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Thema: Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist vom 09.07.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Als Mediengestalter ausgeben, obwohl man noch keiner ist
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Flex
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Verfasst Mo 10.07.2006 00:47
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O2noob hat geschrieben:
also ich fänds doof wenn man sich so nennen würde wenn mans nich is!

vlt hastes ja drauf weis ich nich aber dann würd ich nich mediengestalter sondern vlt dein firemnname und dann "mediengestaltung" hinschreiben das wäre dann find ich was anderres!

ansonsten...

mach doch ne ausbildung zum mediendesigner (heißt mitlerweile übrigens kommunikationsassistent) an der abendschule!

das sollte es dir wert sein * Ja, ja, ja... *

naja ich geh dann ma in die haia

gn8

ps: sry seh grad das out den selben vorschlag hatte naja egal...



ähhhm ich bin in der Ausbildung zum Mediengestalter *zwinker*

achso ich hab jetzt einfach unter meinen Namen Mediengestaltung geschrieben...
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Diesel
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Verfasst Mo 10.07.2006 10:48
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Ihr Schlauberger!
Jeder kann sich Ingineur, Designer, Grafiker oder Mediengestalter nennen.
Nicht erlaubt hingegen ist sich Dipl.-Designer zu nennen, wenn man keinen Hochschulabschluß hat.

Gruß Diesel
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mo 10.07.2006 11:13
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Diesel hat geschrieben:
Ihr Schlauberger!
Jeder kann sich Ingineur, Designer, Grafiker oder Mediengestalter nennen.

Quelle?
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Diesel
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Verfasst Mo 10.07.2006 11:31
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Lazy-GoD hat geschrieben:
Diesel hat geschrieben:
Ihr Schlauberger!
Jeder kann sich Ingineur, Designer, Grafiker oder Mediengestalter nennen.

Quelle?


Auf eine Quelle kann ich nicht so einfach verweisen, es sind nur Erfahrungen auf die ich zurückgreife.
Den Ingenieur klammer ich mal wieder aus, weil ich mich da lieber nicht so festlegen möchte.

Bei Designer und Grafiker und Mediengestalter bin ich mir recht sicher.

Gruß Diesel
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Lazy-GoD
Moderator

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Verfasst Mo 10.07.2006 11:41
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Diesel hat geschrieben:
Auf eine Quelle kann ich nicht so einfach verweisen, es sind nur Erfahrungen auf die ich zurückgreife.
Den Ingenieur klammer ich mal wieder aus, weil ich mich da lieber nicht so festlegen möchte.

Ingenieur gehört zu den geschützten Berufsbezeichnungen.

Diesel hat geschrieben:
Bei Designer und Grafiker und Mediengestalter bin ich mir recht sicher.

Gruß Diesel

Ich denke, dass man bei Mediengestalter einfach vorsichtig sein sollte (in diesem Fall: Mediengestalter (i.A.) verwenden), weil es ein Beruf ist, der staatl. anerkannt und mit IHK-Abschluss absolviert werden kann.

Bezeichnungen wie Designer bzw. Grafiker sind meines Wissens nach nicht geschützt.
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Flex
Threadersteller

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Verfasst Mo 10.07.2006 11:47
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Danke nochmal für die vielen Antworten.
Habe mit meinem BS Lehrer gesprochen, er hat das selbe gesagt wie Lazy-GoD

Ich habe jetzt auf meine Vk Digital-und Printmedien draufgeschrieben, da kann mir keiner ans Bein pissen;-)
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Benutzer 27313
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Verfasst Mo 10.07.2006 11:59
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Ich wäre an Deiner Stelle sehr vorsichtig. Nicht nur zivilrechtliche Ansprüche (z.B. wenn Dein Auftraggeber seine Leistung explizit von einem Mediengestalter ausgeführt haben wollte, kann dieser im Nachhinein die Zahlung mindern oder sogar Regress fordern) können sehr unangenehm sein, auch strafrechtliche Konsequenzen sind möglich. Der Mißbrauch von Titeln wird mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bestraft. Näheres regelt das Strafgesetzbuch. Zudem könnte unter gewissen Vorraussetzungen der Tatbestand des Betruges erfüllt sein.
Also mal lieber langsam mit den Titeln, du kannst immer "Mediengestaltung" oder "Mediengestalter in Ausbildung" drunter schreiben, das entspricht den Tatsachen. Alles andere würde ich lassen.
Edit: Da warste dann wohl schneller...


Zuletzt bearbeitet von am Mo 10.07.2006 12:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
M_a_x

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Verfasst Mo 10.07.2006 13:36
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Diesel hat geschrieben:
Ihr Schlauberger!
Jeder kann sich Ingineur, Designer, Grafiker oder Mediengestalter nennen.
Nicht erlaubt hingegen ist sich Dipl.-Designer zu nennen, wenn man keinen Hochschulabschluß hat.

Gruß Diesel


Inginieur vielleicht, Diplom Ingenieur nur wenn Du den akademischen Grad auch durch ein Studium erworben hast.


http://de.wikipedia.org/wiki/Missbrauch_von_Titeln%2C_Berufsbezeichnungen_und_Abzeichen


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 10.07.2006 15:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
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