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JenniferDo
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2007
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Verfasst Mo 26.02.2007 11:30
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ich will auf jeden fall weiter arbeiten und nicht vom staat leben.
das schaffe ich auch, aber muss ich wenn ich die Kündigung geschrieben habe mich auch gleichzeitig beim amt als arbeitslos melden?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
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Verfasst Mo 26.02.2007 11:32
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ja, es sei denn, du hast schon einen neuen Job, der nahtlos anschliesst.
Ansonsten, auch wenn du in die Sperrfrist fällst, musst du dich bei der AA melden.
Zuletzt bearbeitet von Mac am Mo 26.02.2007 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hyko
Dabei seit: 29.04.2002
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Verfasst Mo 26.02.2007 11:34
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das solltest du machen - für beschäftigte hat die agentur auch länger offen - meist donnerstags und dann auch nachmittags bis 18uhr. aber denke daran, wie bereits hier öfters erwähnt - da du selber kündigst erhälst du erstmal eine sperrzeit von 3monaten - diese zeit, wenn du keinen anschlussjob findest kannst du dann nur mit sozialhilfe überbrücken.
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mr_who
Dabei seit: 31.08.2006
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Verfasst Mo 26.02.2007 14:04
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quasimodo hat geschrieben: | Wenn du nicht mehr hin gehen willst und du für die komplette Zeit krankgeschrieben wirst ist das zwar nicht die feine englische Art, aber ist nun mal so und damit muss sich dein Chef eben auch abfinden. Ich persönlich halte davon überhaupt nichts und würde das auch nicht so machen. Aber das ist deine Sache ... |
Ich sehe das anders. Sie hat dem Chef doch vom Verhalten der Filialleiterin erzählt. Wenn er zulässt das seine höheren Angestellten die Belegschaft tyrannisieren, muss er auch mit den Konsequenzen leben...
@JenniferDo: Ich wünsch dir viel Erfolg! Komm nach der Kündigung erstmal etwas zu Ruhe und bewerb dich dann mit neuem Mut auf eine andere Stelle.
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JenniferDo
Threadersteller
Dabei seit: 22.02.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Di 27.02.2007 11:21
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vielen vielen dank für die tollen worte!
Sogar das gibt mir ein wenig mut...
danke danke....
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Backware
Dabei seit: 09.12.2004
Ort: bei Köln
Alter: 38
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Verfasst Di 27.02.2007 13:16
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Knalltüte hat geschrieben: | Hast Du denn schon einen neuen Job? Das Arbeitsamt macht Dir sonst einen Strich durch die Rechnung. Du bekommst dann in der Regel 3 Monate keine Arbeitslosenhilfe.
Das mit der fristlosen Kündigung wegen Beleidigung ist auch so eine Sache. Erstmal muss man es beweisen können. Wenn Dein Chef es nicht zugibt, Deine Kollegen nicht für Dich sprechen (machen sie in der Regel nicht aus Angst, den Job zu verlieren) dann steht Aussage gegen Aussage. Zudem ist eine Beleidigung oft subjektiv zu betrachten. Nicht Jeder würde es in jedem Fall auch als Beleidigung ansehen. Was hat er denn so gesagt?
Ich würde kündigen und die 4 Wochen noch absitzen. Wenn dir Dein Chef blöd kommt, kannst Du immer noch zum Arzt gehen. Aber ich würde es mir nicht nehmen lassen, mir es die letzten 4 Wochen noch mal gemütlich zu machen. Dann kann man sich hinterher nichts vorwerfen. |
Inwiefern gemütlich machen? Ist Arbeitsverweigerung nicht ein problem oder wie meinst du das?
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lusika
Dabei seit: 22.01.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.02.2007 13:32
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guck mal dass du wieder auf die reihe kommst, wenns dir nicht gut geht dann darfst du krank sein nimms nicht zu arg, kann jedem mal passieren dass man nicht mit dem rest der truppe klarkommt...
ich kenn jemanden der hat aufgrund von mobbing eine abfindung bekommen und wurde freigestellt bis zur klärung...
auch verhandlungssache mit dem chef usw.
wie lange hast du dort gearbeitet?
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Knalltüte
Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 27.02.2007 15:33
Titel
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Backware hat geschrieben: | Knalltüte hat geschrieben: | Hast Du denn schon einen neuen Job? Das Arbeitsamt macht Dir sonst einen Strich durch die Rechnung. Du bekommst dann in der Regel 3 Monate keine Arbeitslosenhilfe.
Das mit der fristlosen Kündigung wegen Beleidigung ist auch so eine Sache. Erstmal muss man es beweisen können. Wenn Dein Chef es nicht zugibt, Deine Kollegen nicht für Dich sprechen (machen sie in der Regel nicht aus Angst, den Job zu verlieren) dann steht Aussage gegen Aussage. Zudem ist eine Beleidigung oft subjektiv zu betrachten. Nicht Jeder würde es in jedem Fall auch als Beleidigung ansehen. Was hat er denn so gesagt?
Ich würde kündigen und die 4 Wochen noch absitzen. Wenn dir Dein Chef blöd kommt, kannst Du immer noch zum Arzt gehen. Aber ich würde es mir nicht nehmen lassen, mir es die letzten 4 Wochen noch mal gemütlich zu machen. Dann kann man sich hinterher nichts vorwerfen. |
Inwiefern gemütlich machen? Ist Arbeitsverweigerung nicht ein problem oder wie meinst du das? |
Gemütlich, im Sinne von „locker machen“, „langsam machen“ und die Zeit absitzen. Ich wurde nach meiner Ausbildung nicht übernommen, dass hatte man mit schon bei der Einstellung gesagt (wollten nur eine billige Arbeitskraft haben). Die letzten 4 Wochen habe ich mich nicht mehr rund machen lassen, und das habe ich dem Arschloch von Chef auch ganz deutlich signalisiert.
Ich habe keine Arbeiten verweigert, aber ich habe mich nicht mehr aus der Ruhe bringen lassen – bin es halt gemütlich angegangen. Meinen Ex-Chef hat das ganz schön gefuchst, aber er wusste ebenso wie ich, dass mir Kommentare dies bezüglich egal gewesen wären. Eine kleine Rache an meinen Arschloch-Chef für 3 Jahre übelste Schikane.
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