Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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fyll
Dabei seit: 20.09.2003
Ort: Augsburg
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.11.2010 15:23
Titel
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Mehr als das hab ich bisher zu dem Thema auch nicht finden können.
Das und sowas noch im Impressum schadet sicher nicht, bevor offizielles angekündigt wird und die Geier mit Abmahnungen um sich hauen...
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Kash
Dabei seit: 07.11.2002
Ort: Schopfheim
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.11.2010 15:23
Titel
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aUDIOfREAK hat geschrieben: | Kash hat geschrieben: | Am besten ist es wohl einen Button, ähnlich
auf der Startseite zu installieren.
Nein im Ernst, das kann man sehr schwer für sich selbst entscheiden. Das sollte man prüfen lassen. |
genau das is schon wieder das problem bei der sache... wirklich was juristisch sattelfestes wird dir selbst ein anwalt im moment nich sagen können... wenn das vernüftig durchdacht wär, mit genauen standards definiert wie die kennzeichnung auszusehen hat und das ganze auch innerhalb einer vernünftigen frist realisierbar ist (mind. 1/2 - 1 Jahr!), wär das alles kein Thema. Aber so schaut das ganze wirklich sehr nach Schnellschuss vor den Weihnachtsferien aus... |
Soviel dazu
Zitat: | Frage 10: Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei der Kennzeichnung Fehler zu begehen?
Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) hat ein Experiment durchgeführt, bei dem Nutzer Webinhalte einstufen sollten. Deren Einstufungen wurden anschließend mit der Analyse des Medienpädagogen Jürgen Ertelt verglichen. Nach eigenen Angaben lagen 80 Prozent der 12.000 Stimmen falsch. |
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.11.2010 15:25
Titel
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und wie soll das jetzt ausehen? ein Metatag, ein blinkender Button?
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aUDIOfREAK
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.11.2010 15:27
Titel
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Mac hat geschrieben: | und wie soll das jetzt ausehen? ein Metatag, ein blinkender Button? |
genau das is im moment eben überhaupt nich definiert... das is doch alles ein schlechter witz
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Morgo
Dabei seit: 10.08.2005
Ort: Von Kowelenz bis Kölle
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.11.2010 15:35
Titel
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Mein Kenntnisstand war bsiher, dass sich im Vergleich zur jetzigen Gesetzeslage erstmal nichts ändert, sondern nur neben den vorgeschreibenen Filtermechanismen für jugendgefährdende Inhalte auch die "freiwillige" Kennzeichnung möglich ist.. ( Mit allen Konsequenzen, wie zB der "Sendezeit" von 20-6 Uhr bei Altersfreigabe ab 18. Eine Kennzeichnung ohne entsprechende Mechanismen/Angaben für Jugendschutzsoftware wäre ja dem Gesetz entsprechend nicht genug.. Aber da es noch keinen Standard dafür gibt, kann auch noch niemand das ganze rechtlich sicher umsetzen )
Wer keine derartigen Inhalte zu Verfügung stellt, muss afaik auch keine Kennzeichnung einführen und zB auch keinen Jugendschutzbeauftragten im Impressum benennen.
Ist das falsch?
Zuletzt bearbeitet von Morgo am Di 30.11.2010 15:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Di 30.11.2010 15:37
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Morgo hat geschrieben: | Mein Kenntnisstand war bsiher, dass sich im Vergleich zur jetzigen Gesetzeslage erstmal nichts ändert, sondern nur neben den vorgeschreibenen Filtermechanismen für jugendgefährdende Inhalte auch die "freiwillige" Kennzeichnung möglich ist.. ( Mit allen Konsequenzen, wie zB der "Sendezeit" von 20-6 Uhr bei Altersfreigabe ab 18. Eine Kennzeichnung ohne entsprechende Mechanismen/Angaben für Jugendschutzsoftware wäre ja dem Gesetz entsprechend nicht genug.. Aber da es noch keinen Standard dafür gibt, kann auch noch niemand das ganze rechtlich sicher umsetzen )
Wer keine derartigen Inhalte zu Verfügung stellt, muss afaik auch keine Kennzeichnung einführen und zB auch keinen Jugendschutzbeauftragten im Impressum benennen.
Ist das falsch? |
fraglich wer das entscheidet... bzw wer die inhalte einstuft..
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.11.2010 15:39
Titel
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Morgo hat geschrieben: | Ist das falsch? |
Ja, denn es betrifft ALLE, nicht nur Pornoseitenbetreiber: Link Je mehr ich darüber nachdenke, desto wütender werde ich. Einige Blogger habe ja schon zum Jahresende die Einstellung ihrer Blogs angekündigt. Wird es tatsächlich so kommen, ist die Meinungsfreiheit de facto abgeschafft, denn kaum ein Blogger kann einschätzen, ob sein jeweiliger Beitrag für Kinder ab 6, ab 14 oder ab 16 Jahre geeignet ist und die wenigsten werden sich trauen, etwas zu schreiben, das zu Abmahngebühren in fünf- bis sechstelliger Höhe führen kann.
Zuletzt bearbeitet von Tofutante am Di 30.11.2010 15:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Threadersteller
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.11.2010 15:40
Titel
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Morgo hat geschrieben: | Mein Kenntnisstand war bsiher, dass sich im Vergleich zur jetzigen Gesetzeslage erstmal nichts ändert, sondern nur neben den vorgeschreibenen Filtermechanismen für jugendgefährdende Inhalte auch die "freiwillige" Kennzeichnung möglich ist.. ( Mit allen Konsequenzen, wie zB der "Sendezeit" von 20-6 Uhr bei Altersfreigabe ab 18. Eine Kennzeichnung ohne entsprechende Mechanismen/Angaben für Jugendschutzsoftware wäre ja dem Gesetz entsprechend nicht genug.. Aber da es noch keinen Standard dafür gibt, kann auch noch niemand das ganze rechtlich sicher umsetzen )
Wer keine derartigen Inhalte zu Verfügung stellt, muss afaik auch keine Kennzeichnung einführen und zB auch keinen Jugendschutzbeauftragten im Impressum benennen.
Ist das falsch? |
also zuminest den jugendschutzbeauftragen im impressum nennen ist ab 2011 pflicht, soweit ich das gelesen hab...
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