Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
|
|
Autor |
Nachricht |
l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.12.2005 18:51
Titel
|
|
|
Pixelpole hat geschrieben: | pejot hat geschrieben: | pcfan hat geschrieben: | ich bin t3 und somit ausgemustert. |
T1 und wurde vergessen. |
DRÜCKEBERGER |
Und heute wieder im Schlamm gerobbt?
Wie lang haste noch?
Gruß der Pazifist
|
|
|
|
|
Alex
Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.12.2005 18:55
Titel
|
|
|
Hmm... also würde mich weder als Krüppel noch als Weichei bezeichnen. Wenn die mich eingezogen hätten wär ich halt hingegangen, aber so ist es auch in Ordnung.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
twym
Dabei seit: 12.06.2005
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.12.2005 19:13
Titel
|
|
|
Zitat: | Mein Ziel ist es natürlich mich ein Jahr zurückstellen zu lassen um dann mit 23 Jahren nicht mehr gezogen zu werden. |
soweit ich weiß KANN man noch bis 25 eingezogen werden, wenn man zum beispiel wegen ner ausbildung zurückgestellt wurde. hab gestern noch bei der ihk angerufen und da nachgefragt,... weil ich dass für ne bevorstehende ausbildung wissen musste.
bis dann. viel glück.
.tim
|
|
|
|
|
darkGFX
Dabei seit: 21.11.2005
Ort: Bayern
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.12.2005 19:38
Titel
|
|
|
Hm jaja die Bundeswehr.
Ich hoffe ich mache mich jetzt nicht mit meinen Aussagen strafbar, den ich bin Soldat.
Das magische Wort das Ihr sucht heisst KDV (Kriegsdienstverweigerer). Ihr solltet einfach euren Antrag früh genug stellen, sonst kann es passieren das ihr noch eingezogen werdet. Auch ist zu empfehlen mehrere Dinge einzureichen. Wie z.B. UK (noch nie gehört aber egal), KDV, Atteste vom Doc, etc. Alles das verbessert eure Chancen.
Solltet Ihr doch eingezogen werden, gibt es noch andere Varianten. DU und ÄTG. DU heisst soviel wie Dienstunfähigkeit. Das sollte aber soweit wie möglich vermieden werden. Vorallem wenn Ihr auf Psyche macht. DUs können extreme Nachteile im Zivilem sein. ÄTGs heisst soviel wie Änderung Tauglichkeitsgrad (also T1, T2, T3). Dieser Antrag kann nur in den ersten 4 Wochen gestellt werden.
Bei der Bundeswehr wird jede Körperliche abnormalität in Fehlerziffern bezeichnet. Sieht dann so aus. III13, IV13, V13.
Wobei es sich bei dieser FZ handelt, werde ich sicherheitshalber mal nicht sagen. Auf jedenfall ist die erste Zahl (also das römische) die Schwere der körperlichen Abnormalität. Die arabische Zahl das jeweilige Grundgebiet.
Zu merken ist, das auch schon die kleinste Abnormalität eine FZ zu folgen hat. Also einfach jedes kleinste Detail bei der Musterung angeben, z.B.: Neurodermitis, krumme Füße, kaputte Knie...
Okay ich denke ich habe das nun auf legalem Weg erklärt. Was Ihr daraus macht ist eure Sache.
|
|
|
|
|
jamesblond321
Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Hannover
Alter: 41
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.12.2005 21:12
Titel
|
|
|
Also bei mir wars so: Bund hatte sich gemledet -> Musterung (T1), da hab ich mein Ausbildungsvertrag hingeschickt -> wurde bis Ende zurückgestellt, dann Arbeit in Agentur für ein Jahr (befristeter Vertrag) -> Bund meldet "Bist ja fertig mit Ausbildung, komm zur Musterung und dann ab dafür -> ich Zeitvertrag hingeschickt -> für ein Jahr zurückgestellt -> danach hab ich Studium begonnen -> der liebe Bund fragt wieder an -> ich hin zu Musterung, hier gehustelt, da mich doof angestellt usw. -> T3 gemustert -> dankeschön. Seitdem nix mehr gehört. Würde ja hin aber wenn ich nich muss is auch schön
|
|
|
|
|
heav
Dabei seit: 10.02.2004
Ort: Heimat der Inspiration
Alter: 39
Geschlecht:
|
Verfasst Fr 02.12.2005 21:13
Titel
|
|
|
Lass dir mal keinen Quatsch erzählen. Mein UK-Antrag wurde innerhalb von wenigen Tagen und ohne Probleme genehmigt. Laut Aussage des zuständigen Mitarbeiters bei der IHK wäre das auch in 99,9% der Fälle so, solange man driftige Gründe hat (bei mir z.B. alleiniger Betreuer eines Großkunden, nur zu zweit in der Abteilung -> Produktionsstillstand bei Ausfall des Kollegen durch Krankeit, etc.)
|
|
|
|
|
buchstabensuppe
Threadersteller
Dabei seit: 14.09.2004
Ort: Wuppertal
Alter: 40
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 05.12.2005 11:36
Titel
|
|
|
pixelforce hat geschrieben: | Du hast direkt die Einberufung bekommen? |
Jo, erst den Bescheid, dann die Einberufung.
flavio hat geschrieben: | wenn es um bundeswehr geht sind auf einmal alle harten typen krüppel, allergiker und weicheier. |
Gern. Ich hab grad keine Lust meinen Job zu verlieren um irgendwo am Arsch der Welt bei der Luftwaffe zu sitzen.
twym hat geschrieben: | soweit ich weiß KANN man noch bis 25 eingezogen werden, wenn man zum beispiel wegen ner ausbildung zurückgestellt wurde. |
Sowas hab ich auch schon gehört, aber irgendwie erzählt einem da jeder was anderes. Ich hoffe nicht.
heav hat geschrieben: | Lass dir mal keinen Quatsch erzählen. Mein UK-Antrag wurde innerhalb von wenigen Tagen und ohne Probleme genehmigt. Laut Aussage des zuständigen Mitarbeiters bei der IHK wäre das auch in 99,9% der Fälle so, solange man driftige Gründe hat (bei mir z.B. alleiniger Betreuer eines Großkunden, nur zu zweit in der Abteilung -> Produktionsstillstand bei Ausfall des Kollegen durch Krankeit, etc.) |
Jo, so Sachen standen in meinem Text auch. Bin mal gespannt wann ich Antwort erhalte.
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
|
Verfasst Mo 05.12.2005 11:43
Titel
|
|
|
buchstabensuppe hat geschrieben: |
flavio hat geschrieben: | wenn es um bundeswehr geht sind auf einmal alle harten typen krüppel, allergiker und weicheier. |
Gern. Ich hab grad keine Lust meinen Job zu verlieren um irgendwo am Arsch der Welt bei der Luftwaffe zu sitzen.
|
Wenn diese Gefahr besteht und glaubhaft geschildert und belegt werden konnte, dann ist dein Antrag ja auch gerechtfertigt und dann passiert dir da auch nix. Im übrigen muss dir der Arbeitgeber glaub ich danach einen wenigstens gleichwertugen Job wiedergeben. Der draf dich nicht so einfach feuern.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Bundeswehr, blubb
Bundeswehr funkt dazwischen, was tun?
UK - Antrag
Wehrdienst: UK-Antrag. Wann?
Antrag auf Wechsel der Fachrichtung
Hilfe zum Antrag KSK (zu Punkt 1 )
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|