opa-rudi
Threadersteller
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Verfasst Mo 04.09.2006 15:43
Titel Rechte an Gestaltung aus früherem Arbeitsverhältnis |
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hallo forum,
folgender sachverhalt:
man arbeitet in einer firma in man etwas gestaltet hat. nun ist man selbstständig oder in einer anderen firma.
wie verhält es sich mit den rechten an diesen arbeiten. bleiben diese in der alten firma oder beim gestalter, bzw. kann man diese arbeit als referenz im neuen arbeitsverhältnis oder in der selbständigkeit nutzen.
ist der rechteverbleib bei einem arbeitsvertrag anders als bei einem ausbildungsvertrag?
vg
opa-rudi
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