mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Sa 20.04.2024 00:50 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Wem gehört die Satzdatei? vom 02.10.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wem gehört die Satzdatei?
Seite: 1, 2, 3  Weiter
Autor Nachricht
jaikai
Threadersteller

Dabei seit: 02.10.2007
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 13:08
Titel

Wem gehört die Satzdatei?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Moin,

Seit Monaten setze ich Visitenkarten für eine Firma. Vorgaben, Logo und Aufbau kommt alles von denen.

Die Visitenkarte selbst habe ich nachgebaut, also selbst eingemessen und erstellt.

Blöde Frage: Die würden nun gern die Quark-Datei haben (Meine Vorlage) - damit die lokalen Büros der Firma die Aufträge selbst rausgeben können. Ich werde also Aufträge verlieren.
Muss ich meine Satzdatei rausrücken?

Und wenn "Nein" - warum brauche ich das nicht? Mir fällt kein gutes Argument ein, da ich ja kein volles Copyright besitze.

Danke
  View user's profile Private Nachricht senden
heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 13:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Copyright besitzt du schonmal garnicht weil es das in Deutschland nicht gibt. Du besitzt höchstens Urheberrechte, dein Kunde dagegen Nutzungsrechte in dem Maße, wie du sie ihm verkauft hast. Sowas hält man schriftlich in Verträgen fest.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 13:52
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

kommt drauf an wie der auftrag definiert ist. im regelfall bestellt der kunde gestaltung und satz von visitenkarten. die erhält er dann auch mit einer druckfähigen datei (z.b. pdf). damit sind alle anforderungen des auftrags erfüllt. die satzdatei ist dabei normalerweise nicht bestandteil des auftrages und muss demzufolge auch nicht herausgegeben werden. schönes beispiel das ich hier immer bringe: beim autokauf krichste auch keine baupläne mit dazu um dir n zweitwagen zu stricken...

was du machen kannst ist denen die satzdatei gegen entsprechendes entgelt zu überlassen, weil dir ja dadurch folgeaufträge verloren gehen...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 14:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde denken, sie gehört Dir, weil Du sie gemacht hast. Wenn Du sie rausgibst sollen Sie sie bezahlen. Warum solltest Du den Ast absägen, auf dem Du sitzt? In meinen AGB steht ein entsprechender Passus, dass ich keine Computerdateien rausgebe.

Argumentativ ist es natürlich schwierig, vor allem ohne schriftliche Vereinbarung. Wie es hier mit dem Urheberrecht aussieht müssen mal die Profis auf diesem Gebiet erklären. Wahrscheinlich ist es auch wichtig, was in Deinen Rechnungen angegeben ist.

Letztlich würde ich noch das Verhältnis zum Auftraggeber abwägen und ob Du weiterhin eine gute Zusammenarbeit erwartest. Dann kannst Du Ihnen entweder die Datei überlassen oder sagen, sie sollen Ihren Mist alleine machen, dann aber von Anfang an!
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
heav

Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 14:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

acvtvs hat geschrieben:
Idass ich keine Computerdateien rausgebe.


Au weia! Was gibstn dann raus? Filme? Platten? Bleisatzkästen?
  View user's profile Private Nachricht senden
acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 14:41
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Meine Kunden bekommen das fertige Produkt aus der Druckerei *pah*
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 16:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde abwägen, wie wichtig dir der Kunde ist und was Du an Folgeaufträgen zu erwarten hast. Wenn das viel sein kann (also ausser weitere Visitenkarten) würde ich ihm auch die offenen Datei geben. Du hast ja noch nicht mal eine gestalterische Leistung vollbracht, sondern lediglich was nachgebaut.
Wenn Du nichts mehr zu erwarten hast, kannst Du ihm natürlich auch die Datei extra verkaufen.
Aber was soll´s? Was verdienst Du an einer VK. Ist doch eher vernachlässigbar.
Bei einer fetten Broschüre wäre das was anderes. Da würde ich das Abgabeformat auf jeden Fall vorher festlegen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.10.2007 16:55
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

SL-Design hat geschrieben:
Ich würde abwägen, wie wichtig dir der Kunde ist und was Du an Folgeaufträgen zu erwarten hast. Wenn das viel sein kann (also ausser weitere Visitenkarten) würde ich ihm auch die offenen Datei geben. Du hast ja noch nicht mal eine gestalterische Leistung vollbracht, sondern lediglich was nachgebaut.
Wenn Du nichts mehr zu erwarten hast, kannst Du ihm natürlich auch die Datei extra verkaufen.
Aber was soll´s? Was verdienst Du an einer VK. Ist doch eher vernachlässigbar.
Bei einer fetten Broschüre wäre das was anderes. Da würde ich das Abgabeformat auf jeden Fall vorher festlegen.

Halte ich persönlich auch so. Letztlich kann Dich keiner zwingen, die offenen Daten herauszurücken. Du kannst aber wegen so einer Sache den Kunden dauerhaft verlieren. Hat der Kunde mehr Potential als ein paar Visitenkarten, wäre es Schade drum. Eine aufwendige Imagebroschüre oder einen Katalog würde ich allerdings nicht so ohne weiteres herausrücken.

Gruß

Achim
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Wem gehört das Logo?
Wem gehört die Schirft.
[Recht] Impressum auf Flyer und was gehört da rein?
Was gehört alles in ein Impressum auf einer Website?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2, 3  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.