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Thema: [Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden vom 16.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden
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voodoo_23

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Verfasst Fr 24.03.2006 12:00
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Wobei man streng genommen auch bei einer selbstgemachten Karte geistiges Eigentum von anderen nutzt. Schließlich legt man ja irgendeine Karte zugrunde, wenn man eine bastelt. Wenn da mal einer fragen sollte, würde ich sagen: Was wollt ihr? * Keine Ahnung... * Ich kenn die Gegend halt und hab sie aus dem Kopf gezeichnet... *ha ha*

Übrigens ist es eine Selbstverständlichkeit, den Kunden darauf hinzuweisen, daß er nicht einfach einen Stadtplan kopieren darf, um ihn dann zu veröffentlichen. Dieses Mimimum an Beratung gehört schon dazu, wenn man professionell abeitet. Schließlich kannst du nicht erwarten, daß Gebrauchtwagenhändler Kötel in Kleinwülferode auch nur einen Schimmer von Nutzungs- und Urheberrecht hat. Es ist dein Job, ihn in diesen Dingen zu betreuen und ihm eine exklusiv angefertigte Karte zu empfehlen (die du dir dann natürlich zusätzlich vergüten läßt).

Eine zweite Selbstverständlichkeit: Der Kunde entlastet einen von jegelicher Haftung für den Inhalt (Bild und Text). Das tut er automatisch mit der Akzeptanz der AGBs, in denen das hoffentlich drinsteht. Wenn nicht, sollte man ihn ein entsprechendes Schriftstück unterschreiben lassen.

Wenn beide Selbstverständlichkeiten fehlen, ist es eine üble Mischung!

Gruß, Voodoo
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zeitgeisty

Dabei seit: 20.02.2002
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Verfasst Fr 24.03.2006 12:12
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bara.munchies hat geschrieben:
Das ist fubak.


Du meintest sicher fubar. Aber auch das passt hier nicht *zwinker*

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der Designer/Programmierer für das einstellen von Inhalten, die er geliefert bekommt verantwortlich gemacht werden kann. Da müsste ja jeder Webdesigner z.B. erstmal die Bildrechte des vorliegenden Materials checken um sicher zu gehen...

Auch von mir der Rat: Anwalt.


Zuletzt bearbeitet von zeitgeisty am Do 27.04.2006 09:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Leader_of_Darkness

Dabei seit: 27.04.2006
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Verfasst Do 27.04.2006 00:40
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Hallo erst mal bin neu hier, was Ähnliches läuft bei mir auch gerade.
Habe einen Kunden in 2003/2004 eine Webseite erstellt, und er hat jetzt auch Ärger mit bekannten Anwälten bekommen.
Da er sein Gaststättengewerbe aufgibt hat der dehnen versichert das bei Ihm nichts mehr zu holen ist!
Jetzt versuchen die sich an mir weil ich die Seite erstellt habe.

Auf meiner Webseite habe ich in den AGP' stehen:

#######

Mit Zustandekommen einer Geschäftsbeziehung zwischen Auftraggeber und der Firma ******* Dienstleistungen gelten für beide Parteien nachfolgende "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und werden mit Auftragszuteilung durch den Auftraggeber anerkannt.

1. Der Auftraggeber ist für die Inhalte seiner Seite verantwortlich und garantiert, daß alle Inhalte frei von Rechten Dritter sind, er also alleiniger Inhaber aller dargebotenen Inhalte ist.
Der Auftraggeber stellt die Firma ******* Dienstleistungen von allen Ansprüchen Dritter frei. Die Firma ******* Dienstleistungen unterliegt hier keiner Überprüfungspflicht.

2. Der Auftraggeber darf mit der Form, dem Inhalt oder dem Zweck seiner Internetseiten nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen.

Dazu gehört im Besonderen die Verletzung der Menschenwürde. Die Firma ******* Dienstleistungen ist nicht verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der Internetseite/n des Auftraggebers und Links zu externen Seiten vorzunehmen.
#######

Was ist davon zu halten, er hat bevor ich Ihm die Seite gestaltet habe einen Teilauftritt auf der Gemeideeigenen Webseite gehabt und mir Bilder und Daten zur Verfügung gestellt. Ledigtlich die Bilder in und um die Gaststätte stammen von meiner DigiCam. Wie schon gesagt habe ich auch schon in Bezug auf diese Gaststätte von Ihm
des längeren nichts mehr gehört. Erst als er mich angerufen hat das er Probleme wegen der Karte auf seiner Webseite hat.
Habe die Ihm auch gleich vom Netz genommen und nur eine schriftliche Beschreibung dort plaziert!

Gruß
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
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Verfasst Do 27.04.2006 10:03
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voodoo_23 hat geschrieben:
Wobei man streng genommen auch bei einer selbstgemachten Karte geistiges Eigentum von anderen nutzt. Schließlich legt man ja irgendeine Karte zugrunde, wenn man eine bastelt.


Eben, irgendeine Karte. Woher soll z. B. Falk wissen, ob ich ihre oder die eines anderen Verlags als Vorlage genommen habe. Ich glaube, in diesem Punkt muss man sich keine Sorgen machen.
Ansonsten aber die Anfahrskizzen und Karten IMMER selber basteln. Die sehen dann besser aus, sind aufs wesentliche reduziert und passen farblich und typographisch zum Rest der Gestaltung.
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 10:07
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SL-Design hat geschrieben:
voodoo_23 hat geschrieben:
Wobei man streng genommen auch bei einer selbstgemachten Karte geistiges Eigentum von anderen nutzt. Schließlich legt man ja irgendeine Karte zugrunde, wenn man eine bastelt.


Eben, irgendeine Karte. Woher soll z. B. Falk wissen, ob ich ihre oder die eines anderen Verlags als Vorlage genommen habe. Ich glaube, in diesem Punkt muss man sich keine Sorgen machen.
Ansonsten aber die Anfahrskizzen und Karten IMMER selber basteln. Die sehen dann besser aus, sind aufs wesentliche reduziert und passen farblich und typographisch zum Rest der Gestaltung.


mit ein wenig glück hat man aber auch kartenmaterial von der stadt zur verfügung gestellt bekommen, das man verwenden darf. und das kann man dann ja auch nachzeichnen *zwinker*

@leader_of_darkness: für mich als jura-laien bist du da eigentlich raus aus dem schneider... aber ganz sicher kann ich dir das auch nicht sagen...
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 10:31
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SL-Design hat geschrieben:
voodoo_23 hat geschrieben:
Wobei man streng genommen auch bei einer selbstgemachten Karte geistiges Eigentum von anderen nutzt. Schließlich legt man ja irgendeine Karte zugrunde, wenn man eine bastelt.


Eben, irgendeine Karte. Woher soll z. B. Falk wissen, ob ich ihre oder die eines anderen Verlags als Vorlage genommen habe. Ich glaube, in diesem Punkt muss man sich keine Sorgen machen.


Doch muss man - es ist moeglich zu sagen ob es eine Vorlage gab und das ziemlich eindeutig. Es gibt einige Moeglichkeiten seine Daten zu schuetzen. Genau so wie es moeglich ist, wenn jemand ein Telefonbuch abtippt zu sagen, das er es abgetippt hat und nicht die Daten selbst erfasst hat.

SL-Design hat geschrieben:
Ansonsten aber die Anfahrskizzen und Karten IMMER selber basteln. Die sehen dann besser aus, sind aufs wesentliche reduziert und passen farblich und typographisch zum Rest der Gestaltung.


*Thumbs up!* Guckt euch die Strassenplaene der anderen an und zeichnet grob nach. Macht das so und ihr kriegt nie so ein nettes Schreiben.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 27.04.2006 10:32, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
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Verfasst Do 27.04.2006 10:52
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also grundsätzlich ist der kunde selbst für die inhalte seiner webseite verantwortlich. d.h. er muss auch die kosten für die abmahnung erstmal zahlen. wenn ich nen gebrauchtwagen kaufe, und da fehlt der verbandskasten, kann ich den strafzettel auch nich einfach ans autohaus weiter reichen. unwissenheit schützt vor strafe nicht heißt es immer so schön.

was der kunde nun wohl versuchen wird, ist sich die kohle von deine kumpel wieder zu holen. da gibts dann wohl nur 2 möglichkeiten. entweder er einigt sich irgendwie gütlich mit dem kunden oder das ganze geht eben über anwälte bis hin zum gericht. was natürlich hilft sind ausschlussklauseln im auftrag oder agb. ich schreibe z.b. auf alle meine aufträge, das der kunde für geliefertes material und die entsprechenden lizenz- und nutzungsrechte verantwortlich ist. wenn das nicht vorhanden ist, steht halt aussage gegen aussage. was dann unterm strich ein richter entscheidet kann ich auch nicht sagen...
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 11:09
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
......unwissenheit schützt vor strafe nicht heißt es immer so schön. ....


Man kann es noch präziser formulieren: Dummheit kostet..


Zuletzt bearbeitet von Mac am Do 27.04.2006 11:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
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