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Thema: der DUDEN zum Arbeitszeugnis vom 02.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Beruf und Karriere -> der DUDEN zum Arbeitszeugnis
Autor Nachricht
Frank Münschke
Forums-Papa
Threadersteller

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.06.2009 06:47
Titel

der DUDEN zum Arbeitszeugnis

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

zur Info: heute war Folgendes im Newsletter der DUDEN_Sprachberatung:
--
Zitat:
Arbeitszeugnisse

Grundsätzlich sind Arbeitgeber zu einer fairen und objektiven Beurteilung verpflichtet, ein Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und der Inhalt sollte der Wahrheit entsprechen. Aus diesen Vorgaben ergeben sich beim Verfassen von Arbeitszeugnissen naturgemäß gewisse Konflikte, die sich aber durchaus lösen lassen, indem man beispielsweise im Falle einer eher negativen Beurteilung auch positive Leistungen oder Eigenschaften stärker hervorhebt.

Ausgesprochen positiv werden Leistungen mit Formulierungen bewertet, die verstärkende Ausdrücke wie etwa hervorragend, überdurchschnittlich, äußerst etc. enthalten. Herr/Frau X besitzt hervorragendes Fachwissen. Selbst schwierigste Aufgaben löste Herr/Frau X äußerst sicher.

Formulierungen, die positive Adjektive enthalten, ohne diese jedoch besonders hervorzuheben, werden im Allgemeinen noch als positive Beurteilung gewertet: Herr/Frau X arbeitete zügig und exakt. Herr/Frau X löste auch schwierige Aufgaben.

Immer noch einen zumindest befriedigenden Eindruck hat der oder die Beurteilte hinterlassen, wenn sich im Zeugnis folgende Formulierungen finden: Herr/Frau X verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgversprechend ein. Herr/Frau X war den Aufgaben gewachsen.

War ein Arbeitgeber nicht mit den Leistungen des/der Beurteilten zufrieden, sollte dies im Zeugnis lediglich angedeutet werden (man denke an die Maßgabe wohlwollend): Herr/Frau X übernahm die ihm/ihr übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus. Herr/Frau X zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt.
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.06.2009 10:44
Titel

Re: der DUDEN zum Arbeitszeugnis

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Frank Münschke hat geschrieben:
zur Info: heute war Folgendes im Newsletter der DUDEN_Sprachberatung:
--
Zitat:
Arbeitszeugnisse

Grundsätzlich sind Arbeitgeber zu einer fairen und objektiven Beurteilung verpflichtet, ein Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und der Inhalt sollte der Wahrheit entsprechen. Aus diesen Vorgaben ergeben sich beim Verfassen von Arbeitszeugnissen naturgemäß gewisse Konflikte, die sich aber durchaus lösen lassen, indem man beispielsweise im Falle einer eher negativen Beurteilung auch positive Leistungen oder Eigenschaften stärker hervorhebt.

Ausgesprochen positiv werden Leistungen mit Formulierungen bewertet, die verstärkende Ausdrücke wie etwa hervorragend, überdurchschnittlich, äußerst etc. enthalten. Herr/Frau X besitzt hervorragendes Fachwissen. Selbst schwierigste Aufgaben löste Herr/Frau X äußerst sicher.

Formulierungen, die positive Adjektive enthalten, ohne diese jedoch besonders hervorzuheben, werden im Allgemeinen noch als positive Beurteilung gewertet: Herr/Frau X arbeitete zügig und exakt. Herr/Frau X löste auch schwierige Aufgaben.

Immer noch einen zumindest befriedigenden Eindruck hat der oder die Beurteilte hinterlassen, wenn sich im Zeugnis folgende Formulierungen finden: Herr/Frau X verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgversprechend ein. Herr/Frau X war den Aufgaben gewachsen.

War ein Arbeitgeber nicht mit den Leistungen des/der Beurteilten zufrieden, sollte dies im Zeugnis lediglich angedeutet werden (man denke an die Maßgabe wohlwollend): Herr/Frau X übernahm die ihm/ihr übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus. Herr/Frau X zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt.


es würde mich interessieren, inwieweit das vor gericht standhalten würde... Grins
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 03.06.2009 11:15
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warum sollte das den einem gericht stand halten?
 
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 03.06.2009 14:47
Titel

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Nun, heute wird doch wegen jedem Formulierungsding ein Prozess angestrengt.

Hier läuft übrigens gerade ein Quintessenz-Bericht zum Thema! Grins
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