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Thema: Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert? vom 27.04.2017


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert?
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littbarski
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Verfasst Do 27.04.2017 14:32
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Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert?

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Hallo zusammen,

ich zeichne ab und zu kleine Cliparts, die Kunden gerne auch als Logo nutzen. Bei der Vergabe der Nutzungsrechte als Logo habe ich immer einfach geschrieben "für die Verwendung als eigenes Logo" o.ä. und "alle Druckerzeugnisse, Präsentationen, Online-Nutzung".

Für mich ist klar, dass das Bild dann eben, ggf. in Verbindung mit einer Wortmarke, für Visitenkarte, Website, Broschüren etc. ohne weitere Einschränkungen genutzt werden darf.

Nun habe ich einen Kunden, der das Bild "nur" für seine Website nutzen möchte, gewerblich, und im Header. Irgendwie frage ich mich nun dadurch zum ersten Mal: Sind Logo-Rechte durch die Beschreibung als "Logo-Nutzung" überhaupt zu definieren, also auch im umgekehrten Fall? Anders gefragt: Kann ich dem Kunden nur die Rechte für die Website verkaufen (billiger), auch wenn er das Bild dort im Header neben der Wortmarke, also logoähnlich benutzt, er aber keine Logo-Rechte (teurer) erwirbt?

Definiert das "Logo-Recht" eher die umfassende Erlaubnis ohne Beschränkung für alle möglichen Verwendungen, oder definiert das "Logo-Recht" eher die Art und Weise der Nutzung (neben Wortmarke in Header)?

Tut mir leid, ich kann es nicht unkomplizierter erklären. Wird deutlich, was ich meine?
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Benutzer 62312
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Verfasst Di 02.05.2017 11:20
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Du musst immer von der Nutzung ausgehen. Ein Logo nutzt du anders als eine einfache Grafik. Du kannst ja auch die Nutzungsrechte für ein Logo einschränken und damit günstiger anbieten. Konkret würde dein Kunde das Logo nur auf seiner Homepage im Header nutzen dürfen. Die Nutzung bei anderen Medien (oder auch andere Zwecke) wären damit ausgeschlossen.

Du musst die Nutzungsrechte ausformulieren und konkrete Zwecke, Nutzung und Zeiträume nennen, ebenso sind Nennung der Nutzungsrechte erstmals auf der Rechnung nicht wirksam (nur als Info).
 
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Verfasst Mi 03.05.2017 09:30
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Re: Sind Logo-Rechte durch den Logo-Begriff definiert?

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littbarski hat geschrieben:
...Sind Logo-Rechte durch die Beschreibung als "Logo-Nutzung" überhaupt zu definieren...

Es gibt kein "Logo-Recht". Es gibt das Urheber- und das Nutzungsrecht.
Du als Gestalter definierst die Nutzungsrechte.
Bei einem Corporate Design bzw. einem Logo vergibt man sinnvollerweise immer uneingeschränkte Nutzungsrechte, weil alles andere keinen Sinn macht.
Ob dein Kunde dann sein Logo nur auf der Website oder auch auf der Geschäftsausstattung, Flyers und einem Sattelschlepper verwendet, kann dir dann egal sein.

Bei Fotos oder Illustrationen machen eingeschränkte Nutzungsrechte mehr Sinn.
Wenn jemand eine Illustration nur einmal für die Titelseite eines Stadtmagazins benötigt, mache ich einen anderen Preis, als wenn Coca Cola sie für eine weltweite Kampagne nutzen will.
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littbarski
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Verfasst Mi 03.05.2017 15:00
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Vielen Dank euch beiden. Wenn ich noch ein Beispiel anhängen darf, was mir im Kopf schwirrt:
- ich verkaufe ein bereits bestehendes Bild nicht-exklusiv als Logo an jemanden (ich weiß exklusiv ist das normale bei Logos, aber der Kunde ist damit zufrieden)
- der Kunde möchte aber wenigstens, dass ich das Bild zukünftig nicht mehr "als Logo" anbiete
- nun kauft ein anderer Kunde das gleiche Bild und ich gebe ihm z.B. die Nutzungsrechte für seine Website, und dort verwendet er es dann wie beschrieben im Header neben der Wortmarke, also quasi als Logo. Kann er das mit den Nutzungsrechten für die Website einfach tun?

Ich dachte bisher, dass dies nicht geht, weil ja z.B. Fotolia etc. explizit in der Lizenz immer die "Logo-Nutzung" ausschließen. Kann ich selbst also beim Verkauf auch die Logo-Nutzung ausschließen (im Sinne von "Header auf Website")?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 03.05.2017 17:09
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Du bestimmst die Nutzungsrechte! Du kannst bestimmte Nutzungen generell ausschließen oder erlauben, ebenfalls kannst du das Medium und die Zeiträume einschränken.
 
littbarski
Threadersteller

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Verfasst Mi 03.05.2017 17:19
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Ja - aber wenn ich die Nutzung "ähnlich wie ein Logo" ausschließen möchte, dann gibt es ja doch "Logo-Rechte"?

Bisher schreibe ich zum Beispiel nach den Nutzungsrechten manchmal: [...] "Keine Nutzung als Logo." Da wären wir ja doch bei Logo-Rechten. Es ist auch irgendwie vom Menschenverstand her den meisten Leuten klar, was "Logo-Nutzung" ist - eben als Grafik, die - meist neben dem Schriftzug - an prominenter Stelle für das Unternehmen steht.

Wie kann ich also dem zweiten Kunden in Angebot und Rechnung hinschreiben, dass er das Bild nicht als Logo nutzen kann, ohne dies mit "Logo-Nutzung" oder "Logo-Rechten" zu umschreiben?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 03.05.2017 17:47
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Da es keine "Logo-Rechte" gibt, sondern nur Nutzungsrechte (gilt für alle Arten von Werken gleichermaßen), ist es also unerheblich. Du verbietest einfach die Nutzungs als Logo (Bildmarke) allgemein und damit hat sich der Fall. Wie gesagt, es geht hier darum, wie etwas gentutz werden darf.

Du solltest dich da dringend noch einmal ins Thema einlesen, da fehlen einfach die Basics. Der AGD (agd.de) hat da einiges an Info-Material, auch was die Berechnung des Honorares angeht usw.


Zuletzt bearbeitet von am Do 04.05.2017 09:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
littbarski
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Verfasst Mi 03.05.2017 19:08
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Hallo und danke - dann wäre ich aber ja doch wieder bei meiner anfänglichen Vermutung, dass es Rechte gibt, die man mit Logo-Nutzung umschreiben kann (oder verkürzt "Logo-Rechte"). Da war ich mir eben nicht sicher. Ich dachte, dass das "Logo-Recht" sich darauf bezieht, dass man uneingeschränkt Rechte erteilt. Aber es scheint nun so zu sein, dass man das Logo-Recht also auch durch die Art der (einzelnen) Verwendung definieren kann.
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