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Thema: [Recht] Zusatzdienstleistung? vom 11.04.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Zusatzdienstleistung?
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Pryan
Threadersteller

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Verfasst Di 11.04.2006 10:25
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[Recht] Zusatzdienstleistung?

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Moin,
hat jemand schon mal etwas von sog. "Zusatzdienstleistungen" gehört?

Als Freiberufler (ohne Gewerbeschein!!!) darf man ja keine Aufträge im Namen dritter vergeben. Also muss ein Kunde z.B. die Druckkosten direkt an die Druckerei entrichten. Sonst wäre man Gewerbetreibender. So ist es mir jedenfalls bekannt.

Konkreter Fall: Ich will etwas anbieten und arbeite in Kooperation mit einem anderen Unternehmen. Kurz: Ich gestalte, die Produzieren. Der Einfachheit halber sollen die Kunden den kompletten Kaufbetrag an mich zahlen und ich leite DANACH einen gewissen Anteil für die Produktionskosten an das Unternehmen weiter (die produzieren nur auf Vorkasse, da es sich um Einzelanfertigungen handelt). Mein Konto ist also quasi nur eine Zwischenstation. Das Unternehmen sagt, ihnen wäre dies eben als "Zusatzdienstleistung" bekannt und somit könne man es auch als Freiberufler machen.
Zusammenfassung:

Kunde bestellt UND bezahlt VORAB bei mir
+ Bestellung und Geldanteil wird weitergeleitet
+ Produkt wird produziert und direkt an den Kunden geschickt
-----------------------------------------------------------------------
= Zusatzdienstleitung?

Natürlich frag ich auch noch beim Steuerberater nach, aber mich interessiert, ob jemand schon mal etwas davon gehört hat bzw. selbst erfahrungen damit gemacht hat.

Haut rein! *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 11.04.2006 10:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
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Verfasst Do 20.04.2006 11:30
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Willst Du für das Weiterleiten eine Provison erheben oder die Summe 1:1 weiterleiten?
One Provison würde ich das nicht als "Zusatzdienstleistung" betrachten.
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Mac

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Verfasst Do 20.04.2006 12:02
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Wenn ich ich ganz auf'm falschen Dampfer bin: wenn du etwas in Auftrag gibst,
dass direkt und nur direkt für den Kunden nutzbar ist, dann handelt es sich nicht
um eine gewerbsmässige Tätigkeit. WEnn allerding der Anteil dieser Arbeiten eine
vom Finanzamt festgesetzten Prozentsatz übersteigt, hängst du trotzdem im Gewerbe.

Aber der Steuerberater ist da sicherlich ene Hilfe. ggfs sogar die netten Leute vom FA.
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Diesel
Gesperrt

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Verfasst Do 20.04.2006 13:27
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Du hast als Freiberufler auch immer irgendwelche Kosten, die eigentlich "gewerblich" genannt werden. Drucke, Anzeigen, Messestände etc. Solange das einen bestimmten Prozentsatz deiner Umsätze nicht übersteigt ist das unbedenklich gegenüber dem Finanzamt.

Ist nur meine Erfahrung und ohne Gewähr.

Gruss Diesel
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Pryan
Threadersteller

Dabei seit: 12.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.04.2006 14:09
Titel

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erst mal danke für die bisherigen antworten.


SL-Design hat geschrieben:
Willst Du für das Weiterleiten eine Provison erheben oder die Summe 1:1 weiterleiten?
One Provison würde ich das nicht als "Zusatzdienstleistung" betrachten.


nein, ich bekomme keine provision.
der kaufbetrag setzt sich aus der bezahlung meiner arbeit und der des anderen unternehmens zusammen.
damit der kunde jetzt nicht einen teil an mich und den anderen an den zweiten betrieb zahlen muss, soll er den kompletten betrag an mich überweisen und ich leite den anteil weiter. der kunde bekommt davon nichts mit. er zahlt an mich und bekommt etwas später das fertige produkt.

theoretisch könnte ich meinen teil der arbeit auch seperat verkaufen. das wäre halt nur für die kunden umständlich, da er sich selbst um die produktion kümmern müsste. außerdem würde es wahrscheinlich insgesamt für ihn teurer werden.
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Pryan
Threadersteller

Dabei seit: 12.02.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 26.05.2006 11:54
Titel

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falls es jemanden interessiert: so lange man nicht für kunden bei einer anderen firma in vorkasse gehe, handelt es sich laut steuerberater tatsächlich um eine zusatzdienstleistung und kann somit auch freiberuflich durchgeführt werden.
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