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Thema: Problem mit Ausbildung (Wochenendearbeit u. Überstunden) vom 17.09.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> Problem mit Ausbildung (Wochenendearbeit u. Überstunden)
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Verfasst So 20.09.2009 13:39
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Valea hat geschrieben:
Auf ner IHK-Seite habe ich folgendes dazu gefunden. D.h. wenn im Vertrag nichts verankert ist, dass der Arbeitgeber bis zu ... Überstunden pro Woche anordnen kann, dann darf er das nicht so weiteres, oder??
An wen kann man sich bei der IHK genau wenden, ich hab da mal geschaut auf der Homepage der zuständigen IHK, und find da zwar Ansprechpartner, wer aber für was zuständig ist, weiß ich leider nicht.

PS: Ich habe das selbe Problem.


"Anordnung von Überstunden

Überstunden müssen grundsätzlich nur dann geleistet werden, wenn diese zuvor vereinbart worden sind. Alleine aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers lässt sich keine Befugnis zur Anordnung von Überstunden ableiten.

Ausnahme: In Notfällen, d. h. wenn die Überstunden im Interesse des Betriebes dringend erforderlich sind. Ein Notfall liegt nur dann vor, wenn es sich um ein ungewöhnliches, nicht vorhersehbares Ereignis handelt.

Kapazitätsengpässe oder vermehrter Arbeitsanfall reichen als Begründung nicht aus und gehen als Organisationsverschulden zu Lasten des Arbeitgebers.

Zulässig ist es, eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag einzubauen, wonach sich die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers auch auf die (mündliche) Anordnung von Überstunden erstrecken soll."


letzteres ist meist der Fall, die Klausel "der Arbeitnehmer/Auszubildende ist verpflichtet Überstunden zu leisten, soweit dies erforderlich ist" (ähnlich formuliert) findet sich meist in Verträgen. Trotzdem muss jede Überstunde bezahlt oder mit Freizeitausgleich abgegolten werden!
Bei der IHK gibt es Ausbildungsbeauftragte (ich glaub so oder so ähnlich heissen die) - die sind für die zuständig. Einfach irgendwo bei der IHK anrufen, die werden dich dann sicher weiterleiten oder dir die entsprechend richtige Nummer geben können.
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pixel_bambi

Dabei seit: 09.01.2009
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 20.09.2009 14:57
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Hi _prostyle_... man kennt sich ja... *zwinker* !

So wie sich das anhört, hat dein Betrieb ja jetzt noch die Kirsche aufs Sahnehäubchen gesetzt...!

Zum Klagen - sollten deine Eltern einen Rechtsschutz haben, würde ich mich mal informieren, ob die auch die Kosten für Arbeitsklagen übernehmen!!! Dann würden auf dich auf jedenfall schon mal keine Kosten anfallen!

Informier dich doch auch mal in der Schule, ob du nicht deine Prüfung machen könntest, sollten sie dich kündigen in deinem Betrieb...! Ich hab da mal was gehört, dass es da irgendeine Lösung dafür gibt!

Aber doch mal ganz ehrlich... ist denn das Betriebsklima noch zu verschlechtern? Angenehm zu arbeiten ist es doch bestimmt nicht mehr oder? Dann kann es dir doch eh schon egal sein, ob die dann auf die Barikaden steigen!
Gefallen lassen solltest du dir das jetzt echt nicht! Irgendwo hörts schon auf! Im Vertrag stehen viele Klauseln, welche Pflichten dein Betrieb hat, mit deinem Berichtsheft kannst du der IHK beweisen, dass du keine Richtige Ausbilung bekommst und kannst dafür auch entschädigt werden von deinem Betrieb - damit will ich sagen - fahr zu deiner zuständigen IHK und lass dich dort nicht abwimmeln - besteh auf dein Recht!!!

VIEL ERFOLG!!!!
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Lila Laune

Dabei seit: 21.03.2007
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Alter: 93
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 21.09.2009 15:57
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Huhu,

Zitat:
Hi _prostyle_... man kennt sich ja... !


ebenso hier Lächel

Also das was bei dir in letzter Zeit abgeht, das kann doch nich mehr normal sein. Ich würd vielleicht auch mal versuchen, Lehrer anzusprechen, damit die wenigstens kei Azubis mehr kriegen. Und ich weiß, dass man bei uns
in der Berufsschule wirklich sehr gut aufgehoben ist, mit seinen Problemchen....hatte selbst mal so ne ähnliche Situation Lächel

Ansonsten würd ich dir empfehlen: Augen zu und durch, kündigen jetz noch halt ich für Irrsinn.
Und im Mai hast es dann allerspätestens rum *zwinker*))

Liebe Grüße
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
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Verfasst Mo 21.09.2009 16:05
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pixel_bambi hat geschrieben:
Informier dich doch auch mal in der Schule, ob du nicht deine Prüfung machen könntest, sollten sie dich kündigen in deinem Betrieb...! Ich hab da mal was gehört, dass es da irgendeine Lösung dafür gibt!


aus welchem grund soll er gekündigt werden? es gibt keine rechtsgrundlage hierfür. er wird nicht gekündigt.

[quote="Lila Laune"]Huhu,

Zitat:
Ansonsten würd ich dir empfehlen: Augen zu und durch, kündigen jetz noch halt ich für Irrsinn.
Und im Mai hast es dann allerspätestens rum *zwinker*))


augen zu und durch.. -.-
lieber über dein recht informieren und das jetzt durchsetzen. ansonsten ist der ganze thread hier sinnlos, den hätte man sich dann auch sparen können. informier dich wie lang man generell max. "mehr" arbeiten darf. versteh endlich, dass ausbildungsinhalte in deiner 40std. woche gelehrt werden müssen (nicht als überstunden am wochenende) - und dann zieh deine konsequenzen raus: überstunden weiterhin machen und ja und amen sagen - oder dich nochmal mit dem ausbilder eventuell mit der ihk zusammen setzen und keine unnötigen überstunden mehr machen.

valea hat ja sogar geschrieben, was unter überstunden zu verstehen ist. darauf kannst du dich also auch berufen (passenden gesetzestext raussuchen) - das was dein AG fordert, hat laut der zitierten definition von valea absolut nix mit ner überstunde gemein. - so und so: du lässt dich zurzeot von deinem AG verarschen.. *zwinker*
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Ort: -
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Verfasst Di 22.09.2009 16:21
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Das ist so nen Fall wo ich mir denke "Bei der Firma willst du nie im Leben einen Auftrag abgeben, wenn die so mit ihren Mitarbeiten umspringen".
Krass...
Wie dreist man überhaupt sein muss...

Hast du überhaupt noch in irgendeiner Form Freizeit, wenn du jeden Tag mehr als 10 Stunden arbeitest? Ich meine, irgendwo will man ja auch Zeit für sich haben. Man lebt ja nicht für den Job.

Vollkommener Schwachsinn, der da in manchen Firmenleitungen abgeht.
 
pixel_bambi

Dabei seit: 09.01.2009
Ort: an der Donau!
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Verfasst Di 22.09.2009 16:25
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Sad Fish hat geschrieben:
Das ist so nen Fall wo ich mir denke "Bei der Firma willst du nie im Leben einen Auftrag abgeben, wenn die so mit ihren Mitarbeiten umspringen".
Krass...
Wie dreist man überhaupt sein muss...

Hast du überhaupt noch in irgendeiner Form Freizeit, wenn du jeden Tag mehr als 10 Stunden arbeitest? Ich meine, irgendwo will man ja auch Zeit für sich haben. Man lebt ja nicht für den Job.


Du sagst es!! *Thumbs up!*
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_proStyle_
Threadersteller

Dabei seit: 17.09.2009
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Verfasst Di 22.09.2009 21:28
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Die Sache mit der IHK kann ich vergessen.
Da wurde sich schon oft beschwert.
Aber da unser Chef selber im Vorstand sitzt oder persönlich n guten Draht zu denen hat, passiert da nichts.
Ist im Übrigen auch der Grund, wieso unserem Betrieb so viele Schweinereien durch gehen, die normalerweise nicht der Fall sein dürften.

Wir (die Grafik Azubis) haben bereits einiges zusammen gefasst und im Internet recherchiert, was das Überstunden -Thema betrifft. Auch die Konfrontation der Geschäftsleitung damit, fand bereits statt.
Da hieß es dann allerdings lediglich, es würde nicht diskutiert werden und Punkt.

Hab gestern dann in der Schule bei den Lehrern angefragt.
Es wurde mehrmals ausdrücklich erwähnt, dass ich nicht einfach zu Hause bleiben kann/darf, da das sonst als Arbeitsverweigerung angesehen wird!
Das Problem mit der IHK und unserer Geschäftsleitung ist auch in der Schule nichts neues.
Allerdings wurde ich auf den Deutschen Gewerkschaftsbund verwiesen und ich solle mich da mal melden.
Werd ich morgen auch tun. Ich hoffe dass wenigstens die mir etwas weiter helfen!

@ pixel_bambi: Naja das Betriebsklima ist insofern noch zu verschlechtern, dass es dann tatsächlich Richtung Mobbing geht. Das sind einfach keine Zustände in der Firma... :/

@ Lila Laune: Ähm... wer bist du? ^^
Dein Nick kommt mir ned bekannt vor?!

@ Sad Fish: Freizeit im eigentlichen Sinn bleibt kaum.
Was mir zu Gunsten kommt, ist die Tatsache, dass ich ziemlich nah an meiner Arbeitsstelle wohne und somit kaum Fahrtzeit habe! Das bisschen, dass mir vom Tag dann bleibt, investiere ich meist in private Projekte.
Was wir in der Firma vermittelt bekommen, entspricht leider ned im Entferntesten dem Soll eines Mediengestalters.
Meine einzige Tätigkeit ist das Ausschießen. Ansonsten verbringe ich meine Zeit in der Firma mit Hilfsarbeiten.
Gestaltet wird bei uns ohnehin überhaupt nichts. Das bring ich mir dann eben alles zu Hause bei.

Bin jedenfalls mehr als Froh, wenn ich meine Lehrzeit hinter mir hab.
Auch wenn das evtl. bedeutet, dass ich womöglich vorübergehend ohen feste Anstellung bin.

@ deliciious: Ich arbeite übrigens 42 Std. in der Woche lt. Ausbildungsvertrag.
Eine Klausel die Überstunden betrifft, findet sich nicht darin wieder.
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deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
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Alter: 39
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Verfasst Di 22.09.2009 21:52
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Ich kann mir das nicht erklären. Ich würde mal richtig Druck bei der IHK machen - wenn die nichts unternehmen wollen, würde ich denen sogar mit ner kräftigen Beschwerde bei ner zuständigen Stelle drohen - und mich anschließend tatsächlich informieren wo und wie ich sonst mein Recht bekomme und wie man auch die IHK zu Taten zwingen kann. Die IHK hat nicht umsonst Ausbildungsbeauftragte, die (theoretisch) nichts anderes zu tun haben, als sich um die Belange von Auszubildenden zu kümmern. Theoretisch müssten die auch in jeder Firma, die ausbildet mal vor Ort sein - was eigentl. seltenst vorkommt. - Von daher sind die ja in der Pflicht etwas zu tun, und bei deiner eindeutigen Schilderung wage ich zu bezweifeln, dass das Rechtens ist, was die (nicht) tun - und ich denke irgendwas muss sich doch da machen lassen - solche Leute gehören sofort gekündigt, die Ihre Verantwortung gegenüber anderen (Auszubildenden) nicht ernst nehmen (ebenso wie dein Chef selbst).

Arbeitsverweigerung ist es ja im Grunde nicht (aber ich bin kein Anwalt!). Meiner Meinung nach kannst du deutlich auf deinen Ausbildungsvertrag hinweisen (42 Std. Woche!), dazu hast gibt es eine Ausbildungsordnung (mitsamt Ausbildungsrahmenplan) auf die du dich berufen kannst (was z.B. die (fehlende) Vermittlung deiner beruflichen Handlungsfähigkeit/-kompetenz angeht - und dass diese Ausbildungsinhalte innerhalb deiner Arbeitszeit gelehrt werden müssen - nicht bei extra Schichten am WE - es sei denn es ist nicht anders möglich (z.b. überbetriebliche ausbildungsmaßnahmen, oder auch messe-besuche, kp). hinzukommt immer noch die Tatsache, dass es ja nicht einmal Überstunden in dem Sinne sind, so dass die eh keine Verpflichtung hast den Arbeitszeiten am WE nachzukommen. Beruf dich also auf deinen Vertrag, auf die Ausbildungsordnung (google), auf die Definition Überstunde etc. pp. - dann brauchst du am WE auch nicht arbeiten.
Wenn dir dein Chef sagt du sollst mit seinem Hund rausgehen.. musst du das auch nicht tun! Das heisst aber noch lange nicht, dass du wegen "Arbeitsverweigerung" gekündigt wirst. Es ist einfach dein Recht es nicht zu tun oder andersrum: es ist "verboten" dass es von dir verlangt wird. (aber wie gesagt bin ich kein Anwalt)

Ich würd sogar so weit gehen und deine Firma da irgendwo anschwärzen.. und die entsprechenden Personen bei der IHK ebenfalls - namentlich *bäh* - aber ob es da große Chancen gibt, und ob es eine rechtliche Grundlage besitzt, weiss ich nicht. Wüsste auch nicht wo man sich da an wen wenden könnte (gibt aber ja diverse Aufsichtsämter oder sowas aba kp!).
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