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Thema: Freistellung vom Betrieb für die Kreativphase !? vom 08.01.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Freistellung vom Betrieb für die Kreativphase !?
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media777
Threadersteller

Dabei seit: 04.11.2002
Ort: Wolfsburg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.01.2004 11:23
Titel

Freistellung vom Betrieb für die Kreativphase !?

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Hi Leute,

ich hab gestern meine Prüfungsunterlagen für die praktische AP
bekommen. Dabei meinte ein Lehrer zu mir, dass ich mich für die
Kreativphase vom Betrieb freistellen lassen kann... Aha!

Hab leider noch nix im Forum darüber gefunden!

Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Wär doch ganz cool wenigstens
1-2 Tage zu Hause "bei nem Kaminfeuerchen und nem Glas Wein *hehe* "
sich alles mal in Ruhe zu überlegen.

Viel Glück *Thumbs up!* allen die Ihre praktische AP noch vor sich haben...

Gruß, media777
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 08.01.2004 11:43
Titel

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also von sowas höre ich zum ersten mal. mein chef hätte sich damals bei mir bedankt. der hätte gesagt: "sowas kann man auch am wochenende machen - da hast doch frei - faules pack diese azubis.... nur feieabend und urlaub im kopf.... #*!?.+.... " und dann hört man ihn maulend und murmelnd von dannen ziehen.

Wenn du´s genau wissen willst ruf bei deiner IHK an - die sind für den ablauf der prüfungen zuständig und können dir solche fragen sicherlich beantworten. aber ich denke mal wenn du frei nimmst musst du einen tag urlaub opfern. oder du machst dein "brainstorming" im betrieb und dein chef stellt dir dafür ein gewisses kontingent an zeit zur verfügung. für normale jobs im betrieb bekommst ja auch nicht 2 tage frei zum brainstormen - da heissts auch - in 3 stunden liegt n fertiges layout aufm tisch *zwinker*
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Skovgard

Dabei seit: 27.05.2003
Ort: im Norden
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.01.2004 11:58
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bei uns war's so dass wir die uns in der Kreativ-Phase voll und ganz der Prüfung widmen konnten. Aber das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich - in meiner Klasse waren auch einige, die sich das mehr oder minder erkämpfen mussten. Der IHK ist das glaube ich letztlich egal (bei uns hat das jedenfalls danach ausgesehen), klär das am besten einfach mit Deiner Firma ab.
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bobislieb

Dabei seit: 18.11.2002
Ort: Balve
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 08.01.2004 12:01
Titel

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Also freistellen muss dein Chef dich sicher nicht, du könntest ihn höchstens um stinknormalen Urlaub bitten.
Bei mir war das wirklich gut, ich konnte das hier ganz in Ruhe im Betrieb machen.
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reinhard.p

Dabei seit: 08.01.2004
Ort: Lingen
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.01.2004 08:45
Titel

Freistellen und so...

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Hallo,

ob man sich freistellen lassen kann, weiss ich nicht. Als Tipp würde Dir aber empfehlen Dir ein paar Tage Urlaub dafür zu nehmen.

Ich habe es letztes Mal nicht gemacht und das ist wohl der Hauptgrund warum ich letztes Mal durchgerasselt bin.

Tu es Dir nicht an. Es dankt Dir eh keiner!

CU Reinhard
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 09.01.2004 10:14
Titel

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Dazu müsste Dir Dein Chef im Betrieb Zeit geben. Das gehört zur Prüfung!!

Du bist immerhin noch Azubi und keine Produktivkraf - auch wenn´s Deinem Chef schwerfällt muss er dann mal ein paar Tage einen anderen zum Bierholen schicken! *hu hu huu*
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Su_si

Dabei seit: 09.04.2002
Ort: Celle
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 09.01.2004 10:32
Titel

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Dein Chef muß dir von der Zeit die Du im Betrieb arbeitest täglich ein paar Stunden auf jeden Fall freigeben. Er kann -wenn er nett ist- dich einfach freistellen und dir die Zeit geben, die Du brauchst, um deine Prüfung durchzuführen.

Ich hab 2 Wochen bezahlt frei gekriegt und hab nur die letzten 3 Tage meine Prüfung in der Firma zuende geführt.
Den Rest davon hab ich daheim gemacht, bzw. mich an den Strand geflezt und die Konzeption in meinen PDA gehackt ;0)

Kommt halt auf gute Verhandlungen und einen klasse Chef an.

LG Sue
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Elhaym

Dabei seit: 11.12.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 09.01.2004 13:59
Titel

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Diese Frage habe ich vor der praktischen AP in der Schule an eine unserer Lehrerinnen gestellt (sie ist u.a. im Prüfungsausschuss und unterrichtet auch Arbeitsrecht, oder wie das Fach heißen mag). Sie sagte prinzipiell ist es rein gesetzlich so, dass uns der Betrieb keine Zeit dafür zur Verfügung stellen muss, d.h. weder im Betrieb muss er dir Zeit dafür lassen noch muss er dir für diese Zeit Urlaub genehmigen.
Und wie die anderen schon erwähnten, das zählt als Urlaub.
Ich verstehe da den Gesetzgeber zwar auch nicht, aber leider ist das so.
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