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Windhauch
Threadersteller
Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.08.2011 13:19
Titel Arbeitszeugnis - Tätigkeiten |
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Hallo!
Da ich künftig einen anderen Weg beschreiten werde, habe ich meinen Arbeitsplatz gekündigt. Unsere Personalchefin fragt nach meinen Tätigkeiten um mir mein Arbeitszeugnis ausstellen zu können.
Folgendes habe ich gemacht:
- Umsetzung HTML / CSS
- Bildbearbeitung
- Screendesigns für Webseiten, IPad / IPhone und Facebook Apps
- Contentpflege
- Design und Umsetzung von div. Flashbannern
Kann man diese Tätigkeiten besser formulieren?
Ich habe in dieser Firma meine Ausbildung gemacht und wurde übernommen (letztes Jahr). Reicht dann ein Arbeitszeugnis oder soll ich für meine Ausbildung auch eines verlangen?
Grüße
Zuletzt bearbeitet von Windhauch am Mo 29.08.2011 13:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 29.08.2011 13:27
Titel
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du kannst dir ein zeugnis austellen lassen, aus dem hervor geht, das du auch die ausbildung dort gemacht hast.
bildbearbeitung = ebv (elektronische bildverarbeitung)
oder bildbearbeitung + composing
allgemeiner vlt:
"grafik- und screendesign verschiedener anwengungen wie ..."
"Planung und Umstzung von Internetseiten in ...!"
du kannst auch etwas ausformulieren.
sind flashbanner wirklich wichtig? das hört sich immer so nach beschäftigungstherapie an.
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Windhauch
Threadersteller
Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 33
Geschlecht:
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Verfasst Mo 29.08.2011 13:51
Titel
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Das klingt auf jeden Fall besser, danke
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Brünzessin
Dabei seit: 27.04.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.08.2011 11:34
Titel
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Du müsstest eigentlich zur abgeschlossenen Ausbildung auch von deinem Betrieb ein Ausbildungszeugnis erhalten haben.
Das war zumindest bei uns damals Pflicht.
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ines
Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.08.2011 12:37
Titel
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Brünzessin hat geschrieben: | Du müsstest eigentlich zur abgeschlossenen Ausbildung auch von deinem Betrieb ein Ausbildungszeugnis erhalten haben.
Das war zumindest bei uns damals Pflicht. |
Ist es auch. Das ist geregelt im Berufsbildungsgesetz (§ 16):
(1) Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Haben Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben.
(2) Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden. Auf Verlangen Auszubildender sind auch Angaben über Verhalten und Leistung aufzunehmen.
Du solltest also ein separates Zeugnis für die Ausbildung verlangen.
Wenn du Hilfe bei den Formulierungen deiner Tätigkeiten brauchst, kannst du übrigens gut auf den Rahmenlehrplan bzw. die Prüfungsverordnung zurückgreifen. Dort sind alle relevanten Arbeiten aufgelistet und entsprechend formuliert.
Zuletzt bearbeitet von ines am Di 30.08.2011 12:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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