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Thema: Arbeitszeugnis - Was sagt ihr so? vom 24.02.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitszeugnis - Was sagt ihr so?
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buddha-brot

Dabei seit: 24.01.2006
Ort: Süd/Süd-West
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 25.02.2011 12:06
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Elvago hat geschrieben:
buddha-brot hat geschrieben:
Hipken hat geschrieben:
Das ist nicht wirklich prall, ich würd's mir noch mal neu schreiben lassen.

Und wenn die erbrachte Leistung nun mal nicht mehr her gibt?
Ich kann mir nach geschriebener Klausur auch nicht einfach ne neue Note geben lassen, nur weil ich mit der ersten nicht zufrieden war.

hab bei einem meiner ersten Arbeitszeugnisse auch gedacht... woah... des klingt ja richtig gut. Auch der Verfasser hat denkt, alles wäre gut, hatte halt bloss keine Ahnung wie genau son arbeitszeugniss "auszusehen" hat. Hab dann mal vom Arbeitsamt ein "Bewerbungstraining" aufgebrummt bekommen. Dort haben sie dann gemeint, mit dem Zeugniss, wirds nicht einfach...
ich sollte es also lieber neu schreiben lassen Lächel

Dann versteh ich aber den Sinn eines solchen Zeugnisses nicht, wenn es die tatsächlich erbrachte Leistung nicht wiedergeben darf.
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Scan7

Dabei seit: 24.01.2010
Ort: Bremerhaven
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 25.02.2011 12:11
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hier!
stehen einige erklärungen zu den meisten begriffen... vll is da ja was bei!

dein arbeitgeber ist verpflichtet dir mindestens ein 3er zeugnis auszustellen...
das neue zeugnis muss er sogar zurückdatiern (also gleiches ausstellungsdatum wie beim ersten zeugnis)

gruß


Zuletzt bearbeitet von Scan7 am Fr 25.02.2011 12:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Elvago

Dabei seit: 14.07.2005
Ort: münchen
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 25.02.2011 14:56
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buddha-brot hat geschrieben:
Dann versteh ich aber den Sinn eines solchen Zeugnisses nicht, wenn es die tatsächlich erbrachte Leistung nicht wiedergeben darf.

Da hast du mich nu aber glaub ich n bisserl missverstanden. Mein damaliger Chef DACHTE ja, es wäre ein "gutes" Zeugniss. Da es jedoch sein und mein erstes Arbeitszeugniss war, waren uns halt die Floskeln nich so geläufig und wir dachten beide, des wird schon so passen *zwinker*

so richtig schlecht KLINGT ja des zeugniss von Elli0510 nich oder? aber es steckt halt anderes "zwischen den Zeilen"... ob das "andere" nun der wahrheit entspricht is n anderes Thema, aber vielleicht hat ja der Ersteller auch kaum Plan von Zeugnissen schreiben?!


Zuletzt bearbeitet von Elvago am Fr 25.02.2011 15:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 25.02.2011 15:20
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buddha-brot hat geschrieben:

Dann versteh ich aber den Sinn eines solchen Zeugnisses nicht, wenn es die tatsächlich erbrachte Leistung nicht wiedergeben darf.


Es hat auch de facto keinen Sinn.
Das hat ja auch keiner behauptet *zwinker*
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bacon

Dabei seit: 24.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 25.02.2011 15:23
Titel

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buddha-brot hat geschrieben:
Dann versteh ich aber den Sinn eines solchen Zeugnisses nicht, wenn es die tatsächlich erbrachte Leistung nicht wiedergeben darf.


Wenn der Schreiber der Herrgott wäre, dessen Urteilskraft nicht in Zweifel gezogen werden darf, wäre Deine Verständnislosigkeit sicher berechtigt.
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seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 25.02.2011 15:35
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Re: Arbeitszeugnis - Was sagt ihr so?

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Silvergecko hat geschrieben:
Soviel ich weiß hast Du aber ein Recht auf ein gutes Zeugnis ...


Nein.

Zitat:
Das Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren (Deutschland: BGH 26. November 1963, DB 1964, S. 517)


Zitat:
„Dem Arbeitgeber ist nicht vorgegeben, welche Formulierungen er im Einzelnen verwendet. Auch steht ihm frei, welches Beurteilungsverfahren er heranzieht. Der Zeugnisleser darf nur nicht im Unklaren gelassen werden, wie der Arbeitgeber die Leistung einschätzt.“ (Urteil Bundesarbeitsgericht vom 14. Oktober 2003 – 9 AZR 12/03)


Zitat:
Ein Arbeitnehmer schuldet vertraglich eine Leistung mittlerer Art und Güte (§ 243, Absatz 1 BGB), also eine „befriedigende Leistung“. Will ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht eine bessere Bewertung erstreiten, hat er, so das Bundesarbeitsgericht, „Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll.“ Beurteilt der Arbeitgeber die Leistungen unterdurchschnittlich, also schlechter als „befriedigend“, ist er beweispflichtig.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 25.02.2011 16:52
Titel

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du verwendest 4 x eine formuliereung mit "stets" fast hintereinander.

"völlig selbständig" ist überflüssig. du hast es selbständig erledigt und aus.

Zitat:
Zu Ihren Aufgaben zählten unter anderem Flyer- und Plakatgestaltung, Webseitenpflege und Bau von animierten Webseitenbannern.

mehr kannst du nicht und mehr hast du nicht gemacht? dürftig.

Zitat:
Frau YY konnte aufgrund Ihrer Fachkenntnisse wiederholt mit schwierigen Aufgaben betraut werden, die sie völlig selbstständig erfolgreich bearbeitete.

das sugeriert mir, das es nicht immer geklappt hat. also "wiederholt" streichen.

Zitat:
Sie hat ihre Position stets zu unserer Zufriedenheit ausgeübt und unseren Erwartungen in jeder Hinsicht gut entsprochen. Frau YY nahm die Unternehmensinteressen zu unserer Zufriedenheit wahr und erledigte Ihre Aufgaben stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.

position = arbeit (azubis haben keine "position")
gut entsprochen, hört sich komisch und und bewegt sich eher im mittelfeld der zufriedenheit.
unternehmensinteressen? den teilsatz einfach rausnehmen.

Zitat:
Die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse erfüllte in vollem Umfang die Anforderungen.

wiederholung. steht weiter oben schon.

Zitat:
Frau YY bemühte sich stets unseren Anforderungen gerecht zu werden.

und hast es nie geschafft! weiter oben war mit dir noch zufriedener...

Zitat:
Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.

hm... das kann man besser ausdrücken.

ein paar schlagwörer die mir allgemein fehlen: teamfähigkeit, einsatz, engagement, (gewissenhaft), zielstrebig...


das zeugnis ist nix. die formulierungen sind mangelhaft, der aufbau ist dürftig, dein tätigkeitsfeld scheint sehr dünn und die zweite hälfte besteht nur noch aus knappen sätzen ähnlich einer unwichtigen aufzählung. wie alle anderen empfehle ich dir auch, es noch einmal zu probieren.


Zuletzt bearbeitet von am Fr 25.02.2011 16:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Elli0510
Threadersteller

Dabei seit: 18.12.2008
Ort: Heilbronn
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 27.02.2011 20:49
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Erstmal vielen, vielen Dank für eure Beiträge und Tipps!
Ich habe das Zeugnis persönlich vom Chef bekommen, hab auch mal drüber gelinst, aber ich kenne mich ja mit den ganzen Floskeln nicht so wirklich aus (Wir hatten es zwar in der Beufsschule, aber auch nur kurz angeschnitten Meine Güte! )

Mein Vater meinte auch zu mir, dass sei eine 3-4, wenn nicht sogar ne schlechte 4 ... viele andere sagten das auch.

Bevor mein Chef ja dieses Zeugnis geschrieben hat (bzw schreiben lassen, vom Kaufmannazubi..), hatte er mir angeboten das ich es auch selber schreiben darf (Sollte ich das dann im nachhinein doch noch tun?)


Nefliete hat geschrieben:

"völlig selbständig" ist überflüssig. du hast es selbständig erledigt und aus.

Zitat:
Zu Ihren Aufgaben zählten unter anderem Flyer- und Plakatgestaltung, Webseitenpflege und Bau von animierten Webseitenbannern.

mehr kannst du nicht und mehr hast du nicht gemacht? dürftig.


Ich kann mehr, aber bei meinem alten Betrieb war nur das meine Haupttätigkeit... Mädchen!
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