Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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Autor |
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pixelpapst303
Dabei seit: 06.07.2006
Ort: hamburg
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 12:57
Titel
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man könnte ipv6 ja noch dahingehend erweitern, dass nebst der festen ip noch alter und geschlecht der users mitgeschickt wird. das wäre auch gut für rapidshare! endlich keine pornos mehr für frauen und 16 jährige!!
dafür!
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Karlarsch
Dabei seit: 05.02.2007
Ort: -
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 13:12
Titel
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Tofutante hat geschrieben: | Schade, der Link lässt sich schon seit Stunden wg. Überlastung nicht aufrufen. Steht etwas Ähnliches drin wie im ersten Link? |
Hier mal ein Fullquote des Textes:
Zitat: |
Was man in letzter Zeit als Gesetzgebungsentwürfe liest, schlägt einem auf den Magen. Sei es die Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes oder das Buttongesetz gegen Internetabzocke - man wird den Verdacht nicht los, daß hier "Legastheniker" am Werke waren, die erst nach mehrfachen Anläufen ihr Jurastudium an irgendeiner C-Universität zu Ende gebracht haben.
Doch alles bisherige wird überboten durch den Jugendmedienstaatsvertrag, der Anfang 2011 in Kraft treten soll.
Zum Text: http://www.fsm.de/inhalt.doc/Synopse_JMStV_final.pdf
1. In der Szene wird gemosert: Ab 2011 müsse jeder Anbieter jede Website auf jugendgefährdende Inhalte hin überprüfen, klassifizieren und Maßnahmen zum Schutz der Jugend vor diesen Inhalten treffen Die Klassifizierungsstufen basierten auf den aus dem Filmbereich bekannten Altersfreigaben (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren).
Das ist alles "murks".
§ 5 Abs. 1 lautet: "Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen. Die Altersstufen sind:
1. ab 6 Jahren,
2. ab 12 Jahren,
3. ab 16 Jahren,
4. ab 18 Jahren.
Die Altersstufe „ab 0 Jahre” kommt für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht."
Die gesamte Vorschrift (nebst Bußgeldregelungen) richtet sich daher nur an Anbieter, die jugendgefährdendes Material bereithalten. Diese und nur diese müssen klassifizieren und dabei ggf. auch mal eine Seite mit "ab O Jahre" kennzeichnen, um sie von anderen Seiten abzugrenzen.
2. Nun gut. Aber die Forenbetreiber zittern, denn in § 5 Abs. 3 heißt es:
"Die Kennzeichnung von Angeboten, die den Zugang zu Inhalten vermitteln, die gemäß §§ 7 ff. des Telemediengesetzes nicht vollständig in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, insbesondere weil diese von Nutzern in das Angebot integriert werden oder das Angebot durch Nutzer verändert wird, setzt voraus, dass der Anbieter die Einbeziehung oder den Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen, die das Alter der gekennzeichneten Altersstufe noch nicht erreicht haben, zu beeinträchtigen. Der Nachweis, dass ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, gilt als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft."
Wer diesen Text geschrieben hat, kann kein Jurist (oder nur C-Jurist; s.o.). gewesen sein. Egal wie man zu dem Zweck der Regelung steht, hier stimmt handwerklich nichts. Der Verweis auf §§ 7 ff. (!) TMG geht ins Leere; denn da stehen alle Provider drin. Und eine Kennzeichnungsverpflichtung für Access Provider wäre nicht nur technischer Nonsens, sondern contra TMG und EC-Richtlinie. Und: was sind Inhalte, die "nicht vollständig" (!) in den Verantwortungsbereichs des Anbieters fallen? Foren sind m.E. damit gar nicht gemeint. Denn Foren tragen erst einmal gar keine "Verantwortung" (was ist das für ein gräßlicher Sozpäd-Begriff), sondern haften grundsätzlich gar nicht für fremde Inhalte (eine Haftung setzt ja erst ab Kenntnis und Nichtsperrung an). Und wann werden Inhalte "von Nutzern in das Angebot "integriert" (auch so ein Sozpäd-Begriff)? Bei Foren und Blogs jedenfalls nicht; hier sind eigener Inhalt und Kommentar deutlichst voneinander getrennt. Gemeint sein kann nur der Chefkoch-Fall des BGH; also Krönchen auf Rezepten. Aber dann ist das Ganze nach BGh eigener Inhalt und § 5 Abs. 1 gilt.
Witzig wirds auch dann, wenn falsche Altersfreigaben UWG-mäßig gerügt werden (über §§ 3, 4 Nr. 11). Dann sitzen wir als Richter im Wettbewerbssenat und dürfen prüfen, ob eine Seite als "ab 6" oder "ab 12 Jahren" zu klassifizieren gewesen wäre. Wow!
Liebe Politik, bitte verzichtet auf solche Gesetze Stoppt den Unsinn und denkt lange nach, bevor Ihr wirklich an das "Machen" von Gesetzen geht. Gesetze wollen handwerklich und dogmatisch sauber geschrieben sein, das braucht Zeit, Ruhe und Verstand.
Quelle: http://blog.beck.de/2010/11/30/jugendmedienstaatsvertrag-und-altersfreigabe-im-internet
Autor: Prof. Dr. Thomas Hoeren
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Gruß
Karl
Zuletzt bearbeitet von Karlarsch am Mi 01.12.2010 13:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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honifred
Dabei seit: 05.06.2008
Ort: L-Wasserbillig
Alter: 50
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 14:21
Titel
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Hallo Leute,
da muss es doch irgendwo eine Petition gegen diesen Schwachsinn geben. Hab nur diese hier gefunden und die ist schon eingereicht worden: http://www.zensur-in.de/petition.php
gruß honifred
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Tofutante
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 14:57
Titel
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Karlarsch hat geschrieben: | Hier mal ein Fullquote des Textes: |
Vielen Dank!
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Karlarsch
Dabei seit: 05.02.2007
Ort: -
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 15:05
Titel
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Die (imho) einzig relevanten Potitionen finden sich hier:
https://epetitionen.bundestag.de/
Gruß
Karl
Zuletzt bearbeitet von Karlarsch am Mi 01.12.2010 15:08, insgesamt 1-mal bearbeitet
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immerIch
Dabei seit: 19.10.2010
Ort: #mein{display:block}
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 15:13
Titel
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Wiedermal ein Gesetzt, was an der Realität meilenweit vorbeischrammt. Kaum jemand, erst recht keine Jugendlichen/Kinder lesen sich irgendeine nervige Altersbegrenzung durch. Wen jemand heutzutage diese Seiten besuchen möchte, dann tut er es auch, und pfeifft auf solchen Kram.
Ausserdem sind in dem Falle wiedermal nur die Seiten betroffen, die in Deutschland gehostet usw. werden.
Super Sache, wenn z.b. die größten "jugendgefährdenden" Seiten aus dem Ausland stammen...
Wiedermal ohne Logik eifrig Maßnahmen beschlossen, wie dieser Stop-Knopf......
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nickdesign
Dabei seit: 28.02.2007
Ort: South London
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 19:49
Titel
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Hey Leute,
ohne mir jetzt 6 Seiten durchgelesen zu haben... war irgendwo dabei wie man das nun kennzeichnen soll?
Ich hab mir jetzt im Internet auch alles mögliche durchgelesen.. aber die Kennzeichnung hab ich auch noch nicht gefunden
Muss ich das auf jeder Seite anbringen?
Wo finde ich meinen zuständigen Jugendschutzbeauftragten für Projekte im horizontalen Bereich?
Sind Künstler die Bilder malen wie diese ( http://www.sfhalo.com )unter dem Jugendschutzdingsen drinn..
Wie soll man denn als Webdesigner seine Kunden ansprechen? Soll ich dem einfach sagen gib mir 50€ dann änder ich das?
Was ist wenn Kunden das nicht mitmachen, bekomm ich dann die Schuld?
.. verdammt..
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.12.2010 19:54
Titel
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nickdesign hat geschrieben: | Was ist wenn Kunden das nicht mitmachen, bekomm ich dann die Schuld? |
Verantwortlich ist natürlich der Betreiber.
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