Dabei seit: 24.07.2007 Ort: Overath Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Mi 02.04.2008 14:30 Titel
Bevor ich unseren Anwalt anrufe habe ich ein paar Fragen.
Und zwar die erste: Hat der kleine Verbrecher mir wirklich rechtskräftig einen Auftrag erteilt? Es liegt nichts Schriftliches vor, lediglich E-Mail wie
Zitat:
mich dann bei Ihnen melden mit einem Entwurf zur Fertigstellung.
Zitat:
der Entwurf schaut auch sehr gut aus. Denke Sie haben den Auftrag. Zu wann können Sie mir die fertige Seite liefern?
Zitat:
Anbei die genauen Daten sowie das Logo für die Homepage. Habe Ihnen auch noch mal paar Bilder beigefügt, können Sie benutzen
Zitat:
nehmen Sie bitte den ersten Entwurf.
Auch wurde über den Preis nicht diskutiert. Den Kunden habe ich über das Auktionshaus My-Hammer. Er hat dort den Auftrag anders vergeben und mich nach Auktionsende angeschrieben, da er mit dem Gewinner nicht zufrieden war. Mein Gebot bei My-Hammer belief sich auf 700 EUR.
Dabei seit: 04.04.2002 Ort: Ansbach Alter: 44 Geschlecht:
Verfasst Fr 11.04.2008 18:58 Titel
geh zum anwalt. alles andere bringt nix... hier kann dir jeder wer weiß was erzählen und du hast immer noch keine rechtssicherheit. insbesondere das du keine schriftliche auftragsbestätigung hast, dürfte die sache nicht unbedingt vereinfachen.
ach ja und unterlass bitte in zukunft das pushen. danke.
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