Limone
Dabei seit: 30.09.2009
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Verfasst Mi 30.09.2009 13:44
Titel
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man kann jederzeit unter dem jahr die schätzung korrigieren.
der beitrag wird dann nur für den rest des jahres angepasst, weil es rückwirkend nicht möglich ist.
noch was zu den einkommensschätzungen und der überprüfung durch die KSK:
ich wurde vor ca 1 jahr geprüft und musste mein tatsächliches einkommen angeben
das leider ziemlich abgewichen ist... (hatte eben immer wesentlich schlechtere auftragslage erwartet).
ich habe gleich noch einen erklärungsbrief mitgeschickt und es ist nichts passiert.
erst nach monaten kam ein brief, in dem ich darauf hingewiesen wurde, dass falsche schätzungen mit einem bussgeld bis 5000 euro bestraft werden können...
also alles halb so wild...
meiner information nach ist es auch so, dass rechtlich gesehen bei einer schätzung kein anspruch erhoben werden kann, dass sie richtig ist. wenn natürlich offensichtlich ist, dass man absichtlich ganz falsche angaben macht, ist es was anderes.
mein tipp: immer ungefähr das einkommen des vorangegangenen jahres angeben, dann ist über die jahre gesehen alles in etwa richtig und die KSK zufrieden
take it easy
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