Sidschei
Dabei seit: 20.06.2003
Ort: Ponyhof
Alter: 115
Geschlecht:
|
Verfasst Sa 17.09.2005 15:12
Titel
|
|
|
Die Sache ist klar wie Kloßbrühe!
Der Anmelder (hier also der Webdesigner) ist nach dem Prinzip "first come, first serve" derzeitiger Besitzer der Domain.
Das zwischen ihm und dem Ladeninhaber kein schriftlicher Vertrag vorlag, ist ebenfalls unmaßgeblich, denn Verträge können auch mündlich geschlossen werden.
Wenn der Ladeninhaber, z.B. durch Zeugen einen solchen Vertrag beweisen kann, ist der Anmelder aus positiver Vertragsverletzung schadensersatzpflichtig und hat die Domain rauszugeben.
Zuletzt bearbeitet von Sidschei am Fr 06.01.2006 12:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
|
|