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herforder
Threadersteller
Dabei seit: 24.02.2004
Ort: Stube
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.06.2005 10:22
Titel [Recht] Eltern haften für ihre Kinder oder wie jetzt ? |
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hallo,
also ich habe heute folgende email erhalten:
Zitat: | Herr ******,
mit erschrecken mussten meine Frau und ich feststellen, das meine
Minderjährige Tochter Sina in Ihrer Community öffentlich eingetragen ist.
Ich fordere Sie unverzüglich auf, die Kontaktdaten meiner Tochter Sina
******, wohnhaft in Steinhagen, zu löschen.
Bitte teilen Sie mir die Löschung schriftlich mit.
Hochachtungsvoll
Christian ****** |
wie sieht das jetzt aus? also diese sina ist schon 16 oder 17, muss ich die jetzt trotzdem löschen oder is die selber für das zeug verantwortlich? außerdem ist meine community eine ganz normale lokale community ohne altersbeschränkte inhalte.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 09.06.2005 12:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.06.2005 10:27
Titel
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das ist was anderes als "eltern haften für ihre kinder".
das gibt es nämlich nicht, bzw. ist rechtlich nicht haltbar.
aber bei dir geht's ja um etwas anderes. ich glaube nicht, dass die eltern so etwas dürfen.
wäre aber interessant, da mal ne rechtliche grundlage zu sehen. es gibt ja zig communities,
wo minderjährige angemeldet sind.
lazy, eis, wie sieht das hier aus? habt ihr sowas mit eurem anwalt schonmal durchkaspern müssen?
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 08.06.2005 10:59
Titel
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Hier ein genereller Überblick über den Jugendschutz:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a_Rechtsfragen/s_762.html
Es gibt einen sog. Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Diesen kannst du hier einsehen.
http://www.artikel5.de/gesetze/jmstv.html#p2
Wenn ich mir so die ersten all. Vorschriften anschaue, kann ich dort eigentlich keine rechtliche Handhabe finden. Ich würde den Vater freundlich darauf hinweisen, dass du dem Wunsch nicht nachkommen kannst, da seine Tochter durch Ihre Anmeldung eine eindeutige Willenserklärung abgegeben hat und da sie ja auch im Sinne des BGB eingeschränkt geschäftsfähig ist, du diese Willenserklärung als verbindlich ansehen musst. Dann glänzt du noch damit, dass du den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kennst.
Empfiehl ihm ein klärendes Gespräch mit seiner Tochter. Bleib freundlich, aufgebrachte Väter, die die Unschuld ihrer Töchter gefährdet sehen, sind zu allem fähig.
//EDIT: Nennung der erwähnten Community machen eine Beurteilung natürlich einfacher!
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 08.06.2005 11:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 12:59
Titel
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Ich kann hier nur Herrn Nimroy zustimmen. Solange die Dame nicht unter 14 ist (glaube ich bin mir nicht sicher mit dem Alter) ist, haben die Eltern wohl keine Moeglichkeit Ihre Daten loeschen zu lassen.
Ausnahme: Du betreibst ein "Erwachsenen Forum" und die junge Dame hat sich da mit falschen Daten angemeldet.
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mahzell
Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 13:19
Titel
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Mischpult hat geschrieben: | Ich kann hier nur Herrn Nimroy zustimmen. Solange die Dame nicht unter 14 ist (glaube ich bin mir nicht sicher mit dem Alter) ist, haben die Eltern wohl keine Moeglichkeit Ihre Daten loeschen zu lassen.
Ausnahme: Du betreibst ein "Erwachsenen Forum" und die junge Dame hat sich da mit falschen Daten angemeldet. |
von 7 bis 18 ist man bedingt geschäftsfähig,
man darf verträge ohne zustimmung der eltern abschließen,
deren kosten mit eigenem frei verfügbaren geld beglichen werden können, z.b. frei verfügbares taschengeld.
Zitat: | BGB § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
(1) Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. |
Zitat: |
BGB § 110
Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind. |
Zuletzt bearbeitet von mahzell am Do 09.06.2005 17:05, insgesamt 1-mal bearbeitet
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karmacoder
Dabei seit: 15.04.2002
Ort: Fürth
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 13:27
Titel
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aber es heist auch das die eltern einem dieses wieder verbieten dürfen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 13:32
Titel
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karmacoder hat geschrieben: | aber es heist auch das die eltern einem dieses wieder verbieten dürfen... |
aber das ist dann wohl eher das problem der eltern, das mit dem fräulein tochter auszumachen...
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mcbethy
Dabei seit: 02.12.2002
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 13:33
Titel
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Ich könnte mir vorstellen, dass die Eltern nicht darüber erfreut sind, falls die komplette Anschrift öffentlich gemacht ist.
Ansonsten ist die Forderung geradezu lächerlich und wohl kaum von der Seite der Eltern durchzubringen.
Die Tochter muss doch nichts für die Nutzung der Community zahlen, oder?
Solange es rechtens und jugendfrei ist, kann sie doch machen was sie will.
Kann mir nicht vorstellen, dass es eine gesetzliche Grundlage gibt, die den Eltern erlaubt es ihr zu verbieten und dich zu zwingen, die Daten zu löschen.
Zuletzt bearbeitet von mcbethy am Do 09.06.2005 13:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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