ska.ndal
Threadersteller
Dabei seit: 09.03.2006
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Verfasst Sa 05.08.2006 19:46
Titel [Recht] Nachmalen von Stadtplan legal? |
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hallo,
ich mache für jemand ein prospekt und da male ich mit freehand eine karte von der gegend aus einem atlas oder so ab.
darf man einfach so eine karte abmalen, oder gibt es da rechtliche probleme (abgesehen davon, dass es einem eigentl garnciht nachgewiesen werden kann)??
danke schonmal, ska.ndal
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 08.08.2006 11:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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KleinSchlaffi
Dabei seit: 04.08.2006
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Verfasst So 06.08.2006 13:41
Titel
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Grundsätzlich ist das Nachsetzen vorhandener Kartenmaterialien nicht erlaubt. Es gibt jedoch eine Grauzone, die besagt, dass eine abstrakte Darstellung einer räumlichen Umgebung, ähnlich eines Stadtplanes oder Landkarte, erlaubt ist.
Richter entscheiden in ihrem Urteil, nachdem so viele Webseiteninhaber und Unternehmen die Anfahrtswege mit Kartenauszügen gestalten hatten, dass die direkte Übernahme verboten sei und der Gestalter gegen das bestehende Urheberrechtsgesetzt verstoßen habe.
In anderen Fällen wurde bestätigt, dass das Skizzieren und die farbliche Gestaltung eines Gebietes oder öffentlicher Raum, keinerlei Merkmal eines Plagiates beinhaltet. Straßennamen, Ortbezeichnungen und öffentliche Plätze können auf solchen abstrakten Darstellungen, ähnlich dem bestehenden Kartenmaterial, verwendet und punktgenau angebracht werden, da es als Orientierungshilfe anzusehen sei.
Nicht verwendet werden darf, die genaue Kennzeichnung von Unternehmen, die an den Standorten vertreten sind. Als Beispiele wurden genannt, die Tankstellen und Fast Food Ketten. Sollte ein Gestalter Unternehmenskennzeichnungen verwenden, so gilt das UWG, mit Ausnahme einer vertraglichen Reglung beider Parteien.
Handelt der Gestalter als Auftragnehmer, mit der Maßgabe einen Kartenausschnitt zu verwenden, ohne das eine Nutzungslizenz vorliegt, so handelt der ausführende Gestalter auf eigenes Risiko und steht somit direkt in der Haftung.
Ändert der Auftraggeber eine abstrakte Darstellung nachträglich durch ein Original oder einen entsprechenden Kartenauszug, so gilt der Nachweis des Erstwerkes für die ordnungemäße Ausarbeitung der abstrakten Darstellung, im Sinne der recht- und ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages.
Kommt es zu nachträglichen Urheberrechtsverletzungen, so ist der Auftraggeber in der Pflicht und Verantwortung, insbesondere bei Abmahnung und dem letztendlichen Rechtsstreit nach UWG.
Warum UWG?
Bei Bedarf gebe ich auch dazu sach- und fachlichen Kommentar ab.
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