mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 15:12 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Problem mit Ausbildung (Wochenendearbeit u. Überstunden) vom 17.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Problem mit Ausbildung (Wochenendearbeit u. Überstunden)
Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter
Autor Nachricht
Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.09.2009 15:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Naja wirds Dir wenigstens bezahlt? In meiner Ausbildung war jede Überstunde keine Ausbildungszeit mehr und wurd mit dem Mindestfacharbeitergehalt vergütet! War immer en Super Zuschuss...

OkOK die Zeiten sind wohl vorbei *Schnief*

Mh ja ohne Betriebsrat keine Auszubildenvertretung was aber ab 5 Leuten ginge aber halt nich ohne Betriebsrat...

Also Dir hilft da nur Mund aufmachen und die Prüfungen vorschieben, wenn Du nicht kündigen willst!

Oder Augen zu, schweigen und Durch!!!
  View user's profile Private Nachricht senden
eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.09.2009 15:38
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die müssen dir ein Ausgleich anbieten, entweder Geld, oder Freistunden. Wenn nicht würde ich mit dem Anwalt sprechen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.09.2009 15:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eugen.schuetz hat geschrieben:
Die müssen dir ein Ausgleich anbieten, entweder Geld, oder Freistunden. Wenn nicht würde ich mit dem Anwalt sprechen.


Wird das nicht gemacht? Da bin ich jetzt bei der Hammerzahl von Überstunden von ausgegangen!

Krass is ja pervers <-- Schuld!
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.09.2009 15:40
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

eugen.schuetz hat geschrieben:
Die müssen dir ein Ausgleich anbieten, entweder Geld, oder Freistunden. Wenn nicht würde ich mit dem Anwalt sprechen.


so isses... wenn alle stricke reissen kannst du dich auf deinen ausbildungsvertrag berufen in dem genau drin steht, wie viele stunden du leisten musst. wenn du nicht bereit bist überstunden zu machen oder wochenende zu arbeitemn, kann dir da niemand einen strick draus drehen. gekündigt werden kannst du als azubi wegen sowas auch nicht...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.09.2009 15:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

flavio hat geschrieben:
ihr könnt kündigen, geschlossen und evt. fristlos


kündigen Grins so n schwachsinn *bäh* sorry

Zitat:
Also Dir hilft da nur Mund aufmachen und die Prüfungen vorschieben, wenn Du nicht kündigen willst!


eine Prüfung vorschieben kann man auch nicht ohne Weiteres.

Ich würde die Überstunden eventuell einfach ignorieren. Sollte doch möglich sein? Wie gesagt: du hast deine 40 Std. Woche, oder 38,5 Std. oder was auch immer in deinem vertrag steht zu erledigen. Wenn deine Überstunden dann a) nicht bezahlt werden oder b) nicht mit Freizeitausgleich abgegolten werden - dann würde ich jede Mehrarbeit einfach ignorieren und nach Hause gehen! Am Wochenende würde ich also auch erst gar nicht erscheinen.

Als Azubi kannst du deswegen nicht gekündigt werden. Es ist ja rechtlich festgeschrieben, dass du einen Ausgleich bekommen musst (Std.Lohn oder Freizeitausgleich) - und im übrigen darfst du ja auch nur eine bestimmte Stundenanzahl generell mehr arbeiten.
Bezüglich der Ausbildungsinhalte würde ich mich trotzdem nochmal mit deinem Ausbilder zusammensetzen und eure fehlenden Kenntnisse/Themen besprechen. Falls er nichts tun will, nochmal an die IHK wenden oder wirklich an einen Anwalt (eventuell können die Anwaltskosten ja sogar auf die IHK und/oder den Betrieb abgeschoben werden, wenn dir bei einer eindeutigen Situation keiner "helfen" wollte - und das nur aufgrund der persönlichen Kontakte der IHK zum Chef).
  View user's profile Private Nachricht senden
_proStyle_
Threadersteller

Dabei seit: 17.09.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 17.09.2009 16:09
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ausgezahlt bekommen wir selbstverständlich nichts.
Wieso ich mich jetzt erst beschwere?
Weil die Sache mit dem Jourdienst diese Woche erst von heut auf morgen beschlossen wurde.
Hab kein Problem damit, mal länger zu bleiben, aber DAS is mir dann doch zu blöd.
Die Überstunden werden zwar auf einem Konto gut geschrieben, aber das mit dem "Abfeiern" is auch so ne spezielle Sache bei uns....

Betriebsrat haben wir keinen, weil die Aufgabe keiner übernehmen mag.
Grund ist, wie könnts auch anders sein, die unmögliche Geschäftsleitung -.-

Die Prüfung vorziehn darf ich von meinem Betrieb aus nicht.
Bin, so lang ich hier bin, ne billige Arbeitskraft mit der Aufschrift "Depp für alles".

@aUDIOfREAK:
Das heißt ich geh Freitags einfach ganz normal heim und komm Samstags schlichtweg nicht?!
Die verlangen ein ärztliches Atest, sollten wir nicht Anwesend sein.

Allerdings ziehn sie mir die Tage dann sicher vom Urlaub ab.
Meine ehemaliger Kollege hat damals beim Fußballspielen (in seiner Freizeit versteht sich) eine auf die Nase bekommen und war 2 Tage krank geschrieben (mit Atest).
Die 2 Tage ham se ihm vom Urlaub abgezogen mit der Begründung (Achtung, ich zitiere:) "Is der Bengel doch selber schuld, braucht sich in seiner Freizeit doch einfach keine auf die Schnauze hauen lassen."


Zuletzt bearbeitet von _proStyle_ am Do 17.09.2009 16:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.09.2009 16:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Was heisst denn Jourdienst? Hab das noch nie gehört. Aber so und so.. sind alle Ausbildungsinhalte in deiner wöchentlichen Arbeitszeit zu unterweisen. Bei überbetrieblichen Maßnahmen kann es sicher auch mal auf nen WE fallen oder so, dafür müssen sie dir dann aber doch einen Tag unter der Woche freigeben. Also ich würd deinem Ausbilder vorher klar sagen: du machst das nicht. Damit der da bescheid weiss. und Am WE würd ich dann einfach nicht hingehen. Das Recht ist da doch auf deiner Seite - oder irre ich mich jetzt komplett?


Zitat:
Meine ehemaliger Kollege hat damals beim Fußballspielen (in seiner Freizeit versteht sich) eine auf die Nase bekommen und war 2 Tage krank geschrieben (mit Atest).
Die 2 Tage ham se ihm vom Urlaub abgezogen mit der Begründung (Achtung, ich zitiere:) "Is der Bengel doch selber schuld, braucht sich in seiner Freizeit doch einfach keine auf die Schnauze hauen lassen."


Sorry aber wer sowas dann wirklich mit sich machen lässt, ist selbst schuld!
Natürlich ist das nicht rechtens.. nur wer sich nicht wehrt, wird halt verarscht..
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 17.09.2009 16:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

_proStyle_ hat geschrieben:


@aUDIOfREAK:
Das heißt ich geh Freitags einfach ganz normal heim und komm Samstags schlichtweg nicht?!
Die verlangen ein ärztliches Atest, sollten wir nicht Anwesend sein.

Allerdings ziehn sie mir die Tage dann sicher vom Urlaub ab.
Meine ehemaliger Kollege hat damals beim Fußballspielen (in seiner Freizeit versteht sich) eine auf die Nase bekommen und war 2 Tage krank geschrieben (mit Atest).
Die 2 Tage ham se ihm vom Urlaub abgezogen mit der Begründung (Achtung, ich zitiere:) "Is der Bengel doch selber schuld, braucht sich in seiner Freizeit doch einfach keine auf die Schnauze hauen lassen."


du musst die stunden erfüllen die in deinem vertrag stehen. fertig aus. und urlaub darf dir auch keiner deswegen abgezogen werden. das was deinem kollegen passiert ist, ist höchst illegal. sollte man dir urlaub abziehen wollen, kannst du vors arbeitsgericht ziehen und bekommst auch 100% recht...
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Überstunden in der Ausbildung
Probleme in der Ausbildung: Überstunden und so.
! Hilfe! Überstunden in der Ausbildung
Ausbildung - Überstunden währen Zwischenprüfung!
Arbeitszeiten / Überstunden in Ausbildung Bild und Ton
Überstunden
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3, 4, 5, 6  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.