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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 07:15 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Arbeiten aus Arbeitsverhältnis im Portfolio veröffentlichen? vom 12.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Arbeiten aus Arbeitsverhältnis im Portfolio veröffentlichen?
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Kai.S
Threadersteller

Dabei seit: 20.12.2005
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.11.2007 11:32
Titel

Arbeiten aus Arbeitsverhältnis im Portfolio veröffentlichen?

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Hi Leute,

leider hat die Suche nix ergeben, das hat aber bestimmt hier schonmal jemand gefragt:

Darf ich Arbeiten die ich in einem Ausbildungs- bzw. Angestelltenverhältnis erstellt habe,
ohne ausdrückliche Genehmigung in mein privates Portfolio stellen,
oder bei Bewerbungen per Passwort-Schutz zeigen,
oder als Referenz-PDF mitschicken?

Kann mein Arbeitgeber das generell verweigern/verhindern?

Danke für eure Hilfe!
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emil2.0
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 12.11.2007 11:34
Titel

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Lass es dir genehmigen. Sicher ist sicher.
Sobald du in Auftrag arbeitest, liegen die Nutzungsrechte nicht bei dir sondern bei deinem Arbeitgeber.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 12.11.2007 11:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
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c_writer
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 12.11.2007 13:02
Titel

Re: Arbeiten aus Arbeitsverhältnis im Portfolio veröffentlic

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Kai.S hat geschrieben:
Hi Leute,

leider hat die Suche nix ergeben, das hat aber bestimmt hier schonmal jemand gefragt:


Ja, mehrfach, z.B.

http://www.mediengestalter.info/forum/41/referenz-veroeffentlichen-rechtlich-unbedenklich-74980-1.html?highlight=referenzen+online+nutzungsrechte

c_writer
 
Kai.S
Threadersteller

Dabei seit: 20.12.2005
Ort: München
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.11.2007 13:17
Titel

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Danke Lächel
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.11.2007 13:44
Titel

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evil2.0 hat geschrieben:
Lass es dir genehmigen. Sicher ist sicher.
Sobald du in Auftrag arbeitest, liegen die Nutzungsrechte nicht bei dir sondern bei deinem Arbeitgeber.


Muss man nicht auch zusätzlich zum Arbeitgeber auch die Firmen fragen für die Gestaltet wurde oder reicht es echt den Arbeitgeber zu fragen?
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 12.11.2007 14:06
Titel

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maily hat geschrieben:
evil2.0 hat geschrieben:
Lass es dir genehmigen. Sicher ist sicher.
Sobald du in Auftrag arbeitest, liegen die Nutzungsrechte nicht bei dir sondern bei deinem Arbeitgeber.


Muss man nicht auch zusätzlich zum Arbeitgeber auch die Firmen fragen für die Gestaltet wurde oder reicht es echt den Arbeitgeber zu fragen?


naja normalerweise sollte es reichen, den arbeitgeber zu fragen. kommt natürlich auf die nutzungsrechte an die der endkunde erworben hat. aber im zweifelsfall verbietet dir dann der arbeitgeber bei solchen kunden schon die nennung. einige agenturen isses ja eher unrecht, das dann irgendwelche azubis im portfolio stehen haben, das sie schon für bmw ganze webseiten geklopft haben (ma überspitzt ausgedrückt).
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