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Thema: Logo Recht vom 04.07.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo Recht
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serrano
Threadersteller

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Verfasst Do 04.07.2013 09:09
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Logo Recht

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Moin moin! Lächel

für mein neues Unternehmen brauchte ich ein entsprechendes Logo und habe daraufhin diverse Entwürfe selbstständig ausgearbeitet. Eine Bekannte hat mir daraufhin angeboten (zu diesem Zeitpunkt kostenfrei) die Logos zu digitalisieren und noch etwas zu bearbeiten. Der entsprechende Favourit wurde fast 1:1 von meiner Vorlage übernommen, es wurde lediglich ein Element umgestellt. Jetzt möchte diese jedoch plötzlich eine horrende Summe Geld für das Logo haben.

Aus diesem Grund habe ich einem befreundeten Studenten meine Entwürfe gegeben und meinen Ursprungsentwurf neu bearbeiten lassen. Das Ergebnis sieht jetzt der überarbeiteten Version der Bekannten relativ ähnlich. Die Gebühren für den Content (Elemente etc.) wurden bei den entsprechenden Urhebern bezahlt.

Wie sieht da nun die rechtliche Lage aus? Kann die "Bekannte" jetzt sagen, dass das Logo nicht verwendet werden darf oder gar eine bestimmte Summe fordern? Die Ursprungsidee kommt ja nun mal von mir und mein Freund hat das Logo der Bekannten nicht weiterbearbeitet. Weiter gab es auch nie einen offiziellen Auftrag.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!

Grüße!
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
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Verfasst Do 04.07.2013 09:17
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Kommt drauf an...

Dafür müsste man deine Entwürfe mal sehen und das was die Bekannte und der Student daraus verhackstückelt haben.
Waren deine Entwürfe schon detailliert und die Arbeit der Bekannten nur eine art Reinzeichnung hat sie m.E. keine Rechte. Waren deine Entwürfe 4 Striche und Sie hat ein selbstständiges Werk daraus gefertigt wirds schwieriger.
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Benutzer 37983
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Verfasst Do 04.07.2013 09:42
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... und es kommt auch drauf an, was vereinbart wurde. Wenn klar gesagt wurde, ich mache das kostenlos, kann sie m.M. nach nicht hinterher eine Rechnung stellen. Wenn vereinbart war, dass sie erst mal beginnt und du dich später für eins entscheidest und dann Kosten entstehen, dann siehst wieder anders aus...

Alles aber nur vage Vermutungen, ohne genaueres zu wissen.
 
serrano
Threadersteller

Dabei seit: 04.07.2013
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Verfasst Do 04.07.2013 09:56
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Der Schriftzug des ersten Entwurfs wurde von ihr 1:1 übernommen.

Das Ursprungslogo war ein Herz, welches auf der rechten Hälfte in einen Pferdekopf übergeht.

Ihre Bearbeitung ist der Urpsrungsentwurf, bei welchem sie lediglich den Pferdekopf auf die andere Seite gesetzt und diesen gedreht hat, so dass dieser in das Herz "hineinschaut".

Mehr ist es nicht.



Ausgangspunkt war Kostenfreiheit, vertragliche Regelungen gibt es ebenfalls nicht, sprich es wurde niemals etwas unterschrieben oder im Vorfeld Vertragsmodalitäten ausgehandelt.


Zuletzt bearbeitet von serrano am Do 04.07.2013 10:04, insgesamt 3-mal bearbeitet
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
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Verfasst Do 04.07.2013 10:27
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Von welcher "horrenden Summe" sprechen wir hier?
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 04.07.2013 10:55
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Da kann man nix zu sagen. Es gibt keine Vereinbarung die man konkret nachweisen könnte, es gibt mehrere Parteien die mittlerweile daran mitgewirkt haben, dann gibt es "bezahlten Content" von irgendwelchen anderen Urhebern, dann aus der Luft gegriffenen Honorar-Vorderrungen, verschiedenen Entwürfe/Ursprungsideen die von unterschiedlichen Personen bearbeitet wurden und einen Auftraggeber der mit seiner Bekannten wohl nicht richtig gesprochen hat.

Was hat deine Bekannte denn genau gesagt? Was hast du ihr angeboten? Worüber habt ihr gesprochen und warum beauftragst du direkt den nächsten, anstatt erst einmal die Situation zu klären? Will sie dir die Benutzung denn verbieten?

Ein offiziellen Auftrag gab es doch durchaus, denn auch mündliche Absprachen sind einzuhalten! Das hat mir einer Bezahlung erst einmal nichts zu tun. Das ist nur ein Teil der Abmachung.

Kläre das doch auf dem normalen Weg bevor du an Rechtliches denkst. Das ist meist der einfachere Weg.
 
serrano
Threadersteller

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Verfasst Do 04.07.2013 12:12
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Sachverhaltsänderung:

Es wird keine Summe für das Logo gefordert, sondern lediglich die Nutzung des Logos untersagt. (aufgrund persönlicher Differenzen)


Zuletzt bearbeitet von serrano am Do 04.07.2013 12:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Odin_333

Dabei seit: 23.01.2009
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Verfasst Do 04.07.2013 12:20
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serrano hat geschrieben:
Sachverhaltsänderung:

Es wird keine Summe für das Logo gefordert, sondern lediglich die Nutzung des Logos untersagt. (aufgrund persönlicher Differenzen)


Da die "Beziehung" sowieso im Eimer ist:
Diese Forderung wird sie kaum druchsetzen können. Es gibt keinen Vertrag und das von ihr erstelle Logo wird kaum registriert / eingetragen sein.
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