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Thema: Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt" vom 29.04.2010


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Autor Nachricht
missjivi

Dabei seit: 11.01.2010
Ort: Dresden
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 02.05.2010 19:27
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ein super thema habt ihr da.
ich glaube mal gelesen zu haben, das es bei der bewertung ob es pornografie ist, beim penis der erektionswinkel zu rate zu ziehen ist. LOL. also winkel größer 45 grad -> pornografie. bei der frau ist es so, dass die zuschaustellung der inneren schamlippen (also wenn man quasi reingucken kann) pornografie ist. die zuschaustellung muss aber dem zweck dienen, die leute aufzugeilen. hab ich mal gehört, bin nicht sicher, obs stimmt. wikipedia-mumu auf der startseite war ja schon bissel grenzwertig ... ich hab mich jedenfalls erschrocken *zwinker*

einen schönen sonntag noch.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.05.2010 19:37
Titel

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missjivi hat geschrieben:
wikipedia-mumu auf der startseite war ja schon bissel grenzwertig ... ich hab mich jedenfalls erschrocken *zwinker*

"Erschreckender" war dann da die ganze Diskussion - die längste in der gesamten deutschen Wikipedia-Geschichte - darüber *ha ha*

Aber im Ernst: Mit "ich glaube", "ich hab da mal gehört" etc. wird der TE im Ersntfall wohl eher verraten und verkauft sein. Das ist eher eine typische Sache, bei der man doch das Geld für einen Anwalt investieren sollte.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am So 02.05.2010 19:38, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst So 02.05.2010 19:43
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missjivi hat geschrieben:
bei der frau ist es so, dass die zuschaustellung der inneren schamlippen (also wenn man quasi reingucken kann) pornografie ist.


Und was macht man, wenn man die immer etwas sehen kann? *zwinker*

Aber wir schweifen ab. Ich würde behaupten, ohne es sicher sagen zu können, dass ein Anwalt der richtige Ansprechpartner sein dürfte.


Zuletzt bearbeitet von am So 02.05.2010 19:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
chr1s
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2009
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.05.2010 21:31
Titel

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oh Gott... was hab ich hier bloß für ne Diskussion ins Leben gerufen Grins

ich sehe meinen Kunden übermorgen wieder, dann werde ich ihm das mit dem Anwalt vorschlagen.
allerdings kenne ich den Mann gut - und er wird mir sagen, dass ich den Inhalt schlicht entfernen soll *zwinker*

Ich werde Ihn dann wohl folgende Auswahl geben;
    einen Anwalt aufsuchen,
    die Inhalte entfernen,
    oder eben nichts tun in der Hoffnung das niemand was sagt ... ;D

Dann bin ich auf jeden Fall auf der sicheren Seite und hab auch etwas gegen mein schlechtes Gewissen getan *zwinker*
Was der Kunde dann draus macht, ist nicht mein Bier.

In diesem Sinne;
Prost und noch nen schönen Abend Lächel
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 02.05.2010 21:47
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Was immer der Kunde entscheidet, lass es Dir schriftlich geben, dass Du ihn aufgeklärt hast und dass Du ihm einen Anwalt empfohlen hast.
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chr1s
Threadersteller

Dabei seit: 30.05.2009
Ort: Paderborn
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 03.05.2010 21:04
Titel

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Mein Kunde hat heute Entschieden;

der teil der Seite wird Passwortgeschützt und das Passwort wird nur persönlich im Studio herausgegeben.


Danke für eure Ratschläge!
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