und ihre Schule hat vor einiger Zeit ein Schullogo von einer Werbeagentur entwerfen lassen. Später hat man sich mit der Agentur überworfen, da diese falsche Positionen in Rechnung gestellt hat.

Nun ist es so, dass ich einen kleinen Flyer für die Schule gemacht habe und dort gern das Logo verwenden möchte. Die Schule hat nun versucht, das Logo erneut von der Agentur anzufordern. Man erhielt jedoch lediglich ein PDF mit dem Logo in schlechter Qualität. Mehr will die Agentur nicht herausgeben - nicht mal den Namen der Schriftart.

Mir stellt sich die Frage: Wer hat denn eigentlich die Rechte an dem Logo? Sollte nicht der Auftraggeber (Schule) die Rechte an dem Logo haben und auch die Entwurfsdateien ausgehändigt bekommen oder wie ist das?

Vielen Dank im Voraus. Wäre schön, wenn ihr einen Rechtsbezug als Beleg hättet.

Lars
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
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Verfasst Mi 28.11.2007 15:11
Titel

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1. Suchfunktion benutzen. Das Thema wurde hier schon x-mal durchgekaut... (mindestens 1 mal täglich)

2. Das Urheberrecht liegt auf Agenturseite bzw. des Erstellers.

3. Die Schule kann an einem Logo lediglich Nutzungsrechte erwerben.

4. Was steht denn auf den Rechnungsposten? Wofür wurde gezahlt?

5. Im welchen Umfang wurde die Nutzung vereinbart?

6. Die Agentur ist nicht verpflichtet die offene Originaldatei unentgeltlich rauszurücken.

7. Daher ist es schon korrekt wenn die Agentur vorerst nicht mehr als ein schlechtes PDF rausgibt.

8. Würde ich genauso machen...
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lindstrom
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2007
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Verfasst Mi 28.11.2007 15:55
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Sorry, hatte die Suchfunktion benutzt, aber leider ist die Suchfunktion des phpBB nur eingeschränkt nützlich. Vielen Dank, dass du trotzdem geantwortet hast *zwinker*

Gut, dann hat die Schule also Nutzungsrechte. Dann sollte es doch aber möglich sein, das Logo einmal als Bilddatei in guter Qualität zu erhalten, statt in diesem PDF. Schließlich wurde ja für die Möglichkeit einer Nutzung gezahlt. Gut, ich werde das nochmals prüfen. Vielleicht sollte ich gleich das Logo selbst machen und verbessern, war ohnehin nur mäßig.

Vielen Dank...
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reflex

Dabei seit: 05.03.2006
Ort: Brandenburg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 17:02
Titel

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lindstrom hat geschrieben:

Gut, dann hat die Schule also Nutzungsrechte. Dann sollte es doch aber möglich sein, das Logo einmal als Bilddatei in guter Qualität zu erhalten, statt in diesem PDF. Schließlich wurde ja für die Möglichkeit einer Nutzung gezahlt. Gut, ich werde das nochmals prüfen.

Nicht unbedingt... Deine Stichworte dazu lauten Veröffentlichungs- und Vervielfälltigungsrecht. Google ist dein Freund...

lindstrom hat geschrieben:

Vielleicht sollte ich gleich das Logo selbst machen und verbessern, war ohnehin nur mäßig.

Komplett neu machen sollte kein Ding sein, aber auf Basis des bestehenden Logos dieses "modifizieren" oder "abändern" wird nicht drin sein. Viele Agenturen sicher sich dagegen ab.

Viele Grüße
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lindstrom
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 28.11.2007 17:04
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Vielen Dank für das Feedback. Sobald die dort mal ans Telefon gehen, werde ich das mit denen abklären. Schließlich soll rechtlich alles einwandfrei sein.
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 19:38
Titel

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Die wenigsten Logos erreichen doch die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz. Damit fällt das Thema "Einräumen von Nutzungsrechten" doch weg.

Und das hier ist interessant:

Zitat:
7.3.1.3. Wenn es keinen Vertrag gibt

Gibt es zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer Streit, weil es gar keinen Vertrag gibt oder weil die eingeräumten Rechte darin nicht präzise benannt sind, so gelten zwei Grundsätze:

Vereinbart ist, was dem Vertragszweck dient. Typisches Beispiel: Entwickelt ein Designer für ein Unternehmen ein Corporate Design samt Logo, so darf der Auftraggeber beides natürlich auch für Web-Sites, Broschüren oder Anzeigen benutzen, die er sich von anderen Designern gestalten lässt – auch wenn das nicht ausdrücklich vereinbart war. Das ist nun mal der Zweck eines Corporate Designs – und dient damit dem Vertragszweck.

Hat der Designer dagegen im Rahmen eines Auftrages für eine Unternehmens-Web-Site auch ein Zeichen entworfen, das dem Auftraggeber so gut gefällt, dass er es auch außerhalb der Web-Site als Logo benutzen möchte, so muss er das Nutzungsrecht dafür zusätzlich erwerben. Denn ein allgemein verwendbares Logo gehört zweifellos nicht zum Vertragszweck "Web-Site".

Eine stillschweigende Einräumung von Nutzungsrechten gibt es nicht. Rechte, die über den konkreten Vertragszweck hinausgehen, müssen im Vertrag ausdrücklich genannt werden. Gibt es keinen Vertrag, gibt es auch keine weiteren Rechte.


von: http://www.ratgeber-e-lancer.de/070301.html
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.11.2007 10:02
Titel

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@ drosteman79: Du widersprichst Dir selbst in einem Post Hmm...?!
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drosteman79
Gesperrt

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 29.11.2007 11:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Mischpult hat geschrieben:
@ drosteman79: Du widersprichst Dir selbst in einem Post Hmm...?!


Ich sehe da keinen Widerspruch Meine Güte!

Entweder das Logo hat die Schöpfungshöhe für einen Urh.Schutz, dann greift der Abschnitt aus e-lancer

oder

es erreicht die Schöpfungshöhe nicht, dann gibts auch keine Nutzungsrechte.

Also zwei denkbare Antworten auf die gleiche Frage. Es muß ja nicht immer nur EINE richtige Antwort geben *bäh*
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