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Thema: Kunde fremdgegangen vom 20.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Kunde fremdgegangen
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 23:59
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Ja dann auf zum Amtsgericht und den Vordruck für den mahnbescheid geholt oder du gehst zum Anwalt und lässt das den alles machen!
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swick
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2007
Ort: Overath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 31.03.2008 13:11
Titel

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Mahnung ist eben als Retoure zurückgekommen; Empfänger nicht unter Anschrift zu ermitteln.

Denke das wars.
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.03.2008 13:27
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Anwalt, Melderegisterauskunft und an neue Adresse Mahnbescheid senden! War ja vielleicht nur seine Büroanschrift und er hat das Namensschild angemacht!
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swick
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2007
Ort: Overath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Di 01.04.2008 18:44
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Interessiert euch der Verlauf?

Anbei die letzten E-Mails (dunkelrot = Kunde):
Zitat:

Sehr geehrter Herr XY,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ob Sie die Leistungen meines Unternehmens zur Zeit nicht beanspruchen möchten, ist im Sinne der erstellten Rechnung oder besser gesagt der erbrachten Leistungen irrelevant. Sie haben einen Auftrag erteilt und Leistungen in Anspruch genommen, welche selbstverständlich bezahlt werden müssen.

Sollte ich bis zum 14. April keinen Zahlungseingang festellen, werde ich Ihnen einen offiziellen Mahnbescheid (Stichwort Melderegisterauskunft) zukommen lassen bzw. mich um Rechtsbeistand bemühen.

Vom rechtlichen Aspekt abgesehen ist Ihr Vorgehen auch moralisch als verwerflich zu betrachten. Sie lassen arbeiten, wünschen sich Verbesserungen und verweigern dann die Zahlung? Herr XY, jeder Arbeitnehmer möchte für die erbrachten Leistungen ein entsprechendes Honorar empfangen.

Mit freundlichen Grüßen



Zitat:

Sehr geehrtrer Herr,

wie ich Ihnen mitgeteilt habe, besteht kein Anspruch mehr auf Ihre Leistung, da das Projekt vorerst auf Eisgelegt wurden ist.

Mit freundlichen Grüßen
XY



Zitat:

Sehr geehrter Herr XY,

ich habe Ihnen am 9. März 2008 eine Rechnung ausgestellt und Ihnen am 26. März eine Zahlungserinnerung auf Postweg zugesandt, welche mir heute als Retour zugestellt wurde.

Da Sie unter der von Ihnen angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sind, sende ich Ihnen die Mahnung als PDF-Datei per E-Mail zu.

Mit freundlichen Grüßen




Zuletzt bearbeitet von swick am Di 01.04.2008 18:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.04.2008 19:40
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Da würde ich doch gar nicht mehr mahnen, bei so nem dubiosen Fall!
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l3mon

Dabei seit: 26.07.2005
Ort: -5m
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.04.2008 19:46
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anwalt und gut is
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 01.04.2008 23:31
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digitalplakat hat geschrieben:
anwalt und gut is


Sehe ich auch so, alles andere wird wohl eher fruchtlos verlaufen!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 02.04.2008 06:37
Titel

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seh ich auch so.... es gibt menschen, die denken sie können es "aussitzen", wenn sie sich nur lange genug stur stellen. so einen kasper hab ich hier auch... nun bin ich kurz davor einen vollstreckbaren titel zu erwirken und dem guten mann den gerichtsvollzieher vorbei zu schicken (und das wegen eigenlich läppischer 150 €). aber ich glaub er hat auch mit allem gerechnet, aber nicht, damit, das ich das wegen 150 € "bis zum bitteren ende" durchziehe. aus diesem grund, mahnverfahren so schnell wie möglich starten und das dann auch durchziehen...
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