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Thema: Wer hat Erfahrung bei der Bewerbung mit Schwerbehinderung? vom 09.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> Wer hat Erfahrung bei der Bewerbung mit Schwerbehinderung?
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Bei meiner Bewerbung war die Angabe der Schwerbehinderung von Vorteil?
JA!
0%
 0%  [ 0 ]
NEIN!
87%
 87%  [ 7 ]
kein Unterschied
12%
 12%  [ 1 ]
Stimmen insgesamt : 8

Jerry

Dabei seit: 30.03.2003
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 10.10.2008 13:18
Titel

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Soweit mir bekannt ist, gibt es diesen sog. Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer nur auf dem Papier.
Wenn einem SB-Arbeitnehmer gekündigt werden soll, muss dazu das Einverständnis der Integrationsamtes vorliegen. Soweit ich weiß, wird dies meist gegeben...
Es ist wohl auch so, dass der Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausnehmen kann und somit kann es den Schwerbehinderten mit einer Kündigung genauso treffen wie andere auch.

Das ist mein Kenntnisstand, wobei ich nicht weiß, ob dies überhaupt noch aktuell ist.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.10.2008 13:31
Titel

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Ich frage mich nur, ob die Abstimmung hier - zumindest in dieser Form - so ganz sinnvoll ist. Bei bisher ganzen 2 Stimmen kann man sie auch nicht mal mehr als repräsentativ bezeichnen * Ich bin ja schon still... *
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JaySee

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Kirchberg / Sa.
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 10.10.2008 13:42
Titel

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Die Art der Behinderung sollte spätestens dann offengelegt werden, wenn es seine zukünftige Arbeitsaufgabe einschränkt, die, wenn im Anforderungsgprofil schon nicht klar angegeben, beim persönlichen Gespräch klargestelt sein sollte.Was nützt jemand mit Rot-Grün-Blindheit in der Bildbearbeitung z.B.


Zuletzt bearbeitet von JaySee am Fr 10.10.2008 13:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.10.2008 14:33
Titel

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Wie würdet ihr das denn in die Bewerbung schreiben? Würdet ihr schreiben Schwerbehindertenausweis 50 %. Oder würdet ihr eure Krankheit schreiben? Ich könnte mir auch einen Behindertenausweis ausstellen lassen. Würde zwischen 50 - 80 % liegen. Habe dies allerdings bisher nicht gemacht da es bei mir auch etwas komplizierter ist. Wenn ich einen Ausweis habe und ich bewerbe mich ohne dies anzugeben bin ich sowieso verpflichtet diesen Vorzulegen sobald ich eingestellt wurde, oder? Da es bei mir keine Krankheit ist wie Zucker die jeder kennt und ungefähr weiß wie sie zu behandeln ist stelle ich es mir sehr schwierig vor mich bewerben zu müssen. Bin gerade erst mal 19 und werde das Problem noch eine lange Zeit haben...

lg Haribo

PS. Möchte die Krankheit Diabetes nicht als leichte Krankheit darstellen. Allerdings ist sie halt einfacher zu verstehen als meine.
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zwetschgo
R.I.P.

Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.10.2008 14:50
Titel

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Sofern du das wirklich ageben musst würde ich das im tabellarischen Lebenslauf angeben. Sonst halt nicht. So wie man wohl in deinem Alter auch noch das mit dem "Grundwehrdienst: Ausgemustert" (o.ä.) angibt. Aber das entfällt ja bei dir wohl. Also dann in etwa so: Schwerbehinderung, Grad der Behinderung: 60%, Grund: XY

Zucker ist im Prinzip schon recht einfach, wenn man sich an das hält was einem die Ärzte sagen. Damit kann man alt werden, wenn man will. Wenn man es rechtzeitig erkennt treten dann auch kaum Folgeschäden auf. Nur wenn man, so wie ich, nen Scheiß drauf gibt kann's mit der Zeit blöd werden. Ich denk es ist leichter den zucker in den Griff zu bekommen als irgendeine andere Krankheit. Ich stell mir Allergien oder sowas wesentlich schwerer vor.
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.10.2008 14:57
Titel

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Naja bei einer Allergie auf Erdbeeren lasse ich die Erdbeere halt weg. Bei dir ist das halt schwieriger.
Und es würde ewig dauern bis ich mir selbst eine Insulinspritze setzen könnte!!!

Was heißt denn ob ich das angeben muss? In die Bewerbung muss ich es an sich ja nicht schreiben.
Aber wenn ich eingestellt werden würde muss ich ihm ja eine Kopie des Ausweises geben und dann sind wir schon wieder so weit. Muss man seinem Arbeitgeber etwas von einer schweren Krankheit erzählen wenn man keinen Ausweis hat?
An sich wäre die Woche Extraurlaub schon ganz schön Grins
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Jerry

Dabei seit: 30.03.2003
Ort: Rhein-Main-Gebiet
Alter: 46
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 13.10.2008 19:31
Titel

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Mein Kenntnisstand ist, dass man nicht verpflichtet ist, eine Schwerbehinderung (egal welchen Grades) bei einem Vorstellungsgespräch, in einer Bewerbung oder nach einer Einstellung (per Ausweiskopie) anzugeben. - Allerdings kann man dann halt eben auch keine Nachteilsausgleiche wie z.B. den Sonderurlaub in Anspruch nehmen.
Wenn man jedoch aufgrund der Behinderung auf einer speziellen Schule war, hat man von dort wahrscheinlich Zeugnisse in der Bewerbung liegen. Aufmerksames Lesen zeigt dem zukünftigen Arbeitgeber also, dass da evtl. etwas vorliegt (oder lag).
Man muss weder eine Behinderung noch eine Krankheit angeben, wenn sie die erfolgreiche Ausübung des Berufes nicht verhindert. Wie es allerdings aussieht, wenn ein Arbeitgeber explizit danach fragt, da bin ich mir nicht sicher... ich hab mal gelesen, dass man dann auch lügen darf... aber wie gesagt, kann sein, dass das alles schon längst wieder veraltet ist und ganz andere Regelungen gelten.

Ich kenne jemand, der mit 100%iger Schwerbehinderung (hochgradige Schwerhörigkeit) ein Diplom-Studium mit einer 1 abgeschlossen hat und anschließend immense Probleme hatte, überhaupt ein Vorstellungsgespräch zu bekommen, nur weil in der Bewerbung der Hörschaden erwähnt wurde. Ich kann also nur davon abraten, sowas in der Bewerbung zu erwähnen. Geschickter finde ich es, dies bei einem persönlichen Gespräch auf den Tisch zu bringen. So kann der Arbeitgeber sich auch direkt ein Urteil über das Ausmaß des Einflusses auf die alltäglichen Aufgaben machen und wird nicht von irgendwelchen Vorurteilen und Berührungsängsten von vorneherein von der Einstellung hochqualifizierter Mitarbeiter abgehalten.
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JaySee

Dabei seit: 20.01.2006
Ort: Kirchberg / Sa.
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 14.10.2008 09:21
Titel

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Jerry hat geschrieben:
... ich hab mal gelesen, dass man dann auch lügen darf...


Selbst wenn, vertrauensbildend ist das nicht. Wenn mich jemand belügt und das noch wissentlich, mit solchen Leuten kann ich sehr schwer umgehen.
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