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Account gelöscht
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Verfasst Di 27.01.2004 21:18
Titel Urheberrecht im Arbeitsverhältnis |
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glück auf,
kann mir jemand sagen wie es mit dem urhebrrecht im arbeitsverhältnis aussieht. wenn ich den arbeitgeber wechsel kann der vorhergehende nicht ohne weiteres meine gestaltungen nutzen (das weis ich) nur welche rechtliche grundlage hat man und wie sichere ich meine urhebrrechte? da im fall einer klage immer der kläger den beweis erbringen muss. da ich aber von arbeit keine digitalen entürfe mitnehmen kann (wird streng überwacht) und die zeichnugen sofort in irgendeiner schublade verschwinden. bin ich mir unsschlüssig wie ich mein recht erhalten und verteitigen kann.
weis wer was?
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mi 28.01.2004 09:40
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Imho liegt das Urheberrecht für geleistete Arbeiten für deine Firma, sofern nicht anders vereinbart, auch bei ihr. Das heißt du hast da erstmal gar nichts zu melden. Das kannst du nur verhindern, indem du explizit entsprechende Klauseln in deinen Vertrag einfügen lässt.
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Account gelöscht
Threadersteller
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Verfasst Mi 28.01.2004 10:12
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Ne Ne ... so ist das nicht ganz richtig.
Mein Gehalt ist eine laut Gesetz eine Stillschweigende Vereinbarung" über die Nutzungsrechte. Diese erlöschen allerdings mit einer Kündigung. Bei jeder weiteren Nutzung muss der Arbeitgeber den Namen des Gestalter nennen. Wenn aus der geleisteten Arbeit ein finanzieller Vorteil ausgeht, (z.B. ein Logo wird für einen Verein gestaltet und verkauft wird es an einen Konzern der risige Kampagnen macht) kann vorm Arbeitsgericht und/oder zivielrecht geklagt werden (Finanzausgleich).
Soweit habe ich das Gesetz gelesen.
Die Frage ist nur, wie man am günstigsten die Rechte nachweist, dh. auch in der Agentur sichert. um später im gericht beweise zu haben.
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Waschbequen
Account gelöscht Threadersteller
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Verfasst Mi 28.01.2004 10:13
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Das Gesetz zeigst du mir bitte mal...
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Account gelöscht
Threadersteller
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Verfasst Mi 28.01.2004 10:18
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Wenns das nur ist.
http://www.medien-law.de/ref_ss03/urheb-arb_26-05.pdf
hier findest du eine Interpretation (Und das MedienGesetz bzw. Urheberrecht) findest du im original mit sicherheit auch im netz... da ich einen link gerade nicht finde (bin auf arbeit)
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twiety
Dabei seit: 28.10.2003
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Alter: 42
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Verfasst Mi 28.01.2004 10:44
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also, meiner meinung nach überträgst du - auch laut diesem text - mit erhalt deines gehaltes die nutzungsrechte.
den punkt mit "erlöschen bei kündigung" kann ich dem text nicht so wirklich entnehmen, auch nicht, dass dein name fortan bei veröffentlichung zu nennen ist.
"Neben dem Urheberrecht hat der Arbeitnehmer allerdings auch die Pflicht zur unentgeltlichen Übertragung eines Nutzungsrechtes an den Arbeitgeber, wenn dies entweder im Arbeitsvertrag vereinbart ist oder, unabhängig davon, dem Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses entspricht."
die Sache mit dem beispielhaften Logo, dass Du für jemand entwirfst, aber im nachhinein wird es gewinnbringend an jemand ganz anderes verkauft - da könntest du u.U. ne Chance haben. Aber ansonsten... sehe ich eher schwarz für Dein vorhaben. Habe auch noch nie davon gehört, dass das so funkltioniert, wie Du Dir das vorstellst.
Laß' mich aber auch gerne eines besseren belehren
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Account gelöscht
Threadersteller
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Verfasst Mi 28.01.2004 10:58
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Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnis erlischt ja die möglichkeit Geld für die Leistung zu erhalten. Aus dem Urheberrecht ergiebt sich, das auch Geistiges Eigentum auch Erhalten belibt.
Wie du schon erkannt hast, überträgt man stillschweigend ein Nutzungsrecht... im Gegenzug erhält man Gehalt! Stimmts?
Ich bitte festzuhalten, das ich als Arbeitnehmer ein NUTZUNGSRECHT erteile... ICH HABE ES NICHT VERKAUFT <-- das geht auch aus dem Text hervor. <-- Geistiges Eigentum
Wenn ich aber kein Arbeitsverhältnis mehr mit dem habe, dem ich das Nutzungsrecht (-->abgegolten durch Gehalt) erteilte, erlischt logischerweise auch das Nutzungsrecht.
Eigentümer bin eigendlich noch immer ich! Die Frage ist in welchem Umfang?
Und wie sieht es mit Entwürfen aus, die nicht zu Umsetzung gekommen sind? Wenn diser nach Beendigung des Arbeitsverhältnises umgesetz wird? Die gestaltung ist doch noch immer ein Entwurf von mir... das heißt eine Beteiligung (mindestens im Impressum) sollte mir sicher sein.
*grübel*
Auf jeden Fall sollte man mit dem neuen Arbeitgeber eine Vereinbahrung treffen, die eine Unterstützung im Rechtsstreit sichert (Urheberrecht ist Zivielrecht) und damit sehr teuer. Doch eine andere Agentur wird sich bei guten Gewinnchacen nicht die möglichkeit nehmen lassen eine andere platt zu machen. Oder?
ps. nicht das ich das wöllte, aber man hat schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen.
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 28.01.2004 11:37
Titel
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J.Steed hat geschrieben: | Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnis erlischt ja die möglichkeit Geld für die Leistung zu erhalten. |
Richtig. Das Gehalt zähl für alle Leistungen die du bis zum Zeitpunkt des Verlassens der Firma erbracht hast. Also alle Projekte die Du im Rahmen Deines Arbeitsvertrages geschaffen hast fallen somit darunter und gelten als abgegolten.
J.Steed hat geschrieben: |
Aus dem Urheberrecht ergiebt sich, das auch Geistiges Eigentum auch Erhalten belibt.
Wie du schon erkannt hast, überträgt man stillschweigend ein Nutzungsrecht... im Gegenzug erhält man Gehalt! Stimmts?
Ich bitte festzuhalten, das ich als Arbeitnehmer ein NUTZUNGSRECHT erteile... ICH HABE ES NICHT VERKAUFT <-- das geht auch aus dem Text hervor. <-- Geistiges Eigentum
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Auch richtig - aber Du räumst ein zeitlich unbegrenzes Nutzungsrecht ein, weil das ganze vertragslich nicht ander geregelt wurde. Hast Du mit deinem Chef einen Vertrag in dem steht das dieses Logo nur 5 Jahre benutzt werden darf ist das was anderen. Aber das dürft in den meisten Fällen nicht so sein.
J.Steed hat geschrieben: |
Eigentümer bin eigendlich noch immer ich! Die Frage ist in welchem Umfang?
Und wie sieht es mit Entwürfen aus, die nicht zu Umsetzung gekommen sind? Wenn diser nach Beendigung des Arbeitsverhältnises umgesetz wird? Die gestaltung ist doch noch immer ein Entwurf von mir... das heißt eine Beteiligung (mindestens im Impressum) sollte mir sicher sein.
*grübel*
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Eigentümer ist nicht das richtige. Du bist Urheber des Werkes. Aber ohne den Kunden der Agentur für die Du das Logo gemacht hast wäre diese Gestaltung nei entstanden. wenn du etwas kaufst (z.b. software) dann bist du als käufer der eigentümer, hast aber nur nutzungsrechte die dir vom urheber (dem hersteller oder eben dessen mitarbeiter) eingeräumt werden. d.h. du darfst das produkt nich vervielfältigen o.ä.
Genaueres kann aber nur ein wirklicher Rechtsexperte oder Anwalt sagen denke ich. Meine Aussagen stützen sich natürlich auch nur auf die Interpretation des Urherberrechtsgesetztes.
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Mi 28.01.2004 11:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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