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junetwin
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2003
Ort: Bielefeld
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.09.2005 14:01
Titel [Recht] Zugangsdaten | Wer ist im Recht? |
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Hallo zusammen!
Ich hätte gerne mal nen Rat von Euch. Am allerbesten wäre ein Gesetzestext (schwarz auf weiss) o.ä.
Finde nirgenwo was in der Art. Nun zum Fall:
Der Inhaber des "Ladens X" hat sich eine Webseite von einem "Webdesigner" anmelden und anfertigen lassen. Die Seite hat den Namen des Ladens. Nun möchte der Besitzer des Ladens die Zugangsdaten haben, um Änderungen vornehmen zu lassen. Der "Webdesigner" stellt sich aber quer. Die Seite hat der "Webdesigner" nämlich auf seinen eigenen Namen angemeldet.
Wer ist nun rechtlicher Besitzer der Domain und der Zugangsdaten?
Ich denke der Besitzer des Ladens, aber ich bräuchte konkretes...
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Sa 17.09.2005 19:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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utor
Dabei seit: 06.02.2003
Ort: bln
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.09.2005 14:10
Titel
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<spekulation>
ich denke das kommt auf die AGBs an die dem vertrag zu grunde lagen.
</spekulation>
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junetwin
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2003
Ort: Bielefeld
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.09.2005 14:20
Titel
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Zwischen den beiden Parteien besteht kein Vertrag. Das wurde "freundschaftlich" erledigt....
Reicht es vielleicht, wenn der Besitzer sein "Recht" mit den Rechnungen nachweist, die er bezahlt?
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.09.2005 14:39
Titel
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hm... wenn der webdesigner die domain auf sich als domaininhaber angemeldet hat, wird dein bekannter erstmal schlechte karte haben. er könnte es aber auch einen rechtsstreit anlegen und auf herausgabe der domain klagen. da die domain genauso wie sein unternehmen heißt und eigentlich auch dafür genutzt wird, sind die chancen so einen rechtsstreit zu gewinnen gar nicht so schlecht. das risiko zu unterliegen und evtl. auf den gerichts- und anwaltskosten sitzen zu bleiben besteht natürlich weiterhin...
evtl. sollte dein bekannter den rat eines anwaltes hinzuziehen und von diesem mal ein schreiben an den webdesigner verfassen lassen und um herausgabe der domain ersuchen. und wenn der sich weigert eben weitere schritte in richtung klage einleiten...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 17.09.2005 14:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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webdeveloper
Dabei seit: 25.05.2003
Ort: SG
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.09.2005 14:44
Titel
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aUDIOfREAK hat recht!
wenn die domain genauso heisst wie der name des ladens, dann hat er so gut wie gewonnen.
mit urteil vom "irgendwas in 2001/2002" meine ich, ist es so, dass webdesigner und agenturen nicht merh als inhaber und admin-c bei domains, die sie ihren kunden anbeiten/verkaufen/registrieren, drin stehen dürfen.
heisst im klartext:
wenn die agentur xy für den bmw-verkäufer in sonstwashausen ne domain registriert und die seite erstellt, trotzdem die imhaber und admin-c daten des bmw-händlers eingetragen werden müssen.
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junetwin
Threadersteller
Dabei seit: 20.03.2003
Ort: Bielefeld
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.09.2005 14:56
Titel
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Das denke ich ja auch!
Klasse wäre natürlich nen Gesetzestext. Den könnte man dem Möchtegern unter die Nase reiben und sich dadurch die Anwaltskosten sparen...
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.09.2005 15:01
Titel
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junetwin hat geschrieben: | Das denke ich ja auch!
Klasse wäre natürlich nen Gesetzestext. Den könnte man dem Möchtegern unter die Nase reiben und sich dadurch die Anwaltskosten sparen... |
nen gesetzestext gibt es da nicht. nur ein gerichtsurteil (weiß aber auch nicht mehr genau wann). imho wird dein bekannter wohl um einen anwalt nicht herum kommen. evtl. kann er ja mit dem webdesigner nochmal sprechen und ihn um die herausgabe der domain bitten. wenn dieser nicht einlenkt eben mit dem anwalt und evtl. auch einem prozess drohen - wenn's um's geld geht dann bekommen viele kalte füße und geben nach...
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burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
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