Autor |
Nachricht |
Nibnob
Threadersteller
Dabei seit: 30.03.2006
Ort: Mainz/Frankfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 18:05
Titel Urlaub/Freistellung vor der Abschlußprüfung (th.) |
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Weiß jemand etwas über eine Freistellungszeit/Urlaub zur Prüfungsvorbereitung?
Zwei Berufsschulkollegen haben unabhängig von einander 10 Tag vor ihrer Prüfung frei bekommen (ohne konkrete Eigeninitiative)
Gibt es dazu eine konkrete Regelung oder Empfehlung, zumindest eine Quelle?
Falls nein, wie handhabt ihr das mit den Chefs -- Urlaub oder tatsächlich freigestellte Zeit?
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anflo
Dabei seit: 28.02.2006
Ort: Hannover
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 18:19
Titel
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ich habe Urlaub beantragt und dafür musste ich auch noch betteln ...
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Jess
Dabei seit: 19.01.2004
Ort: -
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 18:19
Titel
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Rechtlich ist es so, dass lediglich Auszubildende unter 18 Jahren (auf die das Jugendarbeitsschutzgesetzt zutrifft) den Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt bekommen müssen. Dies gilt auch nur für die Abschlussprüfung und tritt bei der Zwischenprüfung nicht in Kraft.
Für alle über 18 Jahren liegt es an der Kulanz des Betriebes.
Nachzulesen im Berufsbildungsgesetz bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz.
Zuletzt bearbeitet von Jess am Do 26.10.2006 18:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nibnob
Threadersteller
Dabei seit: 30.03.2006
Ort: Mainz/Frankfurt
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.10.2006 18:41
Titel
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Jessman hat geschrieben: | Rechtlich ist es so, dass lediglich Auszubildende unter 18 Jahren (auf die das Jugendarbeitsschutzgesetzt zutrifft) den Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt bekommen müssen. Dies gilt auch nur für die Abschlussprüfung und tritt bei der Zwischenprüfung nicht in Kraft.
Für alle über 18 Jahren liegt es an der Kulanz des Betriebes.
Nachzulesen im Berufsbildungsgesetz bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz. |
Danke dir!
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Lavinia
Dabei seit: 09.01.2006
Ort: Groß-Umstadt
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.03.2007 15:12
Titel
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NEUER BEITRAG || Wichtige Frage
Hallo zusammen!
Wollte jetzt nicht extra einen Thread dafür aufmachen...
Eigentlich war ich ja der Meinung, dass die Firma nicht verpflichtet ist dem
Azubi vor Prüfungen freizugeben. (Habe dies ja auch oft genug hier gelesen )
Aber jetzt habe ich von einer Freundin einen Link bekommen, wo das
Gegenteil drinsteht.
Hier der Link: http://www.tubit.tu-berlin.de/fileadmin/a9600/PDF/Infos/manteltarifvertrag1.pdf
Es handelt sich um den Paragraph 16 (Seite 10)
Das ist zwar von 1974, aber ich habe geschaut, bei allen Änderungen habe ich nicht gefunden, dass dieser
Paragraph geändert wurde.
Bin mir jetzt etwas unsicher, wie es nun wirklich ist... [b]
Zuletzt bearbeitet von Lavinia am Mo 05.03.2007 15:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 05.03.2007 17:13
Titel
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Das ist aus dem Manteltarifvertrag. Der ist nur bindend für die entsprechenden Tarifpartner.
Und der vorliegende bezieht sich sogar nur auf Angestellte und Azubis des Bundes! (siehe §1 )
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 05.03.2007 17:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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cRazu
Dabei seit: 12.11.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 06.03.2007 15:10
Titel
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hi also bei mir ist das ganz schön, ich bekomm ab ende MÄRZ die ganze zeit freigestellt bis zur AP.
Aber das liegt auch nur daran, daß ich in einem familienbetrieb bin ^^und ob ich es ernsthaft schaffe dann täglich wa szu machen ist auch fraglich. bis jetzt habe ich noch nicht angefangen zu lernen weil ich das wirklich in der freien zeit dann machen wollte.
Zuletzt bearbeitet von cRazu am Di 06.03.2007 15:17, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Melstar10
Dabei seit: 08.08.2005
Ort: Good old Hannovre
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 11.04.2007 15:30
Titel
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Ich hab heute Urlaub eingereicht.. Hab zwei Wochen frei bekommen.. Naja frei ist echt das falsche Wort dafür.
Wir schaffen das schon Leutz.. Keine Panik..
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