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Thema: Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt" vom 29.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt"
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ghostface

Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 113
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 10:51
Titel

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Wikipedia darf das doch anscheinend auch, Artikel des Tages war vor kurzem die Vulva, da war auch riesengroß ne mumu auf der Startseite abgebildet * Keine Ahnung... *
wenn das also nicht in einem erotischen oder sexuellen kontext steht, fänd ich auch so ne "blabla ich bin 18" seite übertrieben, das könnte auch schlafende hunde wecken, im gegensatz zu ein paar fotos, die unter allen andren wahrscheinlich eh nicht extrem auffallen.
aber klar, anwalt fragen hilft hier sicher mehr als alles andre.
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chr1s
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2009
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 22:36
Titel

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Danke erstmal für die vielen Antworten.

Einen Anwalt werde ich wohl - aus Kostengründen - nicht dazu befragen können.

Momentan habe ich die Sache einfach so gelöst, dass es einen kleinen Link zur "intim-galerie" gibt - ohne jegliche Abfrage, usw.

Es geht mir da mehr um mein Gewissen als die "angst" vor einer rechtlichen Konsequenz (die wahrscheinlich eh den Kunden treffen würde... - aber Ruffördernd ist das auch nicht...).

Was sage Ich also meinem Kunden?
Einfach so lassen um (wie schon gesagt) keine schlafenden Hunde zu wecken?
Ist wahrscheinlich die beste Lösung, wenn man keinen Anwalt befragen will ...

Vielen Dank Lächel
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 22:48
Titel

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skate-rock hat geschrieben:
ich würd ne extra seite dafür anlegen, vor dem betreten dann nochmal ausdrücklich drauf hinweise "blabla nur ab 18, wenn du wirklich 18 bist, hier klicken blalba".. so ist das doch auf vielen großen, auch deutschen, seiten gelöst.


So und nicht anders. Das reicht dem Gesetzgeber vollkommen. Alles andere (LogIn-Bereich, Verifizierung o.ä.) wären marketingtechnisch ein Eigentor für die Seite.
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CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 30.04.2010 23:29
Titel

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l'Audiophile hat geschrieben:
skate-rock hat geschrieben:
ich würd ne extra seite dafür anlegen, vor dem betreten dann nochmal ausdrücklich drauf hinweise "blabla nur ab 18, wenn du wirklich 18 bist, hier klicken blalba".. so ist das doch auf vielen großen, auch deutschen, seiten gelöst.


So und nicht anders. Das reicht dem Gesetzgeber vollkommen. Alles andere (LogIn-Bereich, Verifizierung o.ä.) wären marketingtechnisch ein Eigentor für die Seite.


Sicher das dem gesetzgeber das reicht?

Irgendwann haben die doch so sachen eingeführt das es einer sicheren Alters verifikation bedarf, wie Post-Ident und son kram, diese Buttons "ich bin ganz sicher 18, ich schwörs" sind meines wissens nach dem deutschen Jugendschutzgesetz nicht ausreichend.
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chr1s
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2009
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 00:31
Titel

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genau das ist der Punkt.
Ich glaube nicht, dass das ausreicht!

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Update-Alterskontrolle-durch-Ausweisnummer-reicht-im-Internet-nicht-aus-70903.html

!!!

genau deswegen bin ich erst recht stutzig geworden ...
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Silvergecko

Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 01:42
Titel

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Is ja schön das Ihr über eine Vertifizierung diskutiert nur is die überhaupt angebracht? Der Zweck des Inhalts sollte geklärt werden... da gehts um das Piercing und die Qualität der Sache nur weil ein Geschlechtsteil zu sehen ist muss es nicht gleich ein jugendgefährdender Inhalt sein, oder?

Da gehts um Fakten und Co und nicht primär um Pornografie!

Nur meine Meinung und ansich einfach ne Gegenfrage zur Diskussion!


Zuletzt bearbeitet von Silvergecko am Sa 01.05.2010 01:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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oblique

Dabei seit: 18.10.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 01.05.2010 02:09
Titel

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Ich wär da sehr vorsichtig =/. War's nicht in Deutschland mal so (oder ist es vielleicth immer noch), dass jeder jeden abmahnen konnte, ohne selbst betroffen zu sein? Stichwort Gravenreuth oder wie der hieß?

http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnter_Freiherr_von_Gravenreuth
Zitat:
"Bekannt wurde Gravenreuth, als einer seiner Testbesteller Ende 1992 auf verdächtig erscheinende Kleinanzeigen in Computerzeitschriften, in denen überwiegend Privatleute inserierten, die sogenannten „Tanja-Briefe“ (unter dem Pseudonym „Tanja Nolte-Berndel“ und einigen weiteren weiblichen Pseudonymen) versandte.[9][10] Teilweise war diesen Briefen sogar ein Foto (aus einer Bildagentur) der vermeintlichen 15-jährigen Schreiberin beigelegt. Falls ein so Angeschriebener auf die Bitte um Software-Tausch des angeblichen Teenagers einging, wurde dieser bei entsprechender Beantwortung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht abgemahnt, gegebenenfalls auch angezeigt."

Von dem haste jetzt nix mehr zu befürchten, aber wenn sich die Rechtslage nicht wesentlich geändert hat, müßte sowas immer noch möglich sein. (Mit wikipedia etc kann man das glaub ich nicht vergleichen, die wird ja nicht in Deutschland gehostet)

Die einfachste (vorläufige) Lösung, die mir einfällt, wär: Bildergalerie bauen, gar nicht verlinken, und die URL nur auf Bestellung (per Mail) rausrücken. Dann sind die Bilder zumindest nicht öffentlich. Dann Rechtsberatung einholen – vielleicht muß das ja kein teurer Anwalt sein: müßten nicht auch Jugendschutzämter/institutionen solche Auskünfte geben können? Sowohl obs jugendgefährdend ist oder nicht, als auch wie man sich korrekt absichert? Kommt mir jetzt wie der logischste und billigste Weg vor, da Rechtssicherheit zu haben.
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Dr. Pröt

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 10:25
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pRiMUS hat geschrieben:
sind sexuell anregende bilder nicht erst dann, wenn menschen beim geschlechtsakt oder mit erregtem foo abgebildet sind? son pen0rpiercing wird ja wohl nicht fotografiert wenn der ne latte hat oder? *ha ha*


Richtig. Weil: Ein Foto von nem Geschlechtsteil ist nicht zwangsläufig Pornografie.

Wie z.B. bei dem eben schon erwähnten Bild der Mumu bei Wikipedia -> keine Klagen von Jugendschützern!
oder bei Seiten mit medizinischen Inhalten -> für Kinder zugänglich!
Aufklärungsseiten -> ebenfalls kein Problem!
oder die gute alte Bravo (da waren auch Bilder von nackten Leuten drin) -> ab jedem Alter freigegeben!


Denn wenn dein Bild bei folgender Definition aus dem Raster fällt
wikipedia hat geschrieben:
Pornografie ist die direkte Darstellung der menschlichen Sexualität oder des Sexualakts mit dem Ziel, den Betrachter sexuell zu erregen, wobei die Geschlechtsorgane in ihrer sexuellen Aktivität bewusst betont werden.

wirst du rechtlich keine Probleme kriegen.
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