Autor |
Nachricht |
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:03
Titel
|
|
|
Diesel hat geschrieben: | Auf eine erste Abmahnung muss man glaube ich nicht gleich zahlen.
Erstmal alles rausnehmen, was diesen Ärger verursacht hat.
Mitteilung an den RA, dass die Bilder draussen sind.
Für geliefertes Material haftet in der Regel der Lieferant (Kunde),
aber dennoch muss es so in den AGB's des Webdesigner stehen,
um hier aussen vor zu sein.
Gruss Diesel |
Ich-glaube wohnt in der Ich-weiß-nicht-Straße
Natürlich erst mal alles rausnehmen. Aber das schafft den offenen Betrag nicht aus der Welt.
Wenn dein Kumpel im Auftrag stehen hat, dass der Kunde das Material stellt, dann ist das schon mal die halbe Miete. aber wie gesagt, die Forderung geht ja gegen den Kunden. Also muss der sich auch erstmal um die Abmahnung kümmern. Dein Kumpel muss sich nur gegen den Kunden wehren. Und dazu sollte er nochmal Vetrag und AGB lesen.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 16.03.2006 17:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|
|
|
|
Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:04
Titel
|
|
|
Diesel hat geschrieben: | cyanamide hat geschrieben: |
Es ist davon auszugehen, dass der Anwalt, der die
Abmahnung geschrieben hat, trotzdem sein Geld
sehen will - zudem werden Nutzungsgebühren
sicherlich trotzdem rückwirkend berechnet. |
Ja, das sind all die Anwälte, die nicht besseres zu tun haben.
Ein 4-stelliger Betrag scheint mir sehr unangemessen.
Parallel hierzu würde ich auch mal den Verlag anschreiben,
was er als Honorar dafür haben möchte, falls die Karte veröffentlicht wird. |
Entschuldigung - hier geht es um die Missachtung geistigen Eigentums.
Wenn ich z.B. von map.de oder anderen einen Plan auf meine Seite packe und
dafür nicht löhne, dann kostet das zu Recht eine Abmahnung.
Und bei der ersten Abmahnung, anzunehmen, dass man da nicht zahlen muss,
was für en Blödsinn - lieber mal die Klappe halten.
|
|
|
|
|
Anzeige
|
|
|
Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:15
Titel
|
|
|
MacCon hat geschrieben: |
Entschuldigung - hier geht es um die Missachtung geistigen Eigentums.
Wenn ich z.B. von map.de oder anderen einen Plan auf meine Seite packe und
dafür nicht löhne, dann kostet das zu Recht eine Abmahnung.
|
Nun, mit geistigem Eigentum haben wir ja irgendwie alle zu tun und wenn ich einen Stadtplan von Falk kaufe, dann kostet der so um die 7,- Euro und ich habe die Nutzungsrechte damit ein Leben lang erworben. Natürlich darf ich das so noch nicht als Ausschnitt ins Netzt stellen und muss neu mit dem Verlag verhandeln. Vielleicht nimmt er 100 Euro für die Nutzung im Netz (keine Ahnung), aber diese Droherei mit 4-stelligen Summen scheint mir irgendwie weit übertrieben. Fraglich wäre auch noch ob dieser Anwalt überhaupt einen Auftrag von dem Verlag hat, oder ob hier jeder nach belieben abkassieren darf. Dies gebe ich nur zu bedenken.
Gruss Diesel
|
|
|
|
|
cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:18
Titel
|
|
|
nein, diese 4-stelligen summen sind durchaus legitim.
je nach nutzung und verhalten nach der abmahnung
könnte das auch 5-stellig werden...
|
|
|
|
|
Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:22
Titel
|
|
|
cyanamide hat geschrieben: | nein, diese 4-stelligen summen sind durchaus legitim.
je nach nutzung und verhalten nach der abmahnung
könnte das auch 5-stellig werden... |
OK, dann studiere ich jetzt Jura. Dann ist wenigstens die Rente gesichert.
|
|
|
|
|
cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:23
Titel
|
|
|
jo, viel spaß du
|
|
|
|
|
Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:24
Titel
|
|
|
Diesel hat geschrieben: | cyanamide hat geschrieben: | nein, diese 4-stelligen summen sind durchaus legitim.
je nach nutzung und verhalten nach der abmahnung
könnte das auch 5-stellig werden... |
OK, dann studiere ich jetzt Jura. Dann ist wenigstens die Rente gesichert. |
Würde ich mir überlegen. Guter Freund ist Anwalt in ner großen kanzlei.
Arbeitszeiten lt. vertrag: 9:00 - 20:00 Uhr. Ohne Überstunden.
|
|
|
|
|
Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht:
|
Verfasst Do 16.03.2006 17:28
Titel
|
|
|
Diesel hat geschrieben: | MacCon hat geschrieben: |
Entschuldigung - hier geht es um die Missachtung geistigen Eigentums.
Wenn ich z.B. von map.de oder anderen einen Plan auf meine Seite packe und
dafür nicht löhne, dann kostet das zu Recht eine Abmahnung.
|
Nun, mit geistigem Eigentum haben wir ja irgendwie alle zu tun und wenn ich einen Stadtplan von Falk kaufe, dann kostet der so um die 7,- Euro und ich habe die Nutzungsrechte damit ein Leben lang erworben. Natürlich darf ich das so noch nicht als Ausschnitt ins Netzt stellen und muss neu mit dem Verlag verhandeln. Vielleicht nimmt er 100 Euro für die Nutzung im Netz (keine Ahnung), aber diese Droherei mit 4-stelligen Summen scheint mir irgendwie weit übertrieben. Fraglich wäre auch noch ob dieser Anwalt überhaupt einen Auftrag von dem Verlag hat, oder ob hier jeder nach belieben abkassieren darf. Dies gebe ich nur zu bedenken.
Gruss Diesel |
Dann schau doch mal bei
http://stadtplan.koeln.de/map.asp
was für einen Ausschnitt zu berappen ist.
|
|
|
|
|
|
|
|
Ähnliche Themen |
[Recht] Nachmalen von Stadtplan legal?
[Recht] Seite kopiert Inhalte
[Recht] Webdesign darf kopiert werden?!
Druck im Auftrag des Kunden: Als was verbuchen?
[Recht] Scans von Prospekten im Netz / Forum illegal ?
[Recht] Geld vom Ex-Chef und der alte Auftrag
|
|