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Thema: Rechtsfrage – Arbeitsproben vom 16.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsfrage – Arbeitsproben
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Threadersteller


Ort: -
Alter: -
Verfasst Do 16.12.2010 12:42
Titel

Rechtsfrage – Arbeitsproben

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Hallo Zusammen,

seit langen war ich mal wieder auf der Seite unserer Werbeagentur. Alles gut und schön, aber bei den Arbeitsproben werden Projekte von uns präsentiert die nie so freigegeben worden sind und unser Logo, sogar noch unser altes das es seit zwei Jahren nicht mehr gibt, gut zu sehen ist. Nun die Fragen, dürfen die das?

Vielen lieben Dank!

MfG Bine
 
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.12.2010 12:50
Titel

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Was sagt der Vertrag?

Bei einem unserer Partner gab es einen Passus:
Zitat:

Soweit einzelne Teilleistungen, die nicht Bestandteil der finalen Leistungen/Werke sind, nicht abgenommen wurden, verbleiben deren urheberrechtlichen Nutzungsrechte bei der Agentur.
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