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Thema: Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt" vom 29.04.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsfrage zu "erotischem Inhalt"
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 14:25
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Das ist aber leider nur die Definition die bei Wikipedia zusammengewichst wurde.
Was rechtlich bindend ist, steht nicht bei Wikipedia sondern beim Anwalt.

Ich hätte hier auch ne schöne Definition von Pornografie. Die müsste ich aber erst raussuchen und abschreiben.
Der Definition nach ist die Abbildung des Genitals Pornografie. Hab mich da im Rahmen einer Hausarbeit durch die Literatur gewühlt.

Zählt aber im Endeffekt alles nicht. Wer es weiß ist der Anwalt. Der darf nämlich auch Rechtsberatung geben.
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Dr. Pröt

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 19:07
Titel

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type1 hat geschrieben:
Das ist aber leider nur die Definition die bei Wikipedia zusammengewichst wurde.

Die trifft es aber ganz gut *bäh*

Zitat:
Ich hätte hier auch ne schöne Definition von Pornografie. Die müsste ich aber erst raussuchen und abschreiben.
Der Definition nach ist die Abbildung des Genitals Pornografie.

Vollkommener Schwachsinn!
Demnach wären jedes Biologiebuch, 90% der Medizinischen Literatur und die bereits erwähnte Bravo rein rechtlich pornografische Schriften.
Und das das nicht der Fall ist, sollte dir doch wohl auch klar sein, oder!? *zwinker*

Edith: bitteschön
Zitat:
Im Zuge der Strafrechtsreform wurde 1973 der Begriff unzüchtige Schriften durch pornografische Schriften ersetzt. Nach Auffassung des Sonderausschusses des Bundestags für die Strafrechtsreform sind Schriften, Ton- und Bildträger dann als pornografisch einzustufen, wenn sie „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes eindeutig überschreiten“ (BT-Drs. VI/3521 S. 60). Der Gesetzgeber geht bei Pornografie also von einer Obszönität aus.

In der deutschen Rechtsprechung wird regelmäßig wörtlich oder sinngemäß eine Definition des OLG Düsseldorf genannt. Danach handelt es sich bei Pornografie um „grobe Darstellungen des Sexuellen, die in einer den Sexualtrieb aufstachelnden Weise den Menschen zum bloßen, auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde degradieren. Diese Darstellungen bleiben ohne Sinnzusammenhang mit anderen Lebensäußerungen und nehmen spurenhafte gedankliche Inhalte lediglich zum Vorwand für provozierende Sexualität.“


Zuletzt bearbeitet von Dr. Pröt am Sa 01.05.2010 19:13, insgesamt 2-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 19:21
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Ich nehme hier keine Wertung vor.
Dafür gibt es Leute die da wesentlich mehr Ahnung haben als Du, ich oder jeder Andere hier, der die thematik lediglich tangiert.
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Dr. Pröt

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 19:26
Titel

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type1 hat geschrieben:
Ich nehme hier keine Wertung vor.
Dafür gibt es Leute die da wesentlich mehr Ahnung haben als Du, ich oder jeder Andere hier, der die thematik lediglich tangiert.


Erstemal vorneweg: Woher glaubst du zu wissen wo meine Wissensgebiete liegen, welchen Beruf ich gelernt hab und wovon ich Ahnung hab?! *bäh*

Und außerdem wollte ich dem TE damit Licht ins Dunkel bringen, ob du mir hier momentan glaubst, ist mir relativ wurscht * Ööhm... ja? *
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 01.05.2010 19:27
Titel

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Dr. Pröt hat geschrieben:
type1 hat geschrieben:
Ich nehme hier keine Wertung vor.
Dafür gibt es Leute die da wesentlich mehr Ahnung haben als Du, ich oder jeder Andere hier, der die thematik lediglich tangiert.


Erstemal vorneweg: Woher glaubst du zu wissen wo meine Wissensgebiete liegen, welchen Beruf ich gelernt hab und wovon ich Ahnung hab?! *bäh*

Und außerdem wollte ich dem TE damit Licht ins Dunkel bringen, ob du mir hier momentan glaubst, ist mir relativ wurscht * Ööhm... ja? *


Wer redet denn hier von glauben?
Komm mal wieder runter.
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.05.2010 11:35
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ich oute mich mal dazu, dass ich mal ein erotisches portal mitaufstellen musste. von daher kann ich schon mal sagen, dass es mit den geplanten abbildungen nicht einfach wird.

1. eine seite vorzuschalten, in der man per klick definieren kann, ob man 18 ist oder nicht, gilt in deutschland schon seit jahren nicht mehr! es ist halt kein wirkungsvoller schutz. genausogut könnte man beim kauf von alkohol auf die frage, ob man schon 18 ist nur mit ja antworten, ohne sich auszuweisen.
in good old germany gilt nur ein jugendschutzsystem wie x-check als zugelassen und sicher.

2. auch wenn es sich bei wikipedia etwas freundlicher anhört, die realität sieht ein wenig anders aus. wenn dort steht, dass das geschlechtsteil nur dann gezeigt werden darf, wenn man es nicht in der absicht zu erregen darstellt, kann man es bei einem piercer schon knicken.
auch wenn der piercer nur seine arbeit präsentieren möchte und man argumentieren könnte, dass das entsprechende klientel das aus dem selben ästhetischen und professionellen blickwinkel sehen und beurteilen wird, hält der gesetzgeber fast immer dagegen, dass ein schutzbedürftiger jugendlicher das eben nicht kann. gerade piercings in dem bereich gelten nun mal als sexy und erregend.
das oben genannte beispiel aus wiki trifft deshalb fast ausschließlich im medizinischen bereich zu. dem künstlerischen auch, aber selbst da zoffen die leute sich gerne mal drüber, wann es noch kunst und wann provokation ist.

generell ist man in einer grauzone (mit starker tendenz zu einer jugendschutzverletzung), sobald man die primären geschlechtsteile abbildet.

du musst aber nicht zwangsweise einen anwalt aufsuchen.
es gibt extra für solche anfragen einen jugendschutzbeauftragten in jeder stadt oder dem bundesland, der dabei hilft so unsichere punkte einzuordnen und zu klären.

//edit: zu der diskussion davor, die ich jetzt erst gelesen habe: es ist nahezu egal, wie es in wiki oder gesetzbüchern steht. auch wenn man in jedem medizinischen buch oder der bravo was entsprechendes finden kann, wurde auch das zuvor überprüft und entsprechend freigegeben. in den seltensten fällen wird da auf einen vorabcheck verzichtet, um gefahr zu laufen, von aufgebrachten eltern eine reingewürgt zu bekommen.
entsprechende bilder sind nun mal nicht komplett durchgängig einzuordnen und bedürfen oftmals einer vorhergehenden entscheidung, ob das schon pornorgrafie ist, was man sieht, oder nicht.


Zuletzt bearbeitet von ExMD am So 02.05.2010 11:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.05.2010 12:38
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@ExMD: Respekt !
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Dr. Pröt

Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 02.05.2010 12:50
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ExMD hat geschrieben:
ich oute mich mal dazu, dass ich mal ein erotisches portal mitaufstellen musste.

Das ist ja schön und gut, aber hierbei geht es eben nicht um die Erfüllung sexueller Belange *bäh*

Zitat:
das oben genannte beispiel aus wiki trifft deshalb fast ausschließlich im medizinischen bereich zu.

Eben nicht, wissenschaftliche Schriften sind nämlich laut BGH komplett davon ausgenommen, folglich ist eine Definitionsprüfung in selbigen Fällen nicht nötig.


Und nochmal weils so schön war:
Zitat:
Definition der Pornografie durch den Bundesgerichtshof (BGH):

"Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt."
(BGH St 23,44; 37,55)

Selbiges trifft eindeutig nicht zu!
Und selbst wenn irgendein selbsternannter Moralpolizist den TE (oder dessen Kunden) vor den Kadi schleifen sollte, würde er in jeder Instanz recht bekommen (der TE, nicht der Moralapostel *zwinker* )

Und wer immer noch zweifelt, sollte einfach mal seinen Anwalt fragen *pah*

Edit:
Zitat:
Sowohl in der Rechtsprechung innerhalb der Bundesrepublik als auch in der Literatur zu diesem Thema besteht Einigkeit dahingehend, daß die Abbildung eines nackten menschlichen Körpers, seiner Genitalien oder des Geschlechtsverkehrs keine Pornografie darstellt. Es fehlen hier wesentliche Merkmale. Um von Pornografie sprechen zu können, müßte der unbekleidete Mensch in einer entsprechenden Stellung abgebildet oder das Bild so gestaltet sein, daß die Geschlechtsorgane in den Mittelpunkt treten und die Darstellung des Körpers sekundär erscheint (vgl. BGH 5 StR 153/78 ).


Und nochmal ein Nachtrag der Verständlichkeit halber:
Die Bilder müssen natürlich dementsprechend gemacht werden.
Soll heißen: Bei einem Klitorispiercing sollte eben nur das Piercing (und in dem Fall die Klitoris) sichtbar sein. Wenn das Modell breitbeinig vor der Kamera liegt, und man nach unten eben noch mehr sieht, als für die Veranschaulichung des Piercings nötig ist, dann bewegt man sich eben in der Grauzone und könnte sich Ärger einhandeln.


Zuletzt bearbeitet von Dr. Pröt am So 02.05.2010 13:00, insgesamt 4-mal bearbeitet
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