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Thema: [Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden vom 16.03.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 11:59
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Mischpult hat geschrieben:
Doch muss man - es ist moeglich zu sagen ob es eine Vorlage gab und das ziemlich eindeutig. Es gibt einige Moeglichkeiten seine Daten zu schuetzen.


Welche denn bei einem Stadplan?
Bei dieser Anfahrskizze habe ich als Vorlage einen regulären Stadtplan benutzt. Ich habe ihn eingescannt, in Freehand geladen, fixiert und dann nachgezeichnet und alles auf die Bedürfnisse des Flyers, in dem er erscheint, reduziert.




Erkläre mir mal, wie man nun feststellen soll, ob meine Vorlage von z.B. Falk oder einem anderen Verlag stammt?
Sogesehen dürfte ich mir kein Foto vom Eiffelturm bei google runterladen um davon eine Federzeichnung zu machen.


Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Do 27.04.2006 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 12:51
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SL-Design hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Doch muss man - es ist moeglich zu sagen ob es eine Vorlage gab und das ziemlich eindeutig. Es gibt einige Moeglichkeiten seine Daten zu schuetzen.


Welche denn bei einem Stadplan?


Mal davon ab das ich das Bild jetzt nicht sehen kann - (falsche Verlinkung ?)
duerfte ich mich leider nicht ueber die Moeglichkeiten austauschen, da ich auf der anderen Seite sitze und als Arbeitgeber ein Unternehmen habe, das die Rechte an einigen dieser Stadtplaene hat - Sorry -

SL-Design hat geschrieben:

Bei dieser Anfahrskizze habe ich als Vorlage einen regulären Stadtplan benutzt. Ich habe ihn eingescannt, in Freehand geladen, fixiert und dann nachgezeichnet und alles auf die Bedürfnisse des Flyers, in dem er erscheint, reduziert.
Erkläre mir mal, wie man nun feststellen soll, ob meine Vorlage von z.B. Falk oder einem anderen Verlag stammt?


Das ist immer mein Lieblingswort in Zusammenhang mit Stadtplaenen. Wenn wirklich nur die Hauptstrassen und die Nebenstrasse reduziert und stilisiert uebernommen worden sind, wird sicher niemand auf die Idee kommen den Ersteller dieses "Stadtplans" abzumahnen. Die Abmahnungen richten sich meistens nur gegen komplette 1:1 Uebernahme der Stadtplaene auf fremde Medien.

SL-Design hat geschrieben:
Sogesehen dürfte ich mir kein Foto vom Eiffelturm bei google runterladen um davon eine Federzeichnung zu machen.


Das ist teilweise korrekt. Wenn die schoepferische Leistung in dem Fall des Nachzeichnens nicht hoch genug ist (dies kann/darf nur ein Richter einschaetzen) so wirst Du wohl wegen Verletzung der Urheberrechte schuldig gesprochen werden.

Bei den Stadtplaenen kommt noch hinzu das dort ja auch teure Daten kopiert werden, falls ein Massstab mitkopiert wird und im Bild angezeigt wird. Stichwort "Geodaten"


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 27.04.2006 12:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 13:40
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Mischpult hat geschrieben:
Mal davon ab das ich das Bild jetzt nicht sehen kann - (falsche Verlinkung ?)

Ich kann ihn sehen. Vielleicht war imgageShack kurz down.
Mischpult hat geschrieben:
duerfte ich mich leider nicht ueber die Moeglichkeiten austauschen, da ich auf der anderen Seite sitze und als Arbeitgeber ein Unternehmen habe, das die Rechte an einigen dieser Stadtplaene hat - Sorry -

Ok. Lächel
Mischpult hat geschrieben:
...Wenn wirklich nur die Hauptstrassen und die Nebenstrasse reduziert und stilisiert uebernommen worden sind, wird sicher niemand auf die Idee kommen den Ersteller dieses "Stadtplans" abzumahnen. Die Abmahnungen richten sich meistens nur gegen komplette 1:1 Uebernahme der Stadtplaene auf fremde Medien.

Das ist mir klar und dann ist eine Abmahnung ja auch korrekt. Ich meine eben, dass man bei einem Nachbau wie meinem doch nicht mehr erkennen kann, ob meine Vorlage dafür nun von Falk oder einem anderen Verlag ist. Sicherlich "nutze" ich die Vorarbeit des Stadplan-Verlages für meine Illustration, da ich ja die Grössenverhältnisse und Längen der Strassen und Häuserblocks nicht aus dem Kopf kenne, aber für eine Abmahnung wäre das etwas dürftig. Wie sollte man eben herausfinden, welcher Stadtplan nun als Vorlage diente?
Mischpult hat geschrieben:
Wenn die schoepferische Leistung in dem Fall des Nachzeichnens nicht hoch genug ist (dies kann/darf nur ein Richter einschaetzen) so wirst Du wohl wegen Verletzung der Urheberrechte schuldig gesprochen werden.

Was bleibt denn übrig, wenn ich von einem ergoogelten Eiffelturm-Foto eine Federzeichnung mache? Die Perspektive.
Wohl etwas wenig, um vom Urheber des Fotos abgemahnt zu werden. Zwischen Foto und Federzeichnung ist nun mal ein gewaltiger Unterschied. Ebenso zwischen Falk-Stadtplan und einem im Freehand nachgebauten, verändertem und reduziertem Plan.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 14:00
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SL-Design hat geschrieben:
Ich meine eben, dass man bei einem Nachbau wie meinem doch nicht mehr erkennen kann, ob meine Vorlage dafür nun von Falk oder einem anderen Verlag ist. Sicherlich "nutze" ich die Vorarbeit des Stadplan-Verlages für meine Illustration, da ich ja die Grössenverhältnisse und Längen der Strassen und Häuserblocks nicht aus dem Kopf kenne, aber für eine Abmahnung wäre das etwas dürftig. Wie sollte man eben herausfinden, welcher Stadtplan nun als Vorlage diente?


Welcher Plan nun kopiert worden ist ob Falk, Stadtplan.net, Teleatlas etc. laesst sich halt nur von dem eigentlichen Inhaber sagen. Falk kann nur sagen: "ja unser Plan ist genutzt worden" bzw. "nein unser Plan ist nicht genutzt worden". Aber halt nicht von welchem anderen Anbieter der Plan kommt.

Dazu das ne Abmahnung hier duerftig waere, kann und moechte ich aus oben bekannten Gruenden leider nichts zu sagen. Es ist nun mal ein "Fremdnutzung von Daten", die nicht durch Dich erhoben und verarbeitet worden sind, sondern in diesem Fall nur weitergenutzt wurden.

SL-Design hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Wenn die schoepferische Leistung in dem Fall des Nachzeichnens nicht hoch genug ist (dies kann/darf nur ein Richter einschaetzen) so wirst Du wohl wegen Verletzung der Urheberrechte schuldig gesprochen werden.

Was bleibt denn übrig, wenn ich von einem ergoogelten Eiffelturm-Foto eine Federzeichnung mache? Die Perspektive.
Wohl etwas wenig, um vom Urheber des Fotos abgemahnt zu werden. Zwischen Foto und Federzeichnung ist nun mal ein gewaltiger Unterschied. Ebenso zwischen Falk-Stadtplan und einem im Freehand nachgebauten, verändertem und reduziertem Plan.


Wie gesagt - kann/darf nur ein Richter entscheiden - nicht wir. * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 27.04.2006 14:00, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 16:19
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Mischpult hat geschrieben:
Falk kann nur sagen: "ja unser Plan ist genutzt worden" bzw. "nein unser Plan ist nicht genutzt worden".

Falk könnte also erkennen, ob ihr Stadplan als Vorlage für meine Freehand-Illu oben verwendet wurde?
Woran denn bitte?
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burnout

Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
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Verfasst Do 27.04.2006 16:49
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Naja, bei Telefonbüchern werden einfach Fake-Adressen und Nummern mit eingegeben, die nur der Telefonbuchverlag kennt. So weiß der Verlag dann, wenn seine Daten kopiert wurden.
Ähnlich dürfte das beim Stadtplänen auch laufen. Hier ne Kurve in nem bestimmten Winkel, hier ne Abzweigung mit einem bestimmten Knick oder ähnliches...
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 27.04.2006 16:55
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Bei den Telefonbüchern macht das ja noch Sinn, aber ein Kartenverlag absichtlich ungenaue oder verfälschte Karten veröffentlicht, würde mich wundern.
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Leader_of_Darkness

Dabei seit: 27.04.2006
Ort: -
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Geschlecht: -
Verfasst Do 27.04.2006 17:36
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burnout hat geschrieben:
SL-Design hat geschrieben:
voodoo_23 hat geschrieben:
Wobei man streng genommen auch bei einer selbstgemachten Karte geistiges Eigentum von anderen nutzt. Schließlich legt man ja irgendeine Karte zugrunde, wenn man eine bastelt.


Eben, irgendeine Karte. Woher soll z. B. Falk wissen, ob ich ihre oder die eines anderen Verlags als Vorlage genommen habe. Ich glaube, in diesem Punkt muss man sich keine Sorgen machen.
Ansonsten aber die Anfahrskizzen und Karten IMMER selber basteln. Die sehen dann besser aus, sind aufs wesentliche reduziert und passen farblich und typographisch zum Rest der Gestaltung.


mit ein wenig glück hat man aber auch kartenmaterial von der stadt zur verfügung gestellt bekommen, das man verwenden darf. und das kann man dann ja auch nachzeichnen *zwinker*

@leader_of_darkness: für mich als jura-laien bist du da eigentlich raus aus dem schneider... aber ganz sicher kann ich dir das auch nicht sagen...


Habe die Sache heute einem befreundeten Anwalt übergeben, werde weitere Schritte erst mal abwarten!
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