Autor |
Nachricht |
Bei meiner Bewerbung war die Angabe der Schwerbehinderung von Vorteil? |
JA! |
|
0% |
[ 0 ] |
NEIN! |
|
87% |
[ 7 ] |
kein Unterschied |
|
12% |
[ 1 ] |
|
Stimmen insgesamt : 8 |
|
Swaine
Threadersteller
Dabei seit: 18.04.2002
Ort: Mannheim
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.10.2008 10:57
Titel Wer hat Erfahrung bei der Bewerbung mit Schwerbehinderung? |
|
|
Hallo zusammen!
Wollte mal hören, ob der/die Eine oder Andere vielleicht Schwerbehindert ist und das bei seinen Bewerbungen angegeben hat. Bin neugierig, ob das eher von Vorteil, oder eher nachteilig war? Wie sind Eure "Vergünstigungen" im Betrieb?
Und bitte noch abstimmen beim Voting!!
Vielen Dank!
René
|
|
|
|
|
INT_ELA
Dabei seit: 29.06.2006
Ort: Bremen
Alter: 34
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.10.2008 11:04
Titel
|
|
|
Wenn der Betrieb noch keinen Schwerbehinderten eingestellt hat, und sich ein Schwerbehinderterter bewirbt, muss er den dann nicht einstellen?!
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
zwetschgo
R.I.P.
Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.10.2008 11:11
Titel
|
|
|
Nö, muss er nicht, er kann auch ne Sonderabgabe zahlen.
Die Schwerbehinderung muss man übrigens nicht angeben. Wenn man gefragt wird sollte man natürlich wahrheitsgemäß antworten.
Mit Schwerbehinderung bekommt der Arbeitgeber oft sogar noch finanzielle Vergünstigungen vom Arbeitsamt ( z.B. die Probezeit komplett übernommen) und trotzdem habe ich nur negative Erfahrungen gemacht, wenn ich damit hausieren gegangen bin. Nichtmal einen Praktikumsplatz hab ich bekommen obwohl ich nichts koste sondern sogar was bringe.
Kann natürlich auch an der nicht vorhandenen Berufserfahrung liegen, aber wie soll man die denn bekommen, wenn man nicht einmal ein praktikum bekommt?
Ich würde auch sagen es kommt auf die Behinderung an und wie sehr sie dich in deinem Berufsleben einschränkt. generell kann man da , glaub ich, keine Aussage zu machen. Mag auch von Arbeitgeber zu Arbeitgeber unterschiedlich sein.
Ich jedenfalls hab keine guten Erfahrungen gemacht. Obwohl meine Behinderung den Beruf wirklich kaum beeinträchtigen würde.
|
|
|
|
|
Swaine
Threadersteller
Dabei seit: 18.04.2002
Ort: Mannheim
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.10.2008 11:17
Titel
|
|
|
Meines Wissens nach muß, bzw. sollte der Betrieb den gleich geeigneten, schwerbehinderten Bewerber bevorzugen. Allerdings, WER beurteilt die Eignung? Der potentielle Arbeitgeber, also ist das ‚ne eher sehr „schwammige“ Aussage und dann wohl doch eher erst Mal von der Gutmütigkeit des Betriebes, bzw. der Höhe des finanziellen Zuschusses des Staates abhängig. Mich würde einfach interessieren, wie das allgemein so auaussieht, iob wer persönlich Erfahrungen damit hat (Diabetiker sind, denke ich, zum Beispiel eher nicht wirklich eingeschränkt in der Ausübung des Jobs als Mediengestalter, und daher nehme ich an, könnte da ein Betrieb sehr gerne zugreifen, da keine wirklichen „Nachteile“, bzw. Einschränkungen in der Fähigkeit der Berufsausübung und finanzielle Unterstützung seitens des Staates. Bin mir sicher, es gibt noch eine Vielzahl mehr an Behinderungen, wo der Fall ähnlich liegt.
Gruß René
|
|
|
|
|
zwetschgo
R.I.P.
Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.10.2008 11:22
Titel
|
|
|
Ich bin Diabetiker. Allerdings zugegebenermaßen mit sehr schwankenden Werten. Dennoch kein Grund von vornherein Nein zu sagen, wenn ich nichts koste, bzw keine Nachteile mitbringe. Das versteh ich eben nicht.
|
|
|
|
|
Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
|
Verfasst Do 09.10.2008 11:37
Titel
|
|
|
diabetes ist auch keine schwere behinderung. daher ein schlechtes beispiel, oder?
es kommt auf die behinderung an und auf die tätigkeit. pauschal kannst du da gar nichts sagen...
als ag darfst du den bewerber auf grund dessen nicht "einfach ablehnen", aber er kann sich dennoch als nicht geeignet heraus stellen. du wirst aber nicht "gezwungen" jmd einzustellen der behindert ist. das ist jetzt kein fachwissen, sondern nur aus erfahrung.
|
|
|
|
|
Swaine
Threadersteller
Dabei seit: 18.04.2002
Ort: Mannheim
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.10.2008 11:52
Titel
|
|
|
Hi Nefliete!
Da kann ich nur zu sagen, als Diabetiker bist Du im Normalfall (falls nicht besonders stark eingeschränkt) zu 50% schwerbehindert (soll heißen, beim Staat gilt man als Schwerbehindert und Förderungswürdig), und somit würde der potentielle Arbeitgeber finanzielle Hilfen bekommen bei der Einstellung und hätte, wie Du ja schon angeschnitten hast, wenige bis gar keine Einschränkungen/Probleme zu fürchten (was auch stark von der Lebensführung und Kontrolle des einzelnen Diabetikers abhängt...)
Bin aber ganz Deiner Meinung, dass es selbstverständlich weitaus "schlimmere" Behinderungen gibt, die einem im Leben und im Beruf viel, viel stärker beeinträchtigen...
|
|
|
|
|
zwetschgo
R.I.P.
Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht:
|
Verfasst Do 09.10.2008 11:52
Titel
|
|
|
Naja, immrhin 50% laut gesetz schwerbehindert. De facto, wenn der Zucker eingestellt ist nichts worüber man sich als Arbeitgeber wirklich Gedanken machen müsste. Schelchtes Beispiel würd ich deshalb nicht unbedingt sagen.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
Bewerbung schreiben - Mediengestalter - Meine Bewerbung 2012
SAE Erfahrung
Medienmanagement, wer hat Erfahrung?
Erfahrung mit Privatschule
Wer hat die Erfahrung mit SRH in Neckargemünd?
Erfahrung mit com computertraining?
|
|