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Thema: ! Hilfe! Überstunden in der Ausbildung vom 04.06.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Ausbildung -> ! Hilfe! Überstunden in der Ausbildung
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jessy1985
Threadersteller

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Verfasst Mo 04.06.2007 19:45
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! Hilfe! Überstunden in der Ausbildung

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Hi,
Ich bin Jessy, mache eine Ausbildung als Mediengestalterin und muss jeden Tag nach der Schule zu Arbeit, habe immer 8 Stunden, die 8 Schulstunden zählen doch als 8 normale Stunden oder? Und wenn ich keine Schule habe, dann muss ich jeden Tag paar Überstunden machen. Kriege die Stunden nicht bezahlt und Urlaub darf ich erst recht nicht machen. Ich hab es satt meine ganze Freizeit auf der abgef**kten Firma zu verbringen. Was kann ich den da machen? Mein Chef meint es ist Normal, obwohl ich im Vertrag 40 Stunden in der Woche stehn hab. Was kann ich da am besten machen?
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Mo 04.06.2007 19:46
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Sprich mit deinem Ansprechpartner der Handelskammer über die Situation.
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rixxor

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Verfasst Mo 04.06.2007 19:48
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überstunden kloppen is ganz normal.
da kommste als azubi nich drum rum, is egal was im vertrag steht =)

mit der schule ist das genauso, wenn die unternehmen sagen die brauchen dich nach der schule musste da halt antreten.


allerdings die sache mit dem urlaub, da kannste was gegen machen.
entweder mit cheffe n ernstes wörtchen reden oder bei der ihk petzen gehen.
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jessy1985
Threadersteller

Dabei seit: 04.06.2007
Ort: köln
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Verfasst Mo 04.06.2007 19:59
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rixxor hat geschrieben:
überstunden kloppen is ganz normal.
da kommste als azubi nich drum rum, is egal was im vertrag steht =)

mit der schule ist das genauso, wenn die unternehmen sagen die brauchen dich nach der schule musste da halt antreten.


allerdings die sache mit dem urlaub, da kannste was gegen machen.
entweder mit cheffe n ernstes wörtchen reden oder bei der ihk petzen gehen.


Ja überstunden is ganz normal aber das schlimmste ist, dass ich die Stunden nicht mal abfeiern kann. Was kann IHK dagegen machen?
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rixxor

Dabei seit: 28.01.2004
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Alter: 38
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Verfasst Mo 04.06.2007 20:09
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also in meiner klasse kann niemand die überstunden abfeiern.
ich auch nicht.

die ihk kann dem betrieb mal einen aufn deckel geben und denen in den arsch treten.
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 04.06.2007 20:45
Titel

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jessy1985 hat geschrieben:
rixxor hat geschrieben:
n ernstes wörtchen reden oder bei der ihk petzen gehen.


Ja überstunden is ganz normal aber das schlimmste ist, dass ich die Stunden nicht mal abfeiern kann. Was kann IHK dagegen machen?


Wenn Du über 18 bist - gar nichts.

Nur wenn Du unter 18 bist, gilt für Dich das Jugendarbeitsschutzgesetz. Acht Stunden am Tag, 40 die Woche.

Ach, und:

Zitat:
die 8 Schulstunden zählen doch als 8 normale Stunden oder


Kommt darauf an. Wenn Du unter 18 bist, ja - einmal die Woche. Beim zweiten Berufsschultag wird nur die reine Unterrichtszeit + Pausen angerechnet. Wenn Du über 18 bist, sieht das anders aus, kannst Du da nachlesen:

http://www.dgb-jugend.de/UNIQ118098272505853/doc228570A.html

c_writer
 
eyesnack

Dabei seit: 15.08.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 15.06.2007 14:04
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Nicht nur für Jugendliche gibt es Arbeitszeit-Bindungen...

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... auch im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind solcherlei Dinge für Ü18 festgehalten...

Abschnitt 2 - § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn
innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Um mal den relevantesten Auszug zu nennen.

c_writer hat geschrieben:
Wenn Du über 18 bist, sieht das anders aus, kannst Du da nachlesen:

http://www.dgb-jugend.de/UNIQ118098272505853/doc228570A.html

c_writer


Und in diesem Text der DGB-Jugend steht ganz klar "Die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden."


Zuletzt bearbeitet von eyesnack am Fr 15.06.2007 14:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 15.06.2007 14:30
Titel

Theorie und Praxis ...

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eyesnack hat geschrieben:


Abschnitt 2 - § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn
innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.



Und gesetzliche Werktage sind Montag bis Samstag. Sollte man vll. nicht vergessen.

Zitat:
Und in diesem Text der DGB-Jugend steht ganz klar "Die absolute Höchstgrenze liegt dabei bei der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitzeit von 48 Stunden."


Sicher ... aber dass das mit der Realität nichts mehr zu tun hat, weiss jeder, der er mal in einer führenden Position gelandet ist oder sich da hin arbeitet. Arbeitszeiten von 60, 70 oder auch 80 Stunden sind eben gerade in der Medienbranche keine Ausnahme. Wer das nicht will und sich dabei auf Gesetze beruft und stur stellt, wird nicht weit kommen.

c_writer
 
 
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