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Autor |
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 63
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.08.2006 15:42
Titel Re: Ähnliches Problem |
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acvtvs hat geschrieben: | Ich habe einen ähnlichen Fall vorliegen, deshalb poste ich in diesem Thread mal meine Frage.
Für zwei Leute, die sich zusammengeschlossen haben, habe ich ein Logo entworfen. Es gibt, natürlich , keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Das Logo wurde im üblichen Umfang genutzt und hat inzwischen einen gewissen Widererkennungswert. Nun haben sich die Beiden getrennt und das nicht auf freundschaftlicher Basis. Kann ich als Urheber nun bestimmen, wer dieses Logo weiter nutzen darf? |
Nein. Es gibt nix schriftliches. Du hast es überlassen. Fertig. Damit können die beiden jetzt quasi machen, was sie wollen.
Wir halten es eigentlich immer so: der Kunde zahlt und bekommt das Logo. Was er damit macht, ist seine Sache. Alles andere is in unseren Augen am Markt nicht durchsetzbar.
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JanG
Dabei seit: 13.10.2002
Ort: Köln/Düsseldorf
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 15.08.2006 15:46
Titel
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Da es nichts schriftlich gibt, würd ich sagen, das du da garnichts machen kannst (also bestimmen wer es bekommt).
wieso auch, würd dich wahrscheinlich ein Richter fragen. Das müssen die beiden unter sich ausmachen, denn der Zoff hat ja nichts mit dem Logo zutun, auch wenns jetzt weiterhin genutzt wird. Ohne Schriftliches ist es eh nicht einfach zu bestimmen.
Alle Angaben ohne Pistole und Munition, klar oder?
peaze!
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acvtvs
Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.08.2006 07:50
Titel
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Vielen Dank für die Antworten! Das Urheberrecht greift dann hier wahrscheinlich nicht so, wie ich mir das vorgestellt habe.
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nighthawk96
Dabei seit: 22.07.2005
Ort: Im Nordosten Deutschlands
Alter: 47
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.08.2006 09:02
Titel Re: Ähnliches Problem |
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acvtvs hat geschrieben: | Ich habe einen ähnlichen Fall vorliegen, deshalb poste ich in diesem Thread mal meine Frage.
Für zwei Leute, die sich zusammengeschlossen haben, habe ich ein Logo entworfen. Es gibt, natürlich , keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen. Das Logo wurde im üblichen Umfang genutzt und hat inzwischen einen gewissen Widererkennungswert. Nun haben sich die Beiden getrennt und das nicht auf freundschaftlicher Basis. Kann ich als Urheber nun bestimmen, wer dieses Logo weiter nutzen darf? |
Erstmal die schon fast übliche Ermahnung: Warum nichts schriftliches ? Mensch, so schwer kann das doch nicht sein.
Dein Vertragspartner (oder die) haben das Nutzungsrecht erworben. Das müssen die untereinander ausmachen und dann das Nutzungsrecht ggf. neu bei Dir erwerben. Jedoch ohne Schriftstück siehts da nicht gut für Dich aus.
auch mal beim Patent- und Markenamt schauen. www.dpma.de in Sachen Geschmacksmusterschutz (Hört sich nunmal so komisch an). Hier kannst Du Dein Logo schützen, damit zusätzlich zum Schriftstück Deine Urheberschaft nicht anzuzweifeln ist. Sonst macht er ein paar kleine Änderungen rein und schon ist es ein neues Logo und Du bist raus.
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Diesel
Gesperrt
Dabei seit: 09.12.2003
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 17.08.2006 09:09
Titel
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Moin!
In der Anfangsphase eurer GbR-Gründung hat ein jeder irgendwelche Leistungen erbracht, natürlich ohne sie dem anderen in Rechnung stellen zu wollen. Ziel war ja eine Firma ins Leben zu rufen, von deren Einnahmen man leben können sollte. Wie oftmals erkennt man erst etwas später, daß die Arbeit ungleich verteilt ist, oder das man nicht gut zusammen paßt. Die GbR wird aufgelöst, die Geräte, die Kunden, das Konto aufgeteilt etc., so wie bei einer Scheidung z.B. Normalerweise regelt all das der Vertrag, der vorher gemacht wurde, aber wenn kein Vertrag vorhanden ist, oder nur ein unzureichender, dann seid ihr gefragt euch in allen Dingen irgendwo zu einigen.
Also vergiß deine Rechte an kreativen Leistungen und plane deine Zukunft mit einem anderen Partner oder alleine.
Gruß Diesel
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