mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 09:11 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: [Recht] Geld vom Ex-Chef und der alte Auftrag vom 24.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Geld vom Ex-Chef und der alte Auftrag
Autor Nachricht
F-Man
Threadersteller

Dabei seit: 14.01.2003
Ort: Würzburg
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.04.2007 21:02
Titel

[Recht] Geld vom Ex-Chef und der alte Auftrag

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich habe bis Ende letzten Jahres als selbstständiger Mediengestalter in einer Werbeagentur gearbeitet.

Die letzten paar Rechnungen hat der Chef wegen finanzieller Engpässe nicht bezahlt, sondern wollte mir das Geld später geben. Als ich ihn neulich anrief, sagte er, wir wären Quit und begründete dies mit einem Auftrag, den ich versaut hätte.
(Bei dem Auftrag handelte es sich um Plakate, erstellt in Corel, deren Bilder aufgrund eines PS-Pfades verhackstückt gedruckt wurden - Von unserer Agentur wurden immer offene Corel-Dateien an die befreundete Druckerei geschickt.)
Ich hatte nur den Auftrag ein gewisses Bild in die Datei einzufügen und das Design fertigzustellen, in Druck wurde die Datei von einer Kollegin geschickt, außerdem konnte ich meiner Meinung nach nicht wissen, dass der PS-Pfad in verbindung mit Corel Probleme bereitet.

Frage: Kann mir mein Ex-Chef die Kosten für die Plakate (oder gar Folgekosten, durch Ausfälle beim Kunden) aufdrücken, oder habe ich Chancen mein Geld einzuklagen?

PS: Das Geld, dass ich von meinem Ex-Chef bekomme, und der versaute Auftrag haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun, er will es nur aufrechnen, da die Beträge ähnlich hoch sind.

Bin für jede Antwort dankbar, F


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mi 25.04.2007 15:21, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
initvoice

Dabei seit: 24.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.04.2007 21:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

grundsätzlich dürfen solche sachen mal nicht gegen gerechnet werden. denn du hast ein arbeit gemacht und bekommst einen lohn. wenn auch gegen rechnung. das kannst du einklagen oder per mahnbeschein einfordern. wobei er bestimmt einspruch erheben wird. hattest du einen schriftlichen auftrag???
auf alle fälle mails aufheben.
offene datein zu druckerein schicken ist immer ein riesen problem. allerdings kann es auch gut sein, dass die druckerei das ding versaut hat. er muss es dir erstmal nachweisen. aber dir den versauten azftrag zu berechenen ist nicht so ohne weiteres möglich.
ggf. würde ich mal einen anwalt aufsuchen.
den lohn würde ich definitiv geltend machen.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.04.2007 21:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

um das hier vernünftig zu beurteilen, fehlen wirklich noch ein paar infos, die auch die art des abgeschlossenen vertrags beinhalten.
Zitat:
Ich hatte nur den Auftrag ein gewisses Bild in die Datei einzufügen und das Design fertigzustellen, in Druck wurde die Datei von einer Kollegin geschickt,

wenn du darüber einen beleg hast, dann solltest du fein raus sein, dein auftraggeber ist nämlich seiner sorgfaltspflicht (z.b. softproof) nicht nachgekommen.

ggf. einfach mal ne beratung beim ra einholen, die kostenlos sein k a n n...
  View user's profile Private Nachricht senden
Dobingo

Dabei seit: 17.03.2005
Ort: Taka Tuka Land
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 25.04.2007 20:28
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Jupp, die beiden Dinge sind unterschiedliche Schuhe! Also zwei unterschiedliche Verträge... Für den Auftrag für den Dir die Kohle fehlt, hast Du Deine Leistung erbracht. Er nicht... Also schön Mahnungen schreiben, mit Inkasso drohen etc.

Also rechtlich bist Du auf jeden Fall in der besseren Situation.

Was den anderen Auftrag betrifft: Hmm, also gehen wir mal davon aus - dass Du wirklich Bockmist gebaut hast. Dünnes Eis: du hast an sich nur noch die Möglichkeit eine Minderung anzubieten (nacherfüllung ist wohl nicht mehr drin). Wenns böse läuft, kann er Dir mit Schadensersatzansprüchen kommen (für Neudruck bspw.) Aber das ist ein anderes paar Schuhe, wie schon gesagt.

Was Deine Geldforderung betrifft, das kann er nicht!
Gruß Ingo
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen [Recht] Auftrag von Kunde abgebrochen, Geld zurückgeben?
[Recht] Darf mein Chef mir Prüfungsvorbereitung verbieten ?
[Recht] Stadtplan aus dem Netz kopiert im Auftrag des Kunden
[Recht] Stornierung im Onlineshop - Geld kommt nicht wieder
[Recht] Recht auf ein Arbeitszeugnis als Freelancer
Chef hat VWL hinterzogen
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.