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ExMD
Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 15:00
Titel
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desweiteren ist es unmöglich auf den wunsch des vaters einzugehn, denn du hast keinerlei möglichkeit nachzuprüfen, ob er wirklich der vater ist
so könnte auch einer der user, der sich mit ihr in einem flamewar verkracht hat, sich als vater ausgeben, um ihr eins auszuwischen
wenn du eine community hast, stehn doch bestimmt auch nutzungshinweise drin, oder? falls ja, lies dir die dinger mal durch
außerdem kannst du darauf hinweisen, dass es eine funktion zur abmeldung gibt
falls du sowas wie phpBB benutzt, sind sowohl vorgefertigte nutzungshinweise als auch ne abmeldefunktion integriert
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herforder
Threadersteller
Dabei seit: 24.02.2004
Ort: Stube
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 16:00
Titel
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es ist nich sowas wie phpbb, alles selbst programmiert. nutzungshinweise sind genug da, jugendfrei und kostenlos ist die community noch dazu.
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calvin
Dabei seit: 30.11.2004
Ort: Frankfurt am Main
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 16:58
Titel
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Also, nach Vollendung des siebten Lebensjahres ist man beschränkt Geschäftsfähig, die nächste Stufe, die der Geschäftsfähigkeit wird mit vollendung des 18 Lebensjahres erreicht. Willenserklärungen beschränkt Geschäftsfähiger bedürfen entweder der vorherigen Einwilligung oder der nachträglichen Genehmigung durch die rechtlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Ausnahmen: Rechtsgeschäfte mit Mitteln die dem Minderjährigen zu diesem Zweck bzw. zur freien Verfügung überlassen wurden, oder Rechtsgeschäfte bei denen dem Minderjährigen ausschließlich rechtliche Vorteile entstehen, besonderes Augenmerk liegt hierbei auf etwaigen Folgekosten.
*gleiches Gilt auch für Minderjährige Mädchen
Nur um mal dem gefährlichen Halbwissen hier vorzubeugen
Lösch die kleine, was solls - wenn du's drauf ankommen lassen willst, Verlange von dem Vater was aus Papier ...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 17:22
Titel
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calvin hat geschrieben: | Also, nach Vollendung des siebten Lebensjahres ist man beschränkt Geschäftsfähig, die nächste Stufe, die der Geschäftsfähigkeit wird mit vollendung des 18 Lebensjahres erreicht. Willenserklärungen beschränkt Geschäftsfähiger bedürfen entweder der vorherigen Einwilligung oder der nachträglichen Genehmigung durch die rechtlichen Vertreter. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Vertrag schwebend unwirksam.
Ausnahmen: Rechtsgeschäfte mit Mitteln die dem Minderjährigen zu diesem Zweck bzw. zur freien Verfügung überlassen wurden, oder Rechtsgeschäfte bei denen dem Minderjährigen ausschließlich rechtliche Vorteile entstehen, besonderes Augenmerk liegt hierbei auf etwaigen Folgekosten.
*gleiches Gilt auch für Minderjährige Mädchen
Nur um mal dem gefährlichen Halbwissen hier vorzubeugen
Lösch die kleine, was solls - wenn du's drauf ankommen lassen willst, Verlange von dem Vater was aus Papier ... |
Du beziehst dich hier ja hauptsächlich auf §107 BGB und §108 BGB.
Ist aber fraglich, ob §108,II überhaupt greift, weil durch 107 fraglich ist, ob der Vertrag überhaupt einer Genehmigung bedarf.
Die Bemerkung mit den Halbwissen hätste dir übrigens klemmen können.
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KCie
Dabei seit: 29.10.2003
Ort: München / Schwabing
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 20:41
Titel
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wie heißt denn die community und wie kann man das mädel kennenlernen?
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 22:02
Titel Re: [Recht] Eltern haften für ihre Kinder oder wie jetzt ? |
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herforder hat geschrieben: | [...] muss ich die jetzt trotzdem löschen oder is die selber für das zeug verantwortlich? außerdem ist meine community eine ganz normale lokale community ohne altersbeschränkte inhalte. |
Lösch sie halt einfach und gut ist - bist du auf die Anmeldung von der angewiesen? Der Klügere gibt nach...
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 22:56
Titel Re: [Recht] Eltern haften für ihre Kinder oder wie jetzt ? |
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Lazy-GoD hat geschrieben: | herforder hat geschrieben: | [...] muss ich die jetzt trotzdem löschen oder is die selber für das zeug verantwortlich? außerdem ist meine community eine ganz normale lokale community ohne altersbeschränkte inhalte. |
Lösch sie halt einfach und gut ist - bist du auf die Anmeldung von der angewiesen? Der Klügere gibt nach... |
Eben. Ihr habt Chatcress ja auch auf den Wunsch
seiner Mutti hin rausgelöscht.
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newbie
Dabei seit: 15.01.2003
Ort: Müchen, Moosach
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Do 09.06.2005 23:23
Titel
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Mischpult hat geschrieben: | Ich kann hier nur Herrn Nimroy zustimmen. Solange die Dame nicht unter 14 ist (glaube ich bin mir nicht sicher mit dem Alter) ist, haben die Eltern wohl keine Moeglichkeit Ihre Daten loeschen zu lassen. |
in pedantischem juristen-deutsch muss es es "über oder exakt 13 jahre" ist heissen - Die Frage ist also eher: darfst du ihre daten löschen weil ihr daddy das will?!
Zuletzt bearbeitet von newbie am Do 09.06.2005 23:23, insgesamt 1-mal bearbeitet
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