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Thema: Arbeitszeugnis vom 05.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Arbeitszeugnis
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Guerhanb
Threadersteller

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Verfasst Mo 05.06.2006 20:52
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Arbeitszeugnis

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Hallo zusammen !!!

Werde vom meinen Arbeitgeber zum 30.06.2006 gekündigt und wollte euch Fragen ob das Arbeitszeugnis was mir von unseren Abteilungsleiter vorzeitig geschrieben wurde verbesserungswürdig ist.
Kann man das so lassen oder sollte noch etwas drin stehen was für mich wichtig wäre.
Für Kritik, Anregungen und Verbesserungsvorschläge wäre ich sehr dankbar.


Zeugnis

Herr XXX XXX geboren am 27. April 1976 war vom 01.12.2005 bis zum 30.06.2006 als Kundenberater in unserem Unternehmen tätig.

Während dieser Zeit war Herr XXX der Abteilung für Kundenberatung im Bereich Anwendungssoftware zugeordnet. Er machte sich hierbei mit SolidWorks in den Versionen 2005 u. 2006 und spezialisierten Add-Inn 3DQuickPress zur Konstruktion von Stanz- und Biegewerkzeugen auf dem Betriebssystem WindowsXP vertraut.
Zusätzlich erlernte Herr Belen die Konfiguration und den Umgang mit der Software VNC.

In der allgemeinen Büroarbeit wandte Herr XXX u.a. die Programme der Microsoft Office Produktfamilie und kleinere Grafikbearbeitungsprogramme an.

Herr XXX hatte im Rahmen der Kundenberatung folgende Einzelaufgaben:

• Telefonischer Support und Fernwartung via ISDN und VPN
• Erstellung von Schulungsdokumenten
• Durchführung der SolidWorks-Starter-Schulungen im Hause
• Durchführung der Werkzeugkonstruktions-Schulungen mit 3DQuickPress im Hause
• Unterstützung des Produktmanagers bei der Programmweiterentwicklung

Herr XXX hat sich schnell und sicher in die Aufgabengebiete eingearbeitet, seine Tätigkeiten selbstständig und gewissenhaft durchgeführt und war flexibel bei Problemlösungen.

Die Ihm übertragenen Aufgaben erledigte Herr Belen stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Er war bei Vorgesetzten und Kollegen sowie bei Kunden und Geschäftspartnern gleichermaßen anerkannt auf grund seiner Fähigkeit, im Team konstruktiv und kreativ mitzuarbeiten. Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.

Wir danken Herrn XXX für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern, ihn durch eine Kündigung aus betrieblichen Gründen zu verlieren. Wir wünschen ihm für seine Zukunft alles Gute.

XXXstadt, 01. Juni 2006


Zuletzt bearbeitet von Guerhanb am Mo 05.06.2006 21:30, insgesamt 2-mal bearbeitet
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zeitgeisty

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Verfasst Mo 05.06.2006 22:31
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Die Formulierung "wandte an" bei den Office-Produkten und Grafikprogrammen find ich zu passiv. Da fragt man sich, ob Du die auch beherrscht hast.

Ansonsten sind imho alle wichtigen Punkte eines Arbeitszeugnisses drin und alles in allem eine "2" (stets volle Zufriedenheit, stets gute Zusammenarbeit, ...). Ich würde im vorletzten Absatz aber noch darauf bestehen, die Kunden mit rein zu packen:

"Sein Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden war stets einwandfrei. " Vorher wurden die schließlich auch erwähnt. Nicht, dass das sauer aufstößt beim nächsten Personalchef.

Vergiss nicht, dass Name und Position des Unterschreibenden auch noch mit drauf muss (zusätzlich zu seiner Unterschrift).

/Edith: s.Edith mein nächster Post


Zuletzt bearbeitet von zeitgeisty am Di 06.06.2006 15:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Kev
Account gelöscht


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Verfasst Di 06.06.2006 15:36
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Re: Arbeitszeugnis

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Guerhanb hat geschrieben:
Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.


das klingt wirklich sehr passiv und kann fehlgedeutet werden!
 
zeitgeisty

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Verfasst Di 06.06.2006 15:41
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Re: Arbeitszeugnis

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Kev hat geschrieben:
Guerhanb hat geschrieben:
Sein Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war stets einwandfrei.


das klingt wirklich sehr passiv und kann fehlgedeutet werden!


Nö, das ist eine übliche Formulierung. Um genau zu sein: Note "sehr gut". Problem ist nur das Fehlen der Kunden.

/Edith: Ui, ich seh gerade Guck rechts! Die Reihenfolge ist falsch. Die Vorgesetzten müssen unbedingt vor den Kollegen genannt werden! Sonst heißt es, Du hättest ein Problem mit Autoritäten...


Zuletzt bearbeitet von zeitgeisty am Di 06.06.2006 15:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Guerhanb
Threadersteller

Dabei seit: 05.06.2006
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Verfasst Mi 07.06.2006 02:51
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Also erstmal vielen Dank für die Antworten und Verbesserungsvorschläge.

Ich hätte noch ein paar Fragen an euch.

!. Der Folgende Absatz klingt meiner Meinung nach nicht aussagekräftig bzw. verstehe ich nicht was damit gedeutet werden soll. Was könnt Ihr daraus entnehmen und welche Note würde das ergeben.

2. Ich hab noch die Möglichkeit aus dem "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" eine "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" machen zu lassen. Was meint ihr dazu oder sollte ich das besser nicht veranlassen, weil es dann doch nicht glaubwürdig klingen würde.

3. Ich vermisse den Satz mit dem Arbeitserfolg, sollte das noch unbedingt noch erwähnt werden. Ich denke oder meine dass das mindestens genauso wichtig ist wie die anderen Punkte im Arbeitszeugnis.

4. Der letzte Absatz könnte meiner Meinung nach so formuliert werden.
Wir danken Herrn XXX für die stets gute Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn durch eine Kündigung aus betrieblichen Gründen zu verlieren. Für seinen weiteren Lebens- und Berufsweg wünschen wir Herrn Belen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Oder meint ihr das wäre ein bisschen übertrieben, da ansonsten die Firma mich nicht gekündigt hätte, was natürlich nicht der Fall ist.


Zuletzt bearbeitet von Guerhanb am Mi 07.06.2006 02:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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capslockdevil

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Verfasst Mi 07.06.2006 08:35
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Guerhanb hat geschrieben:
2. Ich hab noch die Möglichkeit aus dem "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" eine "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" machen zu lassen. Was meint ihr dazu oder sollte ich das besser nicht veranlassen, weil es dann doch nicht glaubwürdig klingen würde.


Also, ich hab von einer Personalerin einer großen deutschen Bank die Aussage bekommen, das die Formulierung "vollsten" zunehmend nicht mehr verwendet wird - einfach weil es schlichtweg falsches Deutsch ist *Thumbs up!*

Demnach ist "stets volle ..." schon die bestmögliche Note.
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zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
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Verfasst Mi 07.06.2006 09:24
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capslockdevil hat geschrieben:
Guerhanb hat geschrieben:
2. Ich hab noch die Möglichkeit aus dem "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" eine "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" machen zu lassen. Was meint ihr dazu oder sollte ich das besser nicht veranlassen, weil es dann doch nicht glaubwürdig klingen würde.


Also, ich hab von einer Personalerin einer großen deutschen Bank die Aussage bekommen, das die Formulierung "vollsten" zunehmend nicht mehr verwendet wird - einfach weil es schlichtweg falsches Deutsch ist *Thumbs up!*

Demnach ist "stets volle ..." schon die bestmögliche Note.


Da in jedem Buch, welches sich mit dem Thema beschäftigt (oder zumindest der Querschnitt, in den ich vor kurzem mal reingeschaut habe) steht, dass "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" eine 1 ist und "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" eine 2, wird das dem Gros der Personalchefs wohl ziemlich egal sein, ob es "vollsten" wirklich gibt. "stets" in Verbindung mit "vollsten" ist die gängige Formulierung für eine 1. Da wird die Meinung, dass das veraltet ist so schnell nichts dran ändern. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf verlassen wollen, dass der Personalchef bei dem ich mich als nächstes bewerbe auch schon mal irgendwo davon gehört hat...
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Sidschei

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 07.06.2006 09:32
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Mir fehlt hier eine Erläuterung, warum das Arbeitsverhältnis nach so kurzer Zeit wieder gelöst wurde... Als Personaler würde ich so im Zweifel die Finger von Dir lassen, oder eh noch mal in der Firma anrufen und das ganze hinterfragen.
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