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Thema: [Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden vom 16.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden
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LiThiUm-FX
Threadersteller

Dabei seit: 03.11.2005
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Verfasst Do 16.03.2006 15:30
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[Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden

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hi !
weil es wirklich wichtig und dringend ist, schreib ich direkt ohne die suchfunktion herzunehmen:

ein kumpel hat ein kleines unternehmen in dem er websites gestaltet und programmiert.
sein kunde hat ein schreiben von nem rechtsanwalt bekommen dass er einen 4 stelligen betrag zahlen muss weil er anfahrtspläne von irgendeiner map seite verwendet hat.
mein kumpel hat die pläne vom kunden bekommen und sie, ohne sich zu informieren ob diese lizenzfrei sind oder nicht (warum auch wenn sie vom kunden gestellt wurden) in die seite mit eingebaut.
der kunde will nun ihn dafür verantwortlich machen und ihn zahlen lassen.

....was soll er jetzt machen bzw. kommt man aus sowas irgendwie raus ?

....vielen vielen dank schonmal im voraus !


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 17.03.2006 14:02, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 15:35
Titel

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er sollte sich an seinen anwalt wenden, das ist das schnellste und sicherste.
die abmahnung ist ja scheinbar berechtigt, aber inhaltlich verantwortlich müsste eigentlich der kunde sein und nicht dein kumpel. aber wie gesagt: ab zum anwalt.
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Diesel
Gesperrt

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Verfasst Do 16.03.2006 15:53
Titel

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Auf eine erste Abmahnung muss man glaube ich nicht gleich zahlen.
Erstmal alles rausnehmen, was diesen Ärger verursacht hat.
Mitteilung an den RA, dass die Bilder draussen sind.

Für geliefertes Material haftet in der Regel der Lieferant (Kunde),
aber dennoch muss es so in den AGB's des Webdesigner stehen,
um hier aussen vor zu sein.

Gruss Diesel
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.03.2006 16:01
Titel

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Diesel hat geschrieben:
Auf eine erste Abmahnung muss man glaube ich nicht gleich zahlen.
Erstmal alles rausnehmen, was diesen Ärger verursacht hat.
Mitteilung an den RA, dass die Bilder draussen sind.

Es ist davon auszugehen, dass der Anwalt, der die
Abmahnung geschrieben hat, trotzdem sein Geld
sehen will - zudem werden Nutzungsgebühren
sicherlich trotzdem rückwirkend berechnet.
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 16:11
Titel

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cyanamide hat geschrieben:

Es ist davon auszugehen, dass der Anwalt, der die
Abmahnung geschrieben hat, trotzdem sein Geld
sehen will - zudem werden Nutzungsgebühren
sicherlich trotzdem rückwirkend berechnet.


Ja, das sind all die Anwälte, die nicht besseres zu tun haben.
Ein 4-stelliger Betrag scheint mir sehr unangemessen.

Parallel hierzu würde ich auch mal den Verlag anschreiben,
was er als Honorar dafür haben möchte, falls die Karte veröffentlicht wird.
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 16.03.2006 16:16
Titel

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Leider gibt es Anwärlt, die nichts besseres zu tun haben...

Ich erinnere mich da an einen, den hier sicherlich 95% kennen *zwinker*
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Diesel
Gesperrt

Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 16:20
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist genau der Unterschied zu unserer Branche.
Die suchen nur vor lauter Langerweile im Internet rum um irgendwo kassieren zu können,
während unsereins oft viel Arbeit investiert und trotzdem manchmal leer ausgeht.

Stichwort PITCH

Gruss Diesel
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bara.munchies

Dabei seit: 13.03.2006
Ort: Köln
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 16.03.2006 16:48
Titel

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Zitat:
Auf eine erste Abmahnung muss man glaube ich nicht gleich zahlen.


Das ist fubak.
Das ist nicht gleichzusetzen mit nem Arbeitsvertrag.
Wenn man nicht reagiert kommts ganz dicke....
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