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Thema: [Recht] Recht am Logo vom 23.06.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Recht am Logo
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core4
Threadersteller

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Verfasst Fr 23.06.2006 22:58
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[Recht] Recht am Logo

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Hallo,

ich bin freiberuflicher Grafiker und hatte mir mit einem Partner ein Büro geteilt. Neben meinen Arbeit und meinen Kunden -die ich schon länger hatte- wollten ich mit diesem Partner zusammenarbeiten und wir überlegten uns einen Firmennamen und ich gestaltete ein Logo dafür. Das ganze lief/läuft als GbR unter seinem Namen. Die Zusammenarbeit schlief ein und er macht jetzt was anders mit einem anderen Partner aber mit meinem Logo.

Seine Meinung:
Zitat: "...warum Du gerade mir etwas versuchst über Urheber- & Markenrecht (was Du leider völlig vermischt hast) erzählen willst…
Wenn man es rechtlich sieht, liegt trotz dessen das >Name< weder als Wort- oder/ und Bildmarke eingetragen worden ist, dies vor… Da es sich bei der Wort- & Bildmarke >Name< um eine sog. Gelebte Marke handelt, da das Logo sowie der Begriff der Unternehmung bereits im Rechtsverkehr bekannt ist…

Das Logo haben wir gemeinsam, auch wenn du die ausführende Hand am PC warst, entwickelt, da von meiner Seite ebenfalls Einflüsse auf die Gestaltung vorgenommen worden sind. Das macht mich in den Fällen des „2 im Sinn“ Logos zum sog. Miturheber, so dass die Urheberschaft bei uns beiden liegt.

Wenn man es dann noch unter dem Deckmantel sieht, dass >Name< meine Unternehmung war, könnte es sogar durchaus sein, dass nur eine Urheberschaft von mir vorliegt…" Zitat ende.


Seine "Einflüsse" auf die Logogestaltung waren von meiner Seite aus gesehen ein "absegnen" meiner Gestaltung ...

Kann mir jemand sagen wieviel Recht ich an "meinem" Logo habe?
Vielen Dank


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 26.06.2006 12:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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charon

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Verfasst Fr 23.06.2006 23:26
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Ja, das kann dir einer sagen: dein Anwalt!

Ich würde aber sagen, dass es den Aufwand nicht wert ist. In der Zeit die du aufbringst um zu versuchen dein Logo zu bekommen hast du schon zehn Andere gestaltet.
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snyda

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Verfasst Fr 23.06.2006 23:28
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Auf jeden Fall ist an seiner Sprache zu erkennen, dass er sich für wesentlich schlauer hält, als er ist.

Tröstet Dich das?
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core4
Threadersteller

Dabei seit: 23.06.2006
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Verfasst Fr 23.06.2006 23:42
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Jo, danke ...

wie es rechtlich aussieht, muss ich dann mal (wohl woanders) rausfinden -einfach auch weil ich es wissen will (nicht muss).

Aber ihr habt recht: lohnt sich nicht, sich darüber aufzuregen...

mercí
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Fr 23.06.2006 23:51
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Überleg dir halt wie wichtig dir das Logo ist. Da wirklich vor Gericht Recht zu bekommen ist nicht sicher und es dauert auch Ewigkeiten. Lohnt sich das wirklich? Ist es so gut das Logo? So bekannt?

Lass deinen ehemaligen Kumpanen doch lieber links liegen und konzentrier dich mit voller Kraft auf deine Arbeit. DA kannst du dann nur gewinnen!

Wünsch dir auf jeden Fall viel Erfolg und das die nächsten Zusammenarbeiten besser laufen. Lächel
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
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Verfasst Sa 24.06.2006 08:22
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Wenn ihr keinen Vertrag über die Art der Nutzungsrechte habt, könnte es kompliziert werden. Das wird dann sicher ein anstrengender gerichtlicher Prozess.

Hau rein, mach ein besseres Logo und klau ihm die Kunden. Grins
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core4
Threadersteller

Dabei seit: 23.06.2006
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Verfasst Sa 24.06.2006 12:42
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Q all:

danke für die netten Worte. So seh ich es jetzt auch.

Die Wahl eines Partners muss echt wohlüberlegt sein. Ich hab mein "Lehrgeld" bezahlt und bin dabei ziemlich günstig weg gekommen ...
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acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 15.08.2006 16:16
Titel

Ähnliches Problem

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Ich habe einen ähnlichen Fall vorliegen, deshalb poste ich in diesem Thread mal meine Frage.

Für zwei Leute, die sich zusammengeschlossen haben, habe ich ein Logo entworfen. Es gibt, natürlich *Schnief*, keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Das Logo wurde im üblichen Umfang genutzt und hat inzwischen einen gewissen Widererkennungswert. Nun haben sich die Beiden getrennt und das nicht auf freundschaftlicher Basis. Kann ich als Urheber nun bestimmen, wer dieses Logo weiter nutzen darf?
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