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Frank Münschke
Forums-Papa Threadersteller
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.06.2009 06:47
Titel der DUDEN zum Arbeitszeugnis |
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zur Info: heute war Folgendes im Newsletter der DUDEN_Sprachberatung:
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Zitat: | Arbeitszeugnisse
Grundsätzlich sind Arbeitgeber zu einer fairen und objektiven Beurteilung verpflichtet, ein Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und der Inhalt sollte der Wahrheit entsprechen. Aus diesen Vorgaben ergeben sich beim Verfassen von Arbeitszeugnissen naturgemäß gewisse Konflikte, die sich aber durchaus lösen lassen, indem man beispielsweise im Falle einer eher negativen Beurteilung auch positive Leistungen oder Eigenschaften stärker hervorhebt.
Ausgesprochen positiv werden Leistungen mit Formulierungen bewertet, die verstärkende Ausdrücke wie etwa hervorragend, überdurchschnittlich, äußerst etc. enthalten. Herr/Frau X besitzt hervorragendes Fachwissen. Selbst schwierigste Aufgaben löste Herr/Frau X äußerst sicher.
Formulierungen, die positive Adjektive enthalten, ohne diese jedoch besonders hervorzuheben, werden im Allgemeinen noch als positive Beurteilung gewertet: Herr/Frau X arbeitete zügig und exakt. Herr/Frau X löste auch schwierige Aufgaben.
Immer noch einen zumindest befriedigenden Eindruck hat der oder die Beurteilte hinterlassen, wenn sich im Zeugnis folgende Formulierungen finden: Herr/Frau X verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgversprechend ein. Herr/Frau X war den Aufgaben gewachsen.
War ein Arbeitgeber nicht mit den Leistungen des/der Beurteilten zufrieden, sollte dies im Zeugnis lediglich angedeutet werden (man denke an die Maßgabe wohlwollend): Herr/Frau X übernahm die ihm/ihr übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus. Herr/Frau X zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt. |
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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Verfasst Di 02.06.2009 10:44
Titel Re: der DUDEN zum Arbeitszeugnis |
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Frank Münschke hat geschrieben: | zur Info: heute war Folgendes im Newsletter der DUDEN_Sprachberatung:
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Zitat: | Arbeitszeugnisse
Grundsätzlich sind Arbeitgeber zu einer fairen und objektiven Beurteilung verpflichtet, ein Zeugnis sollte wohlwollend formuliert sein und der Inhalt sollte der Wahrheit entsprechen. Aus diesen Vorgaben ergeben sich beim Verfassen von Arbeitszeugnissen naturgemäß gewisse Konflikte, die sich aber durchaus lösen lassen, indem man beispielsweise im Falle einer eher negativen Beurteilung auch positive Leistungen oder Eigenschaften stärker hervorhebt.
Ausgesprochen positiv werden Leistungen mit Formulierungen bewertet, die verstärkende Ausdrücke wie etwa hervorragend, überdurchschnittlich, äußerst etc. enthalten. Herr/Frau X besitzt hervorragendes Fachwissen. Selbst schwierigste Aufgaben löste Herr/Frau X äußerst sicher.
Formulierungen, die positive Adjektive enthalten, ohne diese jedoch besonders hervorzuheben, werden im Allgemeinen noch als positive Beurteilung gewertet: Herr/Frau X arbeitete zügig und exakt. Herr/Frau X löste auch schwierige Aufgaben.
Immer noch einen zumindest befriedigenden Eindruck hat der oder die Beurteilte hinterlassen, wenn sich im Zeugnis folgende Formulierungen finden: Herr/Frau X verfügte über das erforderliche Fachwissen und setzte es erfolgversprechend ein. Herr/Frau X war den Aufgaben gewachsen.
War ein Arbeitgeber nicht mit den Leistungen des/der Beurteilten zufrieden, sollte dies im Zeugnis lediglich angedeutet werden (man denke an die Maßgabe wohlwollend): Herr/Frau X übernahm die ihm/ihr übertragenen Aufgaben und führte sie unter Anleitung aus. Herr/Frau X zeigte mitunter Fleiß und bemühte sich um Sorgfalt. |
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es würde mich interessieren, inwieweit das vor gericht standhalten würde...
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mi 03.06.2009 11:15
Titel
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warum sollte das den einem gericht stand halten?
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radschlaeger
Moderator
Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht:
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