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Thema: Kunde fremdgegangen vom 20.03.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Off Topic - Diskussionsrunde -> Kunde fremdgegangen
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Bonestruca

Dabei seit: 24.06.2002
Ort: S // KÜN
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.03.2008 02:11
Titel

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um welche summe geht es denn ?
ich würde nicht in jedem fall die mühe auf mich nehmen. wenn du mit dem verlust leben kannst, nimms als lehrgeld und lerne für die zukunft.
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Alexrobozombie
Gesperrt

Dabei seit: 25.02.2008
Ort: FH DO | RE
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.03.2008 13:48
Titel

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da wären wir wieder bei dieser "60,- kunde" Sache...

Wenn du ne rechtsschutz hast, würd ichs versuchen.
Vieleicht tatäschlich nich wegen 60,- aber Ich würds schon aus Prinzip machen.
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swick
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2007
Ort: Overath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 27.03.2008 02:32
Titel

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So guten Tag nochmal,

der Herr hatte sich letzte Woche noch mal gemeldet und gesagt, dass er sich nicht sicher ist, für welchen Designer er sich entscheidet. Heute bekam ich die Mail, dass sich die Sache "erstmal erledigt hat".

Soweit so gut. Ich werde morgen eine Zahlungserinnerung bezüglich der ersten Rechnung herausschicken und bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte einleiten (geht immerhin um 350 EUR Anzahlung).

Kann jemand die Chancen einschätzen mit welcher Wahrscheinlichkeit ich wirklich mein Geld bekomme? Denke dass diese Leute nicht auf den Kopf gefallen sind und sich ihrer Machenschaften schon bewusst sind bzw. konsequent nichts zahlen.

Grüße
swick
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 07:42
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98 - 100%. Just my 2 cents.
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 10:17
Titel

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Als wenn es vor Gericht immer nur um knallharte Fakten gehen wuerde. Wenn man dem Richter glaubhaft machen dass es eine Auftragsbestaetigung per Email gab bzw diese Email vorliegt und der Richter keinen Grund hat das anzuzweifeln gilt sowas schon als "Beweis". Nur weil man keine Auftragsbestaetigung inklusive DNA Probe vom Auftraggeber hat sollte man sich nicht direkt abschrecken lassen gegen sowas vorzugehen.
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swick
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2007
Ort: Overath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 27.03.2008 14:33
Titel

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Die Sache ist ja die, dass ich ihm stets neue Entwürfe bzw. Fortschritte im Entwicklungsprozess zugeschickt hatte. Er hätte somit den Auftrag (wenn er denn nicht gewünscht wäre) jederzeit stoppen können.

Ich denke, dass er die Mahnung ignorieren wird, daher bitte ich euch um Ratschlag, wie ich dann weiter vorgehen soll. Klar eine zweite Mahnung wird noch verschickt. Sollte ich danach eine Inkassofirma beauftragen oder wie funktioniert das?

LG
Stefan
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
Ort: Thüringen
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.03.2008 19:43
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Also Rechnung über deine Arbeiten hat er von dir schriftlich per Post bekommen?

Dann Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Kann jeder, Forumular holen, ausfüllen, abgeben, bezahlen, fertig.


Zuletzt bearbeitet von netnite am Do 27.03.2008 19:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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swick
Threadersteller

Dabei seit: 24.07.2007
Ort: Overath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 27.03.2008 22:28
Titel

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Die Rechnung hat per E-Mail als PDF bekommen, die Mahnung als Brief.
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