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Thema: Wechsel Mediengestalter vom 26.10.2012


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wechsel Mediengestalter
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Billyboy2010
Threadersteller

Dabei seit: 26.10.2012
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Verfasst Fr 26.10.2012 13:13
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Wechsel Mediengestalter

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Ich habe mal einige Fragen:

Wenn ein Mediengestalter ein Logo und eine Seite nach Entwurfsvorlage vom Kunden erstellt bzw. programmiert, wer hat dann das Urheberrecht am Design?
Kann man einen beauftragten Grafiker auch wechseln bzw. kann der Webmaster bei Unzuverlässigkeit und/oder falschen Kalkulationen ausgetauscht werden?
Kann der Webmaster bei einem Streit die Seite einfach offline stellen oder abschalten? Das wäre ja für ein laufendes Geschäft für den Unternehmer katastrophal.
Viele Grüße,
Billy
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.10.2012 13:17
Titel

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Zitat:
Wenn ein Mediengestalter ein Logo und eine Seite nach Entwurfsvorlage vom Kunden erstellt bzw. programmiert, wer hat dann das Urheberrecht am Design?

Wahrscheinlich niemand, weil das Design nicht die notwendige Schöpfungshöhe erreicht hat. Und selbst wenn, ist das Urheberrecht hier wahrscheinlich nicht das Interessante, sondern das Nutzungsrecht. Das alles regelt man in einem Vertrag. Ansonsten wirds schwammig und richterlich entscheidungsbedürftig.

Zitat:
Kann man einen beauftragten Grafiker auch wechseln bzw. kann der Webmaster bei Unzuverlässigkeit und/oder falschen Kalkulationen ausgetauscht werden?

In der Regel kann man das immer. Heisst ja nur, dass man das Vertragsverhältnis löst. Wie und mit welchen Konseqeunzen ist ganz individuell vom Vertrag abhängig.

Zitat:
Kann der Webmaster bei einem Streit die Seite einfach offline stellen oder abschalten? Das wäre ja für ein laufendes Geschäft für den Unternehmer katastrophal.

Ebenfalls Sache der Vertragsgestaltung und auch davon abhängig, wem Domain und Webspace gehören.

Da deine Fragestellungen durchaus eine gewisse Färbung erkennen lassen, wirst du wahrschienlich keine konkreteren Antworten kriegen, solange du den Sachverhalt im Streit mit deinem Web-Dienstleister nicht möglichst vollständig und ohne voreilige Schlüsse formulierst.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Fr 26.10.2012 13:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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tunehead

Dabei seit: 24.11.2006
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Verfasst Fr 26.10.2012 13:23
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Das Urheberrecht geht doch immer automatisch an den Kunden über.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.10.2012 13:35
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Das ist Unsinn! Das Urheberrecht geht NIE auf den Kunden über ... wie soll der auch Urheber einer Sache werden, die er gar nicht gemacht hat, gar nicht kann ...
Das Nutzungsrecht überträgt der Gestaltende an den Kunden ... wie weit dieses geht, entscheidet der geschlossene Vertrag, resp. ein angerufenes Gericht ...

Das Recht also z.B. ein Logo, das jemand Drittes gestaltet hat, zu verwenden und in eine eigene Gestaltung einzubauen, ist also in dieser Vereinbarung hinterlegt ... Auch wenn eine Agentur ein komplettes CI erstellt hat, also die komplette Gestaltung für eine Firma definiert hat, darf (und muss) ein Gestalter, der auch für diese Firma arbeitet, sich an diese Gestaltungsrichtlinien halten.
Man müsste also in diese Vereinbarung hineinschreiben, dass niemand anders die Gestaltungsrichtlinien, das gestaltete Logo oder Ähnliches verwenden darf, außer dem wirklichen Urheber. Welcher Kunde würde einen solchen Passus unterschreiben, bedeutet er doch, dass er bei einem Dienstleisterwechsel die Gestaltung seiner Firma ändern müsste ...
--
Das Abschalten von Web-Seiten durch denjenigen, der diese Seite für jemanden hostet, programmiert oder pflegt, halte ich für sehr problematisch und im Zweifelsfalle für teuer. Dem muss ein, einem Mahnverfahren ähnliches Procedere vorausgehen. Da würde ich mich juristisch vorher genauestens absichern (und wissen, dass die Infos eine RAs nicht immer mit den Urteilen eines Gerichts übereinstimmen).
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.10.2012 13:36
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tunehead hat geschrieben:
Das Urheberrecht geht doch immer automatisch an den Kunden über.


6! Setzen!

Es sei denn, du lässt immer automatisch deine Kunden als Erbe in dein Testament eintragen... * Ich geb auf... *

http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__29.html
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.10.2012 13:52
Titel

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tunehead hat geschrieben:
Das Urheberrecht geht doch immer automatisch an den Kunden über.


Steile Aussage von jemandem, der schon so lange dabei ist Meine Güte!
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 26.10.2012 14:03
Titel

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tune hat nur den Grins vergessen... also "be coool". *bäh*

grundsätzlich ist in deutschland das urheberrecht nicht übertragbar, siehe rest frank!
 
tunehead

Dabei seit: 24.11.2006
Ort: RGB
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.10.2012 14:33
Titel

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http://www.beinert.net/faq/urheberrecht.html

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nutzungsrechte-von-Designs-__f30905.html

Lächel
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