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Thema: Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist vom 09.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.07.2006 07:30
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Fotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung, seit dem Fall des Meisterzwangs darf sich jeder Kasper als Fotograf selbstständig machen.


Der "Meisterzwang" besagt doch nur, dass wenn man in diesem Beruf arbeiten moechte, man dies nur als Meister oder in einem Betrieb machen kann in dem ein Meister vorhanden ist.

Das hat doch nun nichts mit der Bezeichnung der Person zu tun, oder?

Grundsaetzlich kann man doch sagen, dass das Führen eines Berufs, der Ausbildungsberuf in D ist, grundsaetzlich rechtliche Folgen haben kann, wenn man diese Ausbildung nicht besitzt und jemand auf diesen Betrug aufmerksam wird.
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ulmer_hocker
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Ort: -

Verfasst Mo 17.07.2006 07:34
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Mischpult hat geschrieben:
ulmer_hocker hat geschrieben:
Fotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung, seit dem Fall des Meisterzwangs darf sich jeder Kasper als Fotograf selbstständig machen.


Der "Meisterzwang" besagt doch nur, dass wenn man in diesem Beruf arbeiten moechte, man dies nur als Meister oder in einem Betrieb machen kann in dem ein Meister vorhanden ist.

Das hat doch nun nichts mit der Bezeichnung der Person zu tun, oder?

Grundsaetzlich kann man doch sagen, dass das Führen eines Berufs, der Ausbildungsberuf in D ist, grundsaetzlich rechtliche Folgen haben kann, wenn man diese Ausbildung nicht besitzt und jemand auf diesen Betrug aufmerksam wird.


Es stellt nur dann einen Betrug dar wenn hierdurch eine Qualifikation vorgetäuscht wird, die nicht vorhanden ist. Auf welchem Wege die Qualifikation erlangt wurde ist abgesehen von den geschützten Berufen gleichgültig.

Und zum 128mal, für die Nanus dieser Welt: Mediengestalter ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
 
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zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 17.07.2006 08:50
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Und zum 128mal, für die Nanus dieser Welt: Mediengestalter ist keine geschützte Berufsbezeichnung.


Ulmer, Du hast ja völlig Recht, wenn Du (gerne auch mal energisch) darauf hinweist, dass Mediengestalter (oder Fotograf oder Bäcker oder ...) kein geschützter Beruf ist.

(Uler, fühl Dich jetzt mal nicht wirklich angesprochen, bitte...)
Aber das bedeutet halt noch lange nicht, dass man mit dieser Berufsbezeichnung machen darf was man will, nur weil Sie nicht geschützt ist. Die Berufsbezeichnungen der klassischen Ausbildungsberufe befinden sich rechtlich ja irgendwo zwischen dem geschützten Arzt und dem gänzlich inoffiziellen "Webdesigner"...
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