Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter
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MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
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Nachricht |
ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:21
Titel
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Langsam wirds doof. Die Bezeichnungen Polizist und Chirurg sind… ach ich gebs auf
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:32
Titel
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Denke mal das ganze hat seinen Ursprung eher hier:
Künstler kann sich wahrscheinlich jeder nennen, denn jeder ist ja einer.
Daraus resultiert daß ein "Hobby"- Designer, Grafiker und Gestalter sich auch so nennen darf.
Der Zusatz "Medien" tut der Sache ebenso keine Abbruch.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:40
Titel
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Diesel hat geschrieben: | Künstler kann sich wahrscheinlich jeder nennen, denn jeder ist ja einer. |
Dem ist leider auch nicht so.
Ich versuch gerade einen Kuenstlernamen durchzukriegen
@Throw: ganz toll
@Ashton. Kindergarten ist 2 Tueren weiter
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 12.07.2006 15:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:42
Titel
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Ob man sich Mediengestalter ohne eine Ausbildung nennen darf, sei dahin gestellt. Die Ausbildungsbezeichnung ist "Mediengestalter für Digital- und Printmedien". So darf man sich nur nennen, wenn man eine entsprechende Prüfung abgelegt hat, für die nur die IHK und niemand sonst bundesweit einheitlich die Kriterien aufstellt.
Wenn hier Leute glauben, dass sie trotzdem über die nötigen Qualifikationen verfügen, steht es ihnen frei, eine Prüfung abzulegen. Jedenfalls kann man nicht selbst die Kriterien dafür aufstellen und über sein eigenes Wissen urteilen. Andernfalls müssen Sie früher oder später damit rechnen wegen Betruges oder führen falscher Titel belangt zu werden.(Absatz 1 regelt entsprechendes)
Zuletzt bearbeitet von am Mi 12.07.2006 15:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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..::Eisdealer
Dabei seit: 15.03.2002
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:45
Titel
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http://de.wikipedia.org/wiki/Designer hat geschrieben: | Die akademischen Grade Diplom-Designer bzw. Diplom-Designer (FH) sind in Deutschland geschützt und dürfen nur von Absolventen entsprechender Studiengänge verwendet werden, die Berufsbezeichnung Designer ist hingegen nicht gesetzlich geschützt. |
http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html
und nochmal extra für flex:
Zuletzt bearbeitet von ..::Eisdealer am Mi 12.07.2006 15:51, insgesamt 3-mal bearbeitet
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ulmer_hocker
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:46
Titel
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@bauchbieber:
Hast du den zugehörigen § des StGB mal gelesen? Wie kommt es eigentlich das hier alle paar Minuten wieder einer Unsinn verzapft? Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Zuletzt bearbeitet von am Mi 12.07.2006 15:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Lupusfried
Dabei seit: 17.01.2005
Ort: Daheim
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:50
Titel
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Mischpult hat geschrieben: | Diesel hat geschrieben: | Künstler kann sich wahrscheinlich jeder nennen, denn jeder ist ja einer. |
Dem ist leider auch nicht so.
Ich versuch gerade einen Kuenstlernamen durchzukriegen
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Muss man dafür nicht mindestens eine Austellung oder Ähnliches haben?
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Michael Triggaman
Dabei seit: 21.12.2005
Ort: MS
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.07.2006 15:51
Titel
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ich GLAUBE:
das kürzel vorweg macht's aus!
also staatlich geprüft oder dr. oder dipl. oder ing. oder wie auch immer...
is doch auch ma ne gute theorie oder?
ich bin gelernter schreiner, habe medienwissenschaft studiert und arbeite jetzt als mediengestalter!
im meinem arbeitsvertrag steht mediengestalter!
macht sich mein chef jetzt strafbar???
l8a...
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