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MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
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Autor |
Nachricht |
ulmer_hocker
Account gelöscht
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Verfasst Mi 12.07.2006 13:03
Titel
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Lazy-GoD hat geschrieben: | Das mit dem UWG wollte ich gerade anführen... jedenfalls sollte man bei Bewerbungen nicht "staatl. anerk. Mediengestalter" schreiben, wenn man nicht bei der IHK o.ä. seinen Abschluss gemacht hat. |
War davon die Rede? Das ist doch ein ganz anderer Fall. Hier wird eine Ausbildung/ein Abschluss vorgestäuscht. Das ist durch die reine Bezeichnung Mediengestalter nicht gegeben.
Man sollte die Bezeichnung natürlich nur dann führen wenn man sich 100%ig sicher ist die notwendige Qualifikation (egal wie und wo erworben) zu besitzen. Denn ansonsten kann einen ein unzufriedener Kunde oder verärgertert Mitbewerber komplett demontieren. Jedoch NICHT weil es eine geschützte Berufsbezeichnung ist, sondern weil es sich um eine arglistige Täuschung des Kunden, bzw. eine irreführende Werbung handelt.
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
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Verfasst Mi 12.07.2006 13:06
Titel
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ulmer_hocker hat geschrieben: | War davon die Rede? Das ist doch ein ganz anderer Fall. |
Das war für die gedacht, die die Lösung des "Problems" anhand der letzten drei Beiträge sehen und nicht das ganze Thema durchlesen.
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zeitgeisty
Dabei seit: 20.02.2002
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Verfasst Mi 12.07.2006 13:18
Titel
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Das heißt also, ich darf mich auch Steuerfachangestellter nennen? Oder Betriebswirt? Oder Bäcker?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.07.2006 13:20
Titel
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zeitgeisty hat geschrieben: | Das heißt also, ich darf mich auch Steuerfachangestellter nennen? Oder Betriebswirt? Oder Bäcker? |
Du solltest dich als Bäcker aber nicht Steuerfachangestellter nennen.
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zeitgeisty
Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mi 12.07.2006 13:35
Titel
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Lazy-GoD hat geschrieben: | zeitgeisty hat geschrieben: | Das heißt also, ich darf mich auch Steuerfachangestellter nennen? Oder Betriebswirt? Oder Bäcker? |
Du solltest dich als Bäcker aber nicht Steuerfachangestellter nennen. |
Wieso nicht? Wenn ich der Meinung bin, ich kann das!?
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.07.2006 14:01
Titel
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zusammenfassend kann man also sagen, dass drei jahre ausbildung oder studium plus praktikum völlig für den arsch sind, wenn sich doch jeder vollpfosten so nennen darf.
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
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Verfasst Mi 12.07.2006 14:04
Titel
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flavio hat geschrieben: | zusammenfassend kann man also sagen, dass drei jahre ausbildung oder studium plus praktikum völlig für den arsch sind, wenn sich doch jeder vollpfosten so nennen darf. |
Eigentlich sollte man gleich nach der Geburt sterben.
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 12.07.2006 14:05
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flavio hat geschrieben: | zusammenfassend kann man also sagen, dass drei jahre ausbildung oder studium plus praktikum völlig für den arsch sind, wenn sich doch jeder vollpfosten so nennen darf. |
IST ES DENN WIRKLICH SO SCHWER ZU VERSTEHEN!?!
NICHT jeder Vollpfosten darf sich so nennen. Wenn du jemanden kennst der sich so nennt, und weißt er verfügt nicht über die notwendige Qualifikation, dann geh gegen ihn vor, denn dann verstösst er gegen das Gesetz.
Die hier aber immer wieder wiederholte Behauptung es handele sich um eine geschützte Berufsbezeichnung ist nunmal faktisch falsch.
Zuletzt bearbeitet von am Mi 12.07.2006 14:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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