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Thema: Hilfe wie richtig kündigen? vom 22.02.2007


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c_writer
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Verfasst Fr 23.02.2007 11:52
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JenniferDo hat geschrieben:
Ich denke auch das es nicht nett von mir ist die 4 wochen kündigungsfrist krank zu sein, aber durch die arbeit habe ich psychisch wirklich auch keine kraft mehr dahinzugehen.

ich habe do einen termin beim psychologen und hoffe er kann mich krankschreiben.
habt ihr damit erfahrungen?


Keine eigenen, aber Psychologen sind in der Regel keine Ärzte und nur Ärzte dürfen krankschreiben. Wenn Dein Psychologe Azrt mit einer psychologischen/psychotherapeutischen Zusatzausbildung ist, dürfte er.

Dein Ansprechpartner für die Krankschreibung ist ggf. dein Hausarzt. Schildere ihm die Situation, bring' am besten 'was Schriftliches vom Psychologen mit oder bitte Deinen Hausarzt, mit dem Psychologen zu sprechen.

c_writer
 
JenniferDo
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Verfasst Fr 23.02.2007 12:02
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Meine Psychologin hat allerdings einen Doktortitel ist das dann nicht was anderes?
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c_writer
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Verfasst Fr 23.02.2007 12:25
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JenniferDo hat geschrieben:
Meine Psychologin hat allerdings einen Doktortitel ist das dann nicht was anderes?


Man kann natürlich auch in Psychologie promovieren, dadurch wird man aber kein Arzt. Sie wird Dir schon sagen, wenn sie Ärztin ist - ist sie keine, darf sie nicht krankschreiben. Und auch keine Medikamente verordnen. Das dürfen nur Ärzte.

c_writer
 
JenniferDo
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Verfasst Fr 23.02.2007 12:30
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Ja doch mein Hausarzt sagte auch das sie eine Psychologin ist die auch medikamente verschreibt die ich brauche deswegen denke ich doch das sie dann auch krankschreiben kann.

habe nur wahnsinnige angst am 1. zu kündigen und dann meine mitteilung darüber zu machen wie lange ich krankgeschrieben bin
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c_writer
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Verfasst Fr 23.02.2007 12:42
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JenniferDo hat geschrieben:
Ja doch mein Hausarzt sagte auch das sie eine Psychologin ist die auch medikamente verschreibt die ich brauche deswegen denke ich doch das sie dann auch krankschreiben kann.


Ja gut, dann muss sie ja Ärztin sein, warum fragst Du dann noch? Lächel

Zitat:
habe nur wahnsinnige angst am 1. zu kündigen und dann meine mitteilung darüber zu machen wie lange ich krankgeschrieben bin


Den Zusammenhang verstehe ich jetzt leider nicht. Du schickst Deine Krankmeldung und Deine Kündigung per Einschreiben in die Firma und basta.

c_writer
 
JenniferDo
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Verfasst Fr 23.02.2007 12:46
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ja die kündigung muss aber doch zum 1 eintreffen und ich habe am 1. auch erst den termin also muss ich ja anrufen und bescheid sagen oder nicht?
Bin in sowas sehr unerfahren sorry Lächel
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c_writer
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Verfasst Fr 23.02.2007 12:56
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JenniferDo hat geschrieben:
ja die kündigung muss aber doch zum 1 eintreffen und ich habe am 1. auch erst den termin also muss ich ja anrufen und bescheid sagen oder nicht?


Also, Du schickst zuerst die Kündigung fristgerecht per Einschreiben. Und zwar 'eigenhändig' oder sogar mit Rückschein. Kein Einwurf-Einschreiben. Und wenn Du dann die Krankschreibung hast, schickst Du die eben hinterher. Ist doch logisch, oder? Lächel

c_writer
 
JenniferDo
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Verfasst Fr 23.02.2007 13:07
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naja egal wir reden ein bisschen aneinander vorbei Grins

bin bis zum 28 krankgeschrieben von meinem hausarzt und braucheja dann am 1. einen neuen und dann muss ich bevor ich zum arzt gehe ja erstmal anrufen das ich nicht komme

dieses gespräch meine ich.... *ha ha*
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