Autor |
Nachricht |
Bei meiner Bewerbung war die Angabe der Schwerbehinderung von Vorteil? |
JA! |
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0% |
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NEIN! |
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87% |
[ 7 ] |
kein Unterschied |
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12% |
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Stimmen insgesamt : 8 |
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 09.10.2008 12:04
Titel
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also mein vater ist ebenfall diabetiker seit 45 jahren. ich will deswegen hier niemanden zunahe treten . er war noch nie schwerbehindert (weniger als 50%) bis zum renten alter. es besteht keine verpflichtung das seinem arbeitgeber zu sagen, wäre aber von vorteil. die gründe werdet ihr besser kennen als ich. gerade wenn man schon etwas mehr auf dem buckel hat.
ich hatte aber ehrlich gesagt an andere behinderungen gedacht, wie körperliche oder geistige. also fehlende gliedmaßen, eingeschränkte beweglichkeit oder fehlende geiste reife... daher war ich über das beispiel überrascht.
vielleicht ist es für mich auch schon zu "normal"...
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zwetschgo
R.I.P.
Dabei seit: 21.02.2002
Ort: Porada Ninfu, Lampukistan
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.10.2008 12:08
Titel
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Ist ja auch mittlerweile eien "Volkskrankheit". ich denke dass da in den nächsten Jahren auch wesentlich an der Anerkennung runtergeschraubt wird.
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Anzeige
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 09.10.2008 12:10
Titel
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ich wollte hier nichts runterschrauben! echt nicht.
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McMaren
Dabei seit: 06.09.2002
Ort: Düsseldorf
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.10.2008 12:27
Titel
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Naja, Diabetes ist nicht gleich Diabetes, da gibt es wirklich enorme Unterschiede. Ich kenne jemanden der deswegen frühpenisoniert wurde, weil es ihm wirklich schlecht geht. Bei Behinderung denkt man ja immer gleich an jemanden im Rollstuhl oder so, aber ein Herzfehler kann zum Beispiel auch zu einer Einstufung als Schwerbehinderter führen.
Für diverse Arbeitgeber ist die finanzielle Unterstützung seitens des Arbeitsamtes natürlich ein Anreiz, aber manche schrecken sicherlich auch vor eventuellen Fehlzeiten zurück.
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Buffy_S
Dabei seit: 10.10.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.10.2008 11:08
Titel
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Ich denke auch man sollte Diabetes nicht unbedingt pauschalisieren. Aus der Krankheit ergeben sich sehr oft auch Folgekrankheiten, die man so noch nicht abschätzen kann. Meine Mutter hat seit ca. 5 Jahren (zumindest weiß sie es solange) Diabetes und wurde vor nicht allzu langer Zeit an der Hüfte operiert. Was ihr allerdings niemand vorher sagen konnte ist, dass das ganze Problem erst durch Diabetes entstanden ist. Ich will damit nur sagen, dass man es als Arbeitgeber nicht von vorneherein wissen kann, wie sehr die Krankheit den Mitarbeiter einschränken "wird", auch wenn sie ihn bislang noch nicht besonders eingeschränkt hat. Trotz allem ist es unverschämt einem Menschen mit Behinderung keine Chance zu geben etwas zu lernen und da keiner von diesen Arbeitgebern ehrlich sein wird, wird es auch bei qualifizierten Leuten immer auf der Schiene "Unterqualifizierung" laufen. Traurig!
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AdidasSuperstar
Dabei seit: 07.07.2003
Ort: SLS
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.10.2008 11:25
Titel
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Nefliete hat geschrieben: | ... du wirst aber nicht "gezwungen" jmd einzustellen der behindert ist. das ist jetzt kein fachwissen, sondern nur aus erfahrung... |
nicht ganz richtig:
Zitat: |
Jeder Arbeitgeber mit mindestens 20 regelmäßigen Arbeitsplätzen ist verpflichtet, je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl von Schwerbehinderten zu beschäftigen. So muss zum Beispiel ein Betrieb mit mindestens 20, aber weniger als 40 Arbeitsplätzen einen Schwerbehinderten beschäftigen.
Betriebe mit 40 bis unter 60 Arbeitsplätzen müssen zwei Schwerbehinderte beschäftigen; noch größere Betriebe müssen mindestens 5 % der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen. Mehrere Betriebe desselben Arbeitgebers gelten hierbei als Einheit. Ausbildungsplätze zählen nicht als Arbeitsplätze mit. |
IHK Info zu Schwerbehinderung
Zuletzt bearbeitet von AdidasSuperstar am Fr 10.10.2008 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 10.10.2008 12:18
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schau an. danke für die info.
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ollikapp
Dabei seit: 06.02.2005
Ort: Lünen
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Fr 10.10.2008 12:37
Titel
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Ich dachte immer das größte "Problem" dabei wäre die Kündbarkeit eines Schwerbehinderten?
Also aus Arbeitgebersicht. Ist da nicht was dran? Dieses Problem wurde hier noch nicht angesprochen.
Oder dürfen Schwerbehinderte genauso gekündigt werden wie generelle Arbeitnehmer?
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